Eine jahrelange, zähe Auseinandersetzung nahm vergangenen Freitag ihr Ende: Ein Hamburger Radfahrer hatte in vier Fällen – Hoheluftchaussee, Eppendorfer Baum, Nedderfeld und Lokstedter Weg – dagegen geklagt, dass ihn die Polizei auf unbenutzbare, gefährliche Radwege zwingen wollte. Vor Gericht einigten sich die Parteien nun, dass alle vier Straßenzüge von der Radwegebenutzungspflicht befreit und die blauen Schilder entsorgt werden müssen.
Endlich! Hamburgs Straßenverkehrsbehörden, ansässig bei den Polizeikommissariaten, sträubten sich jahrelang, verzögerten die Sache und hielten Hamburgs Radfahrer mit einem Wort hin, wo und solange es nur ging – und das auf Kosten sowohl der Verkehrs- als auch der Rechtssicherheit! Aber jetzt ist es amtlich: Die Radwegebenutzungspflicht in den Straßen Hoheluftchaussee, Eppendorfer Baum, Nedderfeld und Lokstedter Weg (alle Bezirk Eimsbüttel) sind sämtlich unwirksam und müssen durchgehend aufgehoben werden. „Es war überfällig, dass Hamburgs Polizei ihre unhaltbare Position aufgibt und die Verkehrs- und Rechtssicherheit in diesen Straßen wieder herstellt“, freut sich ADFC-Sprecher Dirk Lau. Auch dort dürfe also nun auf der Fahrbahn geradelt werden – sicher, komfortabel und ganz legal.
Zu bedauern sei nur, dass Radfahrer erst klagen müssten, damit sie von der Polizei ernst genommen würden und umfassende und verbindliche Auskunft erhielten. Einfache Beschwerden oder Anfragen nach Aufhebung einer Benutzungspflicht, so die leidvolle Erfahrung vieler Radfahrer, bügele die Behörde gern ohne ernsthafte Prüfung ab. „Im Klageverfahren stellt sich dann aber regelmäßig heraus, dass die Benutzungspflicht tatsächlich rechtlich nicht haltbar war, der klagende Radfahrer also Recht hatte“, sagt Lau. So zuletzt geschehen am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg, das die Benutzungspflicht für die vier Straßen für nicht gerechtfertigt erklärte.
Angesichts der Rechtsprechung sieht Hamburgs Polizei inzwischen selbst ein, dass ihre bisherige Auffassung nicht mehr haltbar ist. Um Benutzungspflichten beibehalten zu können, greift sie aber nun zu einem anderen Mittel und will die viel zu schmalen, schadhaften, direkt neben parkenden Autos geführten Radwegen in gemeinsame Geh- und Radwege umwandeln, etwa in der Langenhorner Chaussee.
„Ein solches Vorgehen der Polizei wird aber nur weitere Klagen provozieren, weil gemeinsame Rad- und Gehwege die Verkehrssicherheit nicht verbessern, sondern verschlechtern – und zudem wird durch die Umgestaltung der Wege viel Geld unnötig ausgegeben“. Der ADFC erwarte vielmehr von der StVB, dass sie gute und sichere Lösungen für den Radverkehr unterstützt – statt auf Biegen und Brechen an der Benutzungspflicht festhält, weil sie die Radfahrer vom Autoverkehr fernhalten will.
Hamburg schreibt sich – gerade jetzt vor den Bürgerschaftswahlen – auf die Fahnen, den Radverkehr fördern zu wollen. Tatsächlich gibt es Verbesserungen dort, wo Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, Velorouten oder Fahrradstraßen angelegt werden. Zeitgleich aber verteidigt die Innenbehörde immer noch unhaltbare Benutzungspflichten von gefährlichen Radwegen wie zum Beispiel in der Alsterkrugchaussee – selbst gegen besseres juristisches Wissen!
„Diese Einstellung muss sich ändern, wenn Hamburg zur Fahrradstadt werden soll“, sagt Lau. Es diene nicht der Sicherheit, den Radverkehr an den Rand auf Nebenflächen zu zwingen, obwohl dort der Platz nicht ausreicht. „Der Radverkehr gehört ins Sichtfeld der Autofahrer und damit auf die Fahrbahn“. Auch eine Straße wie etwa die Langenhorner Chaussee oder die Stresemannstraße sollte daher Radfahrstreifen auf der Fahrbahn erhalten, um den Sicherheitsinteressen aller Verkehrsteilnehmer zu genügen.
Pressemitteilung ADFC HH