Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF hat heute (4.5.) seine Stellungnahme zu den ergänzenden Planunterlagen zur umstrittenen Elbvertiefung an die zuständigen Behörden übermittelt. Die Verbände stellen darin fest, dass sogar noch weniger Ausgleichsflächen festgelegt werden als bisher geplant und die neu zu schaffenden Flächen kaum für den Schierlingswasserfenchel geeignet sind.
Ein Teil der auf niedersächsischen Flächen geplanten Ausgleichsmaßnahmen ist weiterhin nicht als Kompensation für die Elbvertiefung anrechenbar. Bei der Modellierung des zukünftigen Ausgleichslebensraums für den weltweit nur noch in Hamburg vorkommenden Schierlings-Wasserfenchel greifen die Planer unzulässigerweise auf veraltete Unterlagen zurück. Die Umweltverbände erwarten nun, dass die vorgebrachten Einwände im neuen Planergänzungsbeschluss berücksichtigt werden. „Auch nach vollständiger Prüfung überzeugen die neuen Planunterlagen an vielen Stellen nicht. Unsere Forderungen nach einer für die Natur an der Tideelbe gewinnbringenden Ausgleichskonzeption und einer Anwendung aktueller Modellrechnungen wurden einfach in den Wind geschlagen. Wir lehnen die Elbvertiefung weiterhin ab“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
30 Hektar weniger Ausgleichsfläche
Nach Überarbeitung der Ausgleichskonzeption sollen jetzt nur noch 356 Hektar statt ursprünglich geplanter 386 Hektar für den FFH-Lebensraumtyp Ästuar (Flussmündungsbereiche) entwickelt werden. Damit schrumpft der flächenbezogene Ausgleich für den erheblichen Eingriff in die Tideelbe nochmals zusammen. Die Verbände kritisieren auch die konkrete Gestaltung auf der Billwerder Insel. Hier sollen zwei alte Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke z. T. abgerissen und als Lebensraum für den Schierlings-Wasserfenchel entwickelt werden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die neu modellierte Bauschuttlandschaft mit Sandüberdeckung tatsächlich einen geeigneten Wuchsstandort darstellt. Von Hochwasserereignissen, die mit Abbrüchen einen lichten, dynamischen Lebensraum formen, sind die Becken beispielsweise abgeschnitten.
Veraltete Berechnungsgrundlage
Neue Planunterlagen müssen den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen
genügen (siehe auch BVerwG Entscheidung Halle-Westumfahrung; 9 A 20.05)
– insbesondere wenn es um besonders geschützte Arten und Lebensräume wie
an der Tideelbe geht. Dieser Grundsatz wurde hier nachweislich nicht
beachtet. So haben die Planer für den Ist-Zustand der Tideelbe auf eine
veraltete Topographie aus 2010 zurückgegriffen und keine neue,
langfristige 3-D-Modellierung zu den Auswirkungen der geplanten
Elbvertiefung erstellt. Der Schierlings-Wasserfenchel ist abhängig von
bestimmten Tide-Wasserständen. In Hamburg hat der Tidenhub seit 2010
nachweislich zugenommen. Berechnungen für geeignete Wuchsstandorte sind
fehlerhaft, wenn sie ignorieren, dass das Wasser in der Realität längst
höher steigt und schneller abfließt.
„Seit 2011 ist der Tidenhub noch einmal um mehr als 20 cm angestiegen.
Die Planer gehen aber davon aus, dass die Nachwirkungen der letzten
Vertiefung 2011 schon beendet waren. Auf solchen Fehlprognosen wird nun
die nächste Elbvertiefung aufgebaut, obwohl mit den heutigen technischen
Möglichkeiten genauere Vorhersagen möglich wären. So darf es nicht
weitergehen“, kritisiert Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU
Hamburg, die neuen Planungsunterlagen.
Ausgleichsflächen in Niedersachsen – rätselhafter Aufstieg von Klasse C nach B
In Bezug auf den geplanten Ausgleich in den niedersächsischen Naturschutzgebieten Allwördener Außendeich, Schwarztonnensand, und Asseler Sand hatte das Bundesverwaltungsgericht eine klare Abgrenzung zwischen Sowieso-Maßnahmen, die im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorgaben ohnehin umgesetzt werden müssten, und „überschießenden“ Maßnahmen gefordert. Wenn sich ein Schutzgebiet in einem mäßigen Zustand befindet (Erhaltungszustand C), besteht zunächst ein gesetzlicher Auftrag zur naturschutzfachlichen Aufwertung des Gebietes. Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Europarechts können in der Regel nicht angerechnet werden. Erst wenn sich das Gebiet in einem guten Zustand (Zustand B) befindet, kann in dem Gebiet zusätzlich eine fachlich sinnvolle Kompensation für einen Eingriff erfolgen. Die niedersächsischen Gebiete hatten zu Beginn der Planung im Jahre 2006 weitgehend den Erhaltungszustand C und stünden nach heutiger Rechtslage für einen Ausgleich nicht zur Verfügung. Die aktuellen Planergänzungsunterlagen stellen nun aber fest, dass sich die Gebiete im Erhaltungszustand B befinden. Für die Umweltverbände BUND, NABU und WWF ist diese Neubewertung nicht nachvollziehbar. „Die wundersame Verbesserung der niedersächsischen Gebiete steht auf fachlich sehr wackeligen Füßen. Wir gehen davon aus, dass ein Teil der geplanten Ausgleichsmaßnahmen sowieso verpflichtend zur Verbesserung in den Schutzgebieten auf den Weg gebracht werden müsste. Das Bundesverwaltungsgericht hatte gerade zu diesem Punkt in seinem Urteil vom Februar 2017 deutlich bessere Unterlagen mit einer klaren Abgrenzung der Maßnahmen gefordert“, so Beatrice Claus, Fachreferentin des WWF.
Die Umweltverbände kritisieren schließlich auch die fachlichen Ausführungen zur zukünftigen Versalzung der Tideelbe, sollte die Elbvertiefung durchgeführt werden. Auch hier hatte das Gericht belastbare Aussagen nachgefordert. Nun wurde eine neue Berechnungsmethode angewendet, die zu einer Unterschätzung der Salinität in den Uferbereichen führen kann. Erstmalig unterschlägt die Berechnung z. B., dass der Schiffsverkehr salziges Wasser aus der Fahrrinne in die Uferzonen spült. Der Versalzungsgrad spielt für die Entwicklung des Lebensraums des Schierlings-Wasserfenchels eine zentrale Rolle. Die Verbände erwarten, dass ihre Einwände berücksichtigt und die Mängel beseitigt werden. Mit der jetzt vorliegenden Planung dürfe die Elbvertiefung nicht genehmigt werden. Sobald der neue Planergänzungsbeschluss vorliegt, wollen BUND, NABU und WWF entscheiden, ob sie erneut Rechtsmittel einlegen werden.
Pressemitteilung Aktionsbündnis Tideelbe