Die Kartoffelernte ist angelaufen – die erdigen Knollen sind ein beliebtes und variantenreiches Lebensmittel. Die Norddeutsche Kooperation ist deshalb der Frage nachgegangen, inwieweit Kartoffeln aus regionalem und überregionalem Anbau Rückstände von Pflanzenschutzmittel aufweisen.
Die Norddeutsche Kooperation ist ein Verbund der Landesuntersuchungseinrichtungen von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Die länderübergreifenden Ergebnisse: Von insgesamt 98 untersuchten Proben frischer Speisekartoffeln sind 88 Prozent rückstandsfrei. Nur in 12 Prozent der Proben wurden Pflanzenschutzmittelrückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen. Zulässige Höchstgehalte wurden nicht überschritten, auch wenn in vier Proben Mehrfachfunde nachgewiesen wurden. Die Kartoffeln stammten zu knapp 80 Prozent aus regionalem Anbau, davon 14 Prozent aus ökologischem Anbau. Die Kartoffeln aus ökologischem Anbau enthielten keine Rückstände. Die restlichen Proben kamen aus dem europäischen Ausland bzw. Ägypten.
Untersuchungen in Hamburg: Im Institut für Hygiene und Umwelt wurden 10 Proben Kartoffeln untersucht (1 Probe aus Hamburg, 2 Proben aus Schleswig-Holstein, 2 Proben aus Niedersachsen, 2 Proben aus Bayern, 1 Probe aus Spanien, 1 Probe aus Italien, 1 Probe aus Israel). Dabei wurden keine Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt.
Fazit: Im Kartoffelanbau ist der Einsatz von Pflanzenschutzmittel zugelassen. Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln sind seit Jahren rückläufig und zählen zu den Erzeugnissen, die vergleichsweise gering belastet sind. Zum Vergleich: Im deutschen Lebensmittelmonitoring des Bundes wurden zuletzt im Jahr 2014 Kartoffeln auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Damals wurden in 20 bis 50 Prozent der untersuchten Proben Rückstände nachgewiesen, aber auch keine Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt.
Hintergrund
Bei den Rückstandsfunden handelt es sich um die fungiziden Wirkstoffe Propamocarb und Pencycuron, das Herbizid Chlorpropham und sein Abbauprodukt 3-Chloranilin sowie das Insektizid Imidacloprid. Bei den nachgewiesenen Wirkstoffen handelt es sich um im Gemüseanbau zugelassene Pflanzenschutzmittel. Der Abschlussbericht der NOKO ist auf der Internetseite des LALLF einsehbar.
Die Landeslabore und Landesuntersuchungsanstalten der Länder Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Kompetenzen gebündelt und ein leistungsfähiges und effizientes Netzwerk aufgebaut. Zu der Norddeutschen Kooperation (NOKO) gehören:
– Landeslabor Berlin-Brandenburg
– Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin, Bremen
– Institut für Hygiene und Umwelt, Hamburg
– Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), Mecklenburg-Vorpommern
– Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
– Landeslabor Schleswig-Holstein
Pressemitteilung Institut für Hygiene und Umwelt HH