Photovoltaik-Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Am 31. Januar endet die Frist zur Registrierung von älteren Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Blockheizkraftwerken im Marktstammdatenregister. Nur bei rechtzeitiger Registrierung können Besitzer weiter von der Einspeisevergütung profitieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden.

 

Auch bereits im alten Photovoltaik-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen erneut im Marktstammdatenregister gemeldet werden, da diese Angaben aus Datenschutzgründen nicht übertragen wurden.

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits im Marktstammdatenregister registriert sein. Bei Anlagen, die bis 2019 als Projekt registriert waren, sollten die Betreiber allerdings prüfen, ob Daten zu ergänzen sind. Auch hier gilt die Frist 31. Januar 2021. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.

Alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Diese Regelung gilt auch für ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte sowie Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden. Für Elektroautos und Ladestation gilt diese Pflicht nicht.

Bei Pflichtverletzung droht ein Bußgeld

Besitzer, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, und ihre Anlage nicht bis zum 31. Januar anmelden, riskieren ein Bußgeld und den Verlust der Einspeisevergütung. Aber auch bei versäumter Frist bleibt die Pflicht zur Registrierung bestehen. Diese Pflicht gilt auch für Anlagen, die nicht gefördert sind oder ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Wie läuft die Registrierung?

Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Die Registrierung erfolgt online auf www.marktstammdatenregister.de in drei Stufen:

1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
2. Registrierung des Anlagenbetreibers
3. Registrieren der Anlagen

Was ist das Marktdatenstammregister?

Das Marktdatenstammregister ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Das Register soll eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Bei Fragen zum Marktstammdatenregister oder der Nutzung Erneuerbarer Energien helfen die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg telefonisch unter der 040 / 248 32 – 250 weiter.

Hinweis: In Hamburg kooperiert die bundesgeförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale mit den Hamburger Energielotsen, einer Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Mehr unter https://hamburg.de/energielotsen.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

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