Die deutsche Pkw-Maut verstößt gegen europäisches Recht und kann nicht eingeführt werden. Dies entschied heute (18.6.)der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Abgaben nur für ausländische Fahrzeughalter seien diskriminierend, so die Begründung. Die im Vorfeld breit kritisierte Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU und deren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Es kommentiert Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan:
„Maut, Dieselskandal, Klimaschutz: Die Verkehrspolitik der Union gleicht immer mehr einer Massenkarambolage. Statt sich weiter in sinnlose Klientelpolitik zu verbeißen, muss Verkehrsminister Scheuer jetzt die massiven Probleme im Verkehr lösen. Deutschland braucht einen klaren Fahrplan weg vom Verbrennungsmotor hin zu einer abgasfreien Mobilität. Nur damit bringt Minister Scheuer den Verkehr beim Klimaschutz auf Kurs und spart Deutschland Milliardenstrafen für verpasste EU-Ziele.“
Pressemitteilung Greenpeace
Deutsche PKW-Maut laut EuGH unvereinbar mit EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Klage von Österreich und den Niederlanden gegen die deutsche Pkw-Maut stattgegeben.
“Die Entscheidung des EuGHs ist richtig. Diese CSU-Ausländermaut ist und bleibt Murks. Der Bundesverkehrsminister sollte das Vorhaben nun beerdigen“, so Ismail ERTUG, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Mit diesem diskriminierenden und bürokratischen Prestigeprojekt sollte Geld in die deutsche Haushaltskasse fließen – was allerdings so nicht funktioniert hätte. Beliefen sich die bisherigen Schätzungen noch auf prognostizierte Einnahmen von 500 Millionen Euro, so legen neue Zahlen des Bundesverkehrsministeriums nahe, dass man mittlerweile wohl kaum mehr 400 Millionen Euro pro Jahr einnehmen könnte. Eine ADAC-Studie kommt zu dem Schluss, dass diese Maut am Ende lediglich 71 Millionen Euro abgeworfen hätte. Das wäre ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen, wenn man sich die Investitionslücke im Bereich unserer Infrastruktur ansieht.”
Beweggrund der Beschwerde Österreichs gegen die Maut war, dass die geplante Infrastrukturabgabe für Autos diskriminierend sei, weil sie Fahrerinnen und Fahrer aus anderen EU-Ländern anders behandle als Deutsche. Die Bundesrepublik verstößt damit laut der Richterinnen und Richter gegen EU-Recht beziehungsweise gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
“Die Ausgestaltung der Maut ist kompliziert und teuer. Der Ertrag hätte am Ende den Aufwand in keiner Weise gerechtfertigt. Eine Maut ist nur dann ein legitimes Mittel der Verkehrspolitik, wenn sie von allen erhoben wird, die die Straßen nutzen – egal mit welchem Kennzeichen. Problematisch wäre zudem, dass mit diesem CSU-Konzept Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen bis auf Weiteres abgabenbefreit bleiben sollten”, ergänzt Ismail ERTUG, SPD-Europaabgeordneter aus dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments.
Laut Informationen des Bundesverkehrsministeriums sollte die Maut ursprünglich erstmals im Oktober 2020 erhoben werden.
Pressemitteilung S&D-Fraktion/SPD-Gruppe im EU Parlament