Am heutigen Freitag tagt der Gemeinsame Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Norderstedt. Ziel der Zusammenkunft ist es, länderübergreifend relevante Themen nicht nur vom eigenen Standpunkt aus zu betrachten, sondern in einem Dialog die andere Seite zu verstehen. Die jeweils elf Abgeordneten aus Bürgerschaft und Landtag sollen für ihre Landesparlamente Entscheidungen vorbereiten.
So war es auch zum Thema „Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel und Maßnahmen zum Lärmschutz“ geplant. Hierzu sollte ursprünglich lediglich der Vorsitzende der kommerziellen Flughafen-Betreibergesellschaft (FHG), Herr Eggenschwiler, vortragen. Damit dem Grundsatz des Ausschusses – Erarbeitung einer umfassenden Informationslage – gefolgt wird, wurde zusätzlich ein Sprecher der BAW als Vertreter der vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Dies passte jedoch einigen Ausschussmitgliedern nicht, so dass 48 Stunden vor Sitzungsbeginn dann der Tagesordnungspunkt in Gänze gestrichen wurde. Offensichtlich sollte nicht umfassend, sondern einseitig informiert werden.
Ist die Furcht vor den berechtigten Bürgerforderungen derart groß, dass die zwingend erforderliche Debatte zu diesem Thema ausgeklammert wird?
Um nachfolgende Punkte geht es:
– Die Genehmigungsfiktion (Pauschalgenehmigung) für Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr muss gestrichen werden
– Für Starts und Landungen nach 23 Uhr bedarf es Einzelgenehmigungen. Hierfür muss der Passus „nachweisbar unvermeidbar“ in „nachgewiesenermaßen unvermeidbar“ geändert werden. Die Kriterien der Unvermeidbarkeit sind abschließend zu definieren. Grundlage bildet die Fluggastrechteverordnung
– Die Bahnbenutzungsregeln sind vollumfänglich einzuhalten oder in Gänze zu streichen. Die bestehende „Rosinenpickerei“ bzgl. der Auslegung der Bahnbenutzungsregeln muss beendet werden
– Das Fluglärmkontingent ist auf das Ausmaß des Jahres 2007 (13,9 km²) zu reduzieren und mit einem konkreten Verschlechterungsverbot sowie Verbesserungsgebot zu versehen
– Die Kriterien für die Fluglärmschutzzonen (Tag 1 und 2 sowie Nacht) sind denen des Fluglärmschutzgesetzes (2007) für wesentlich baulich erweiterte Flugplätze anzupassen
– Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) ist zu reformieren; beginnend mit einer externen Evaluierung
„Es sollte Einvernehmen dahingehend bestehen, dass der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion – die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um das Flughafenbetriebsgelände als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus bedingt. Hierzu sind mindestens die in der Betriebsgenehmigung sowie im Planfeststellungsbeschluss verankerten Schutzbestimmungen für die Bevölkerung einzuhalten. Überlaute Realität ist jedoch, dass nahezu in jeder Nacht gegen die Nachtflugbeschränkung sowie die Bahnbenutzungsregelung verstoßen wird. So wie der Flughafenbetrieb in den letzten Jahren gemanagt wurde, darf es nicht weiter gehen!“, fasst Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein den bestehenden gravierenden Missstand zusammen.
Belastungsentwicklung am „Helmut Schmidt-Airport“: BAW-Belastungsentwicklung-HAM_181123
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)