Photovoltaikstrom-Speicher: Förderung wird neu aufgelegt

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte am 27. November 2015 berichtet, dass das KfW-Förderprogramm für Photovoltaikstrom-Speicher zum Jahresende eingestellt werden soll. Wie jetzt bekannt wird, hat sich die Bundesregierung im letzten Moment entschlossen, die Förderung neu aufzulegen.

 

Ein genauer Startzeitpunkt und das Volumen des Förderprogramms stehen allerdings laut Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie noch nicht fest. Weitere Informationen zum Thema sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale HH

Pressemitteilung vom 27.11.2015:

Photovoltaikstromspeicher: Jetzt Zuschuss beantragen – KfW zahlt ab 2016 weniger Geld für Batteriespeicher

Zum 31. Dezember 2015 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm „Speicher“ für Photovoltaik-Anlagen ein. Verbraucher, die Sonnenstrom speichern und selbst nutzen möchten, sollten jetzt Angebote für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher einholen und noch bis zum Jahresende einen Förderantrag bei der KfW einreichen, denn ab 1. Januar 2016 werden Speichersysteme nur noch über andere KfW-Förderprogramme mit weniger Geld bezuschusst, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Verbraucher, die planen, eine Photovoltaikanlage bis 30 Kilowattpeak mit einem Batteriespeicher zu installieren, können im Rahmen des KfW-Programms 275 einen zinsgünstigen Kredit mit einem attraktiven Tilgungszuschuss beantragen. Der Zuschuss beträgt bei einer Neuanlage 30 Prozent der Gesamtkosten, liegt aber höchstens bei 600 Euro pro Kilowattpeak installierter PV-Leistung.

Auch Verbraucher, die bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, erhalten für deren Nachrüstung mit einem Speicher einen Tilgungszuschuss von 30 Prozent der Kosten. In diesem Fall gilt jedoch der erhöhte Fördersatz von maximal 660 Euro pro Kilowattpeak, vorausgesetzt die PV-Anlage ist nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gegangen. „Wird also eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von fünf Kilowattpeak um einen Batteriespeicher erweitert, zahlt die KfW bis zu 3.300 Euro“, rechnet Norbert Fleige, Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg, vor. Den Zuschuss erhielten Verbraucher sogar ohne die Aufnahme eines größeren Kredits. In diesem Fall müsse lediglich ein Kredit in Höhe des Tilgungszuschusses beantragt werden.

„Da die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom inzwischen sehr gering ist und die Strompreise aktuell bei vielen Versorgern wieder steigen, lohnt sich der Eigenverbrauch“ so Fleige. Jede nicht aus dem Netz, sondern von der eigenen PV-Anlage bezogene Kilowattstunde erhöhe die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikmodule. „Doch ohne Stromspeicher können durchschnittlich nur 20 Prozent des erzeugten Stroms genutzt werden, um den Eigenbedarf zu decken. Mit einem Speicher steigt die Quote auf 40 bis 60 Prozent.“

Bei allen Fragen zu erneuerbaren Energien und Fördermöglichkeiten helfen die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch weiter. Auskunft und Terminvereinbarung unter Tel. (040) 24832-250 (Ortstarif).

Hinweis: Die Energie- und Klimahotline wird zu 100 Prozent von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Hamburger Klimaschutzkonzept gefördert. Die persönliche Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

 

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