Hamburg übernimmt Kosten für Untersuchungen auf Amerikanische Faulbrut
Im Frühling bestäuben unzählige Bienen die Blüten von Zier-, Wild- und Nutzpflanzen. Die Biene ist nach der Kuh und dem Schwein das drittwichtigste Nutztier. Zum Schutz vor der verbreiteten Bienenseuche Amerikanische Faulbrut (AFB) sollten ausnahmslos alle Bienenvölker mindestens einmal im Jahr auf den Erreger überprüft werden. Im Institut für Hygiene und Umwelt (HU) kann die Untersuchung in Auftrag gegeben werden, für Hamburger Imker:innen trägt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die Kosten.
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Wenn die Bienen verschwinden, hätte das dramatische Auswirkungen auch auf uns Menschen. Den Bienen haben wir einen großen Teil unserer Lebensmittel zu verdanken und die kommerzielle Landwirtschaft hängt von ihnen ab. Aber wir Menschen machen den Bienen das Leben schwer, zum Beispiel mit Monokulturen und Pestiziden. Deshalb ist es umso wichtiger, sie so effektiv wie möglich vor gefährlichen Krankheiten zu schützen.“
Eine besonders ansteckende und weltweit verbreitete Bienenkrankheit ist die Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB), Paenibacillus larvae. Die AFB wird in der EU als Seuche der Kategorie D und E gelistet ((EU) 2016/429) und muss überwacht werden. Der Ausbruch der AFB ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden. Die Krankheit führt jedoch meist zum Zusammenbruch der erkrankten Völker.
Alle Imker:innen sollten ihre Bienenvölker jährlich prophylaktisch auf die Amerikanische Faulbrut untersuchen lassen. Für Imker:innen, die eine Hamburger Registriernummer haben und deren Bienenvölker auf Hamburger Gebiet stehen, übernimmt die BJV derzeit die Kosten der Untersuchung. Die dafür benötigten Futterkranzproben können rund um die Uhr, auch am Wochenende (24/7), beim Institut für Hygiene und Umwelt abgegeben werden.
Wenn zusätzlich eine Seuchenfreiheitsbescheinigung benötigt wird, muss die Probe im Vier-Augen-Prinzip gezogen werden. Eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung ist bei Verkauf, Wanderung, Belegstellenbeschickung oder Umzug von Völkern vorzulegen, um die Verbreitung von AFB-Erregern zu unterbinden. Die Voraussetzung dafür ist eine Faulbrutuntersuchung mit negativem Ergebnis. Die Seuchenfreiheitsbescheinigung beantragen Imker:innen beim zuständigen Veterinäramt (in Hamburg beim Bezirksamt).
Ausschlaggebend für die Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut durch Amtsveterinär:innen ist immer zusätzlich zum labordiagnostischen Nachweis das Vorhandensein von klinischen Symptomen im Bienenvolk.
Die Bekämpfung der AFB ist schwierig. Die wirksamste Methode ist die Vernichtung befallener Bienenvölker einschließlich der Beseitigung der toten Bienen und die Vermeidung der Sporenverbreitung durch Honig, Bienenwohnungen und Gerätschaften. Der Einsatz von Antibiotika ist verboten und zudem unsinnig. Sie wirken zwar gegen die Bakterien, nicht aber gegen die Sporen, die der Faulbruterreger ausbildet. Somit werden lediglich die Faulbrutsymptome unterdrückt, nicht aber der Ausbruch der Krankheit und eine Weiterverbreitung der Tierseuche verhindert.
Hintergrund
In Deutschland schreibt die Bienenseuchenverordnung vor, dass die Haltung von Bienen der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. In Hamburg ist das die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen.
Weiterführende Informationen
Imkerverband Hamburg e. V.:www. ivhh.de
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit
Institut für Hygiene und Umwelt: https://www.hamburg.de/hu/veterinaermedizinische-mikrobiologie/
Pressemitteilung Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und Institut für Hygiene und Umwelt