Detloff: Wer Planungsverfahren
beschleunigen möchte, muss rechtssicher arbeiten und Behörden gut ausstatten
Planungsbeschleunigung, das politische Wort des Jahres 2025. Auch am Mittwoch stehen erneut zahlreiche Gesetzesentwürfe im Bundeskabinett auf der Tagesordnung, mit denen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Angesichts der Dringlichkeit für den Ausbau von Infrastruktur und Energiewende stellt sich jedoch die Frage, ob eine pauschale Beschleunigung tatsächlich sinnvoll ist und zu welchem Preis und auf wessen Kosten diese Beschleunigung erfolgt.
Darüber hinaus bleibt offen, ob dabei im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz wirklich vorausschauend gehandelt wird.
Für Dr. Kim Detloff, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Politik, ist die Antwort eindeutig: „Das Prinzip Schnelligkeit vor Gründlichkeit führt dazu, dass Planungsvorhaben fehleranfällig und rechtlich angreifbar werden. Wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit systematisch eingeschränkt wird, etwa durch verkürzte Fristen oder gebündelte Verfahrensschritte, entstehen ungenauere Planungsergebnisse. Das wiederum kann zu nachträglichen Korrekturen in späteren Verfahrensstufen und damit zu erheblichen Verzögerungen führen. Zusätzlich kann die öffentliche Akzeptanz der Projekte dadurch gefährdet werden“, so Detloff.
Der Ausbau der Wind- und Solarenergie, von Stromnetzen, die Förderung der Geothermie oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind aus Sicht des NABU notwendige Anliegen der Bundesregierung. Allerdings darf die Modernisierung Deutschlands nicht gegen die Natur gerichtet sein. In Zeiten der Klimakrisen und des Artensterbens wäre das kontraproduktiv. Dass dies in vielen Fällen aber droht, zeigen aktuelle Beispiele, die in den Hintergrundinformationen aufgeführt sind.
Was stattdessen nötig ist, um effizienter voranzukommen, ist deutlich mehr gut ausgebildetes Personal in den Planungsbehörden und damit eine bessere operative Praxis. Auch bei der Digitalisierung und der Bereitstellung vorhandener Daten sieht der NABU dringenden Handlungsbedarf. „Wenn wir schneller werden wollen, dann müssen Bund, Länder und Kommunen vor allem in die Planungskapazitäten investieren. Die gründlichen Prüfverfahren wurden aus gutem Grund eingeführt, nämlich zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, zum Schutz der Natur, der Anwohner*innen und Allgemeingütern wie sauberem Trinkwasser und sauberer Luft“, betont Detloff.
Hintergrundinformationen
Der NABU sieht bei folgenden aktuellen Vorhaben zur Planungsbeschleunigung erhebliche Risiken für Natur, Umwelt und Akzeptanz:
„Bau-Turbo“:
Zur Schaffung von Wohnraum wollte bereits die vorherige Regierung Vorschriften erlassen, die den Bau von Wohnungen erleichtern. Die derzeitige Bundesregierung hat unter anderem mit dem Paragrafen 246e nun die Möglichkeit geschaffen, Wohngebäude auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans oder gemäß dem örtlichen Erscheinungsbild zu errichten. Besonders problematisch ist, dass die Begrenzung auf Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten aufgehoben wurde. Auch Einfamilienhäuser fallen nun darunter. Zudem ist diese Regelung nicht auf Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt beschränkt, sondern soll bundesweit gelten. Die Folge wäre ein massiver zusätzlicher Flächenverbrauch. Das steht im Widerspruch zum Ziel der Bundesegierung, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 von derzeit 52 Hektar auf unter 30 Hektar zu verringern.
Windenergie an Land:
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie REDIII für Windenergie an Land fehlen im deutschen Gesetzesentwurf entscheidende Vorgaben. Eigentlich sollen Umweltprüfungen nur dann entfallen, wenn Windenergieprojekte in Gebieten geplant werden, die aus Naturschutzsicht unkritisch sind. In Deutschland soll es jedoch nun keine gesetzlichen Rahmenbedingungen geben, die das sicherstellen. Dadurch können Windenergieanlagen künftig auch in ökologisch wertvollen Gebieten ohne vertiefte Prüfung, ausreichende Datengrundlage und Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden. Das gefährdet nicht nur die Natur, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz und die Rechtssicherheit der Vorhaben.
Offshore-Windenergie:
Für den Ausbau der Windenergie auf See sieht der deutsche Gesetzentwurf im Gegensatz zur EU-Richtlinie nicht mehr vor, ökologisch sensible Flächen für Beschleunigungsgebiete auszuschließen. Vielmehr sollen auch Nahrungs- und Fortpflanzungsgebiete von Seevögeln und Schweinswalen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung bebaut werden dürfen. Dabei betonen selbst Vertreterinnen und Vertreter der Windenergiebranche, dass solche Regelungen keine Beschleunigung bringen, sondern Rechtsunsicherheiten schaffen. Die politisch konstruierte Enthaftung der Industrie widerspricht dem Europarecht und gefährdet die Natur ebenso wie die Interessen künftiger Generationen.
Geothermie:
Die bisher geltende bergrechtliche Betriebsplanpflicht soll laut dem geplanten Geothermie-Beschleunigungsgesetz stark vereinfacht werden. Unternehmen könnten künftig unabhängig von der Bedeutung ihres Vorhabens von dieser Pflicht befreit werden. Weiterhin ist geplant, die Laufzeit der Betriebspläne mindestens zu verdoppeln. Beides steht im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip, das regelmäßige Überprüfungen vorsieht. Wenn zentrale Aspekte des Vorhabens nicht mehr geprüft werden, drohen erhebliche Gefährdungen für das Grundwasser sowie für die lokale Flora und Fauna.
CO2-Abscheidung und -speicherung (CCS):
Für den Aufbau einer CO2-Transport- und -speicherinfrastruktur sollen Beteiligungs- und Konsultationsfristen stark verkürzt werden. Der Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) verweist auf die sehr kurzen Rechtsschutzfristen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese sind in Behörden mit weniger Erfahrung auf diesem Gebiet kaum einzuhalten. Werden Fristen verpasst, gilt dies automatisch als Zustimmung. Zudem haben Widersprüche oder Klagen keine aufschiebende Wirkung, sodass für einen „Baustopp“ immer ein Eilantrag notwendig wäre. Wie im Falle vergleichbarer Genehmigungsverfahren auch, kritisiert der NABU die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns scharf, denn damit würden vollendete Tatsachen geschaffen. Häufig entstehen damit irreversible Eingriffe in die Umwelt, noch bevor überhaupt eine abschließende Entscheidung getroffen wurde.
Ein konkretes Beispiel ist die angestrebte Umwidmung von Gasinfrastruktur zur CO₂-Nutzung. Dieses Vorhaben ist technisch unerprobt und birgt Gefahren, etwa durch Korrosion. In Kombination mit kurzen Fristen und unterbesetzten Behörden besteht ein Risiko für vermeidbare Fehler.
Pressemitteilung NABU