NABU begrüßt Vorlage des Klimaplans / Porschke: Wichtiges Signal in entscheidender Phase
Der NABU Hamburg begrüßt grundsätzlich die längst fällige Fortschreibung des Klimaplans und des Klimaschutzgesetzes. In den Bereichen Energieversorgung, Industrie, Bau, Mobilität oder Klimaanpassung gibt es teilweise gute Ansätze zu erkennen, mit welchen Maßnahmen der Senat den Herausforderungen des Klimawandels zukünftig begegnen will.
Einige Maßnahmen übertreffen sogar das Klimapäckchen der Bundesregierung, wie zum Beispiel der Kohleausstieg bei der Fernwärme, der zügige Ausstieg aus der Ölheizung sowie die Pläne zur Erzeugung von Wasserstoff aus bisher ungenutzter Windenergie. Vor allem die geplante Klimaanpassung durch eine Stärkung des Hamburger Grüns findet Zustimmung seitens des NABU Hamburg.
Alexander Porschke, Landesvorsitzender des NABU: „Ein zentraler Punkt unserer Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ war, das städtische Grün auch mit Blick auf die Klimaanpassung zu entwickeln. Grün hat in der Stadt einen kühlenden Effekt auf die Umgebung und ist unentbehrlich für die menschliche Gesundheit und die Lebensqualität. Dass der Klimaplan hier einen Schwerpunkt legt, freut uns. Es ist ein wichtiges Signal in einer entscheidenden Phase und unterstreicht, warum unser Einsatz im Rahmen der Volksinitiative richtig und wichtig war.“
Trotzdem bleibt noch sehr viel mehr zu tun, um die gesetzten und völkerrechtlich verbindlichen Ziele des Pariser Klimaabkommens bis zum Meilenstein-Jahr 2030 zu erreichen. Klimaschutz ist auch mit Belastungen und Lastenverteilung verbunden. „Niemand sollte es überraschen, dass wir jetzt auch schmerzhafte Maßnahmen ergreifen müssen. Leider müssen wir jetzt alle Beiträge leisten. Denn es wäre nicht fair, Belastungen weiter auf die kommenden Generationen zu verschieben. Und es ist klar: Je länger wir warten, desto schwerer werden die Lasten, desto höher werden die Kosten“, so Porschke.
Das Klimaschutzgesetz ist leider nötig, denn es ist schwierig, wirkungsvolle Ergebnisse ohne gesetzliche Regulierung zu erzielen. Nach Auffassung von Alexander Porschke sei zum Beispiel beim Thema Mobilität deutlich Luft nach oben. Ob im Straßenverkehr, beim Flugverkehr oder für Schifffahrt und Hafen: dem Plan fehle es auch in diesen Bereichen an verbindlichen Maßnahmen und Vorgaben, obwohl gerade dort erhebliche Potentiale gehoben werden könnten. Bis 2030 sei zwar noch Zeit um weiterreichende Schritte zu gehen, die Politik müsse sich aber heute schon trauen, den Menschen mehr zuzumuten. Porschke ist überzeugt: „Dass notwendige Maßnahmen belastend sind, ist leider unvermeidlich. Deshalb geht es nicht ohne gesetzliche Verpflichtungen.“
BUND Hamburg sieht rot-grünen Klimaplan kritisch
Klimaschutzgesetz geht in die richtige Richtung / Wesentliche CO2-Einsparungen nicht ausreichend hinterlegt
Der BUND Hamburg begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis des Senats zum Klimaschutz und die Aufnahme in die Hamburger Verfassung, fordert aber deutliche Nachbesserungen zum heute vorgestellten Klimaplan. Das ebenfalls aktuell vorlegte Klimaschutzgesetz wertet der BUND als soliden ordnungspolitischen Aufschlag, verweist aber darauf, dass zentrale Details erst noch auf der Verordnungsebene geregelt werden müssen. Dies gilt beispielsweise für das wichtige Thema der Gebäudesanierung. *Während das Klimagesetz einen soliden Eindruck macht, steht der Klimaplan auf sehr wackeligen Füssen. Etliche der genannten Einsparmengen sind gar nicht oder nicht ausreichend hinterlegt. Vieles wirkt sehr optimistisch ins *Blaue“ gerechnet“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Von den laut Klimaplan auf Hamburger Ebene bis 2030 einzusparenden 4,1 Mio. Tonnen CO2 sind nach einer ersten Auswertung des BUND ca. 600.000 Tonnen gar nicht und rund 1,7 Mio. Tonnen wenig nachvollziehbar oder deutlich zu optimistisch hinterlegt. *Die Klimakrise wird Hamburg mit voller Wucht treffen. Deshalb brauchen wir wirksame Maßnahmen. Diese liefert der Hamburger Klimaplan in Teilen nicht“, stellt Manfred Braasch fest.
Der Senat will allein durch den Umstieg vom PKW auf den öffentlichen Nahverkehr insgesamt mehr als 520.000 Tonnen bis 2030 einsparen. Erreicht werden soll dies durch 26 Einzelmaßnahmen und eine bessere *Stromqualität“. Die Mobilitätsmaßnahmen reichen von der Instandhaltung von U-Bahnen über Taktverdichtungen bis zum Neubau der S 4. Der BUND hält dies für nicht ausreichend, da derzeit trotz verstärkter Nutzung des ÖPNV der CO2-Aussstoss im Verkehrsbereich steigt und auch die Fahrleistung im motorisierten Individualverkehr zunimmt. Hamburg müsse daher in den nächsten 10 * 15 Jahren konsequent autoarm organisiert werden.
Dazu hat der BUND Hamburg eigene Vorschläge in seinem aktuellen Klimakrisenplan ( https://www.bund-hamburg.de/service/publikationen/detail/publication/klimakrisenplan-bund-hamburg/ )vorgelegt. *
Auch die Zeitschiene von Klimaplan und Klimaschutzgesetz überzeugt nicht. Wenn wir in Hamburg wirklich die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens umsetzen wollen, dann müssen wir 2035 klimaneutral aufgestellt sein. Das gewährleistet der vom Senat vorgelegte Klimaplan selbst dann nicht, wenn alle genannten Einsparziele erreicht werden sollten“, so Manfred Braasch.
Pressemitteilung BUND HH
Hamburger Klimaschutzplan sehr lückenhaft
Deutliche Kritik am Hamburger Klimaschutzplan übt die Notgemeinschaft der Flughafenanlieger Hamburg. „Ausgerechnet beim Hamburger Klimaschädling Nummer 1, dem Luftverkehr, fehlen jegliche wirkungsvolle Maßnahmen“, so Gebhard Kraft, 1. Vorsitzender der Notgemeinschaft der Flughafenanlieger Hamburg e.V..
Der Flugverkehr von und nach Hamburg produziere aktuell volkswirtschaftliche Klimaschäden von rund 640 Mio Euro pro Jahr durch insgesamt rund 4 Mio Tonnen CO2-Äquivalente, wobei je die Hälfte dem Flughafen Hamburg und den anderen Start- und Zielflughäfen zuzurechnen sei.
Um den deutschlandweit beschlossenen Klimazielen für 2020 zu entsprechen, müsse der Flugverkehr in Fuhlsbüttel gegenüber dem Basisjahr halbiert werden. Für das Zieljahr 2030 müsse der Flugverkehr dann noch weiter reduziert werden.
Kraft weist darauf hin, dass der vom Senat als einzige zielführende Maßnahme genannte Ersatz von Kerosin durch synthetische Kraftstoffe den Luftverkehr keineswegs klimaneutral mache. Kraft: “Düsentriebwerke erzeugen aufgrund der hohen Flughöhe mehr als 4 mal so viel Klimaschaden wie Autos. Zieht man die Effekte des synthetischen Kraftstoffs ab, bleiben immer noch 75% des Klimaschadens unkompensiert übrig.“
Die Notgemeinschaft fordert den Senat auf, neue Flugverbindungen nur noch zuzulassen, wenn sie entweder mit modernen, emissionsfreien Luftfahrzeugen durchgeführt werden oder zumindest von den Betreibern voll kompensiert werden. Für bestehende, unkompensierte Flugverbindungen soll der Senat eine Vollkompensierung durch die Landegebühren ab 2020 verpflichtend machen. Zudem ermögliche der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Klimanotstand, bereits mit den geltenden gesetzlichen Regelungen Flugzeuge, die nicht dem Standard des A320 neo entsprechen, vom Verkehr von und nach Hamburg auszuschließen.
http://www.fluglaerm.de/hamburg
Pressemitteilung Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg e.V.
Tjarks: „Fundament für Klimaneutralität“
Der Hamburger Senat hat heute die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie das neue Hamburgische Klimagesetz vorgelegt. Damit soll dazu beigetragen werden, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent (gegenüber 1990) und bis 2050 um mindestens 95 Prozent zu senken. Mit dem Klimaschutzgesetz werden verbindliche und sektorbezogene Regelungen festgelegt, um das CO2-Ziel für 2030 zu erreichen.
Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt den Klimaplan und das Klimaschutzgesetz als wirksame Schritte auf dem Weg zu mehr und besserem Klimaschutz.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Klimaschutz ergibt sich aus der Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern. Für den Klimaschutz gehen seit Wochen zehn- und hunderttausende Menschen im Rahmen der Fridays for Future Bewegung auf die Straßen der Welt – und auch unserer Stadt. Klimaschutz ist unser Auftrag! Deswegen haben wir in Hamburg bereits Deutschlands ambitioniertestes Kohleausstiegsgesetz vorgelegt, und deswegen folgt jetzt, gemessen an den konkreten Maßnahmen, Deutschlands ambitioniertestes Klimaschutzgesetz. Gleichzeitig wissen wir: Klimaschutz ist ein Prozess. Deswegen wollen wir diese Verantwortung dauerhaft in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verankern.
Der Klimaplan und das Klimaschutzgesetz vereinigen technologischen Fortschritt, ordnungspolitische Regeln und eine sozial ausgewogene Verteilung der Lasten. Damit versetzen wir Hamburg nicht nur in die Lage, international Maßstäbe in Sachen Klimaschutz zu setzen, sondern auch an wirtschaftlicher Wetterfestigkeit für die Zukunft zu gewinnen. Unser Maßnahmenkatalog definiert dafür in allen wichtigen Sektoren 400 zielgerichtete Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase. Ob Ausbau von Wind- und Sonnenenergie, das Ende der Ölheizungen ab 2022 oder die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien: Mit dem neuen Klimaschutzgesetz legen wir auch die notwendigen ordnungspolitischen Regeln insbesondere im Gebäude- und im Wärmebereich fest. Denn nur so kann mehr Klimaschutz nicht nur aufgeschrieben, sondern auch umgesetzt werden. Damit werden der Klimaplan und das Klimaschutzgesetz zum Fundament für die Hamburger Klimaneutralität. Darüber hinaus bin ich sehr erleichtert, dass Klimaschutz in Hamburg inzwischen auf der Agenda aller politischen Lager steht. Gut so!“
Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion
Staatsziel Klimaschutz: „Ambitionierter Klimaplan legt Grundstein für klimaneutrales Hamburg“
Der Hamburger Senat hat heute den zweiten Hamburger Klimaplan und das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin werden die umfangreichen Maßnahmen für den Klimaschutz, die zum Erreichen der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens von 2015 notwendig sind, in den Bereichen Wärme, Mobilität und Wirtschaft verbindlich festgeschrieben. Hamburg will damit bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen als im Jahr 1990. Bis 2050 soll Hamburg klimaneutral sein. Klimaschutz wird zudem als Staatsziel in der Hamburgischen Verfassung verankert. Trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums hat Hamburg seit 2012 seine CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem zweiten Klimaplan legt der Hamburger Senat unter Bürgermeister Peter Tschentscher den Grundstein dafür, dass wir Hamburg zu einer klimaneutralen Metropole weiterentwickeln können. Wir wollen den Klimaschutz als offizielles Staatsziel in die Hamburgische Verfassung aufnehmen. Unsere Vorarbeit mit dem Masterplan Klimaschutz 2013, die zum ersten Hamburger Klimaplan 2015 führte und auch der bereits beschlossene Ausstieg aus der Kohleverfeuerung bei der Fernwärme haben uns eine wirklich gute Ausgangsposition verschafft, um die CO2-Emissionen im Vergleich mit dem Jahr 1990 in der nächsten Dekade um 55 Prozent zu reduzieren. Als SPD haben wir darauf geachtet, dass dieser Weg für alle Hamburgerinnen und Hamburger gangbar ist. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn wir ihn als gesamtgesellschaftliche Herausforderung begreifen und alle Hamburgerinnen und Hamburger mitnehmen. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche bei Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden. Wir haben nun einen konkreten Fahrplan, der den erforderlichen Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Stadt detailliert beschreibt. Jetzt gilt es, die Ärmel hochzukrempeln und sich gemeinsam mit der Stadtgesellschaft an die Umsetzung zu machen.“
Dazu Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Emissionsfreie Bahnen, Busse und Autos, ein neues Fernwärmekonzept und eine Wasserstoffstrategie – das sind nur drei Beispiele für Maßnahmen in Hamburg zum Klimaschutz, um die ehrgeizigen CO2-Einsparziele zu erreichen. Das jährliche Monitoring zum Stand der Umsetzung sorgt dafür, dass die Verantwortlichen sofort nachbessern müssen, wenn die vorgegebenen Ziele verpasst werden. So stellen wir sicher, dass die Klimaziele erreicht werden. Hamburg geht voran und setzt mit diesem Klimaplan unter anderem mit einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 ein klares Zeichen in der Klima- und Umweltpolitik. Es ist richtig, dass wir dabei auch die jetzt schon erfahrbaren Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen und Schutzmaßnahmen vor Folgen wie Starkregen, Hitzeperioden oder einen steigenden Meeresspiegel ergreifen.“
Hintergrund
Der neue Hamburger Klimaplan ist eine Fortschreibung des Klimaplans von 2015, der auf dem Masterplan Klimaschutz von 2013 zurückgeht. Er berichtet über die bereits erreichten Ziele und aktualisiert diese mit Blick auf die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens. Aus dem Klimaplan geht hervor, dass Hamburg trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums seit 2012 seine CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert hat. Auch wird Hamburg sein Ziel aus dem Klimaplan 2015, bis 2020 zwei Millionen Tonnen CO2-Emissionen gegenüber 2012 zu mindern, einhalten. Darüber hinaus formuliert der Klimaplan die neuen CO2-Einsparziele und legt anhand von vier Transformationspfaden „Wärmewende“, „Mobilitätswende“, „Wirtschaft“ und „Klimaanpassung“ die notwendigen Maßnahmen dar, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Das Klimaschutzgesetz verankert die Ziele und zentralen Maßnahmen gesetzlich. Zudem wird festgelegt, dass ein neues Gremium, der „Hamburger Klimabeirat“, zu schaffen ist, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Bereiche zusammensetzt und bei der Umsetzung der Hamburger Klimapolitik beratend tätig werden soll. In der Hamburgischen Verfassung wird darüber hinaus in der Präambel nach Satz 9 die Formulierung eingefügt: „Insbesondere nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung wahr.“ Damit wird Klimaschutz Hamburger Staatsziel.
Pressemitteilung der SPD Bürgerschaftsfraktion
Regierungserklärung in der Bürgerschaft: Klimaschutz ist unser aller Auftrag!
In der heutigen Bürgerschaftssitzung stehen der vom Senat vorgestellte Klimaplan und das Klimagesetz im Mittelpunkt. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sieht beides als Fundament für die Hamburger Klimaneutralität und als ersten großen Schritt in das postfossile Zeitalter.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Klimaschutz ist unser aller Auftrag! Deswegen haben wir in Hamburg bereits das bundesweit ambitionierteste Kohleausstiegsgesetz vorgelegt, und deswegen folgt jetzt ein Klimaschutzgesetz, das in Deutschland seinesgleichen sucht. Denn wir zeigen hunderte von konkreten Maßnahmen auf, die in den kommenden Jahren gestaltet und umgesetzt werden müssen. Dabei ist die Frage nach Klimaschutz immer auch eine zutiefst soziale Frage. Das haben wir auf dem Zettel und werden es bei allen Maßnahmen mitdenken.
Der Weg zum postfossilen Zeitalter wird die Grundlage für Wohlstand und Arbeitsplätze sein. Deshalb ist es wichtig, dass der Ausbau der Windenregie endlich vorankommt. Und es ist gut, dass sich der Hamburger Hafen zunehmend diesem Thema stellt. Klimaschutz eine Investition in die Zukunft. Klimapolitik steht nicht in Widerspruch zur Wirtschaftspolitik. Im Gegenteil: Wer sich für den Klimaschutz einsetzt, betreibt aktive Industrie- und Standortpolitik. Und erhält unsere Lebensgrundlage.“
Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaplan schaffen wir das, was die Bundesregierung bisher versäumt hat: Effektive Maßnahmen in die Wege leiten, um echten Klimaschutz zu leisten. Wir bringen Hamburg auf den Weg zur Klimaneutralität und bekennen uns auch dazu, dass wir Anpassungsmaßnahmen in die Wege leiten müssen, um Hamburg für die bevorstehenden Veränderungen durch den Klimawandel zu wappnen. Wichtig ist auch, dass die Fachbehörden für die Umsetzung in die Verantwortung genommen werden und wir die Klimaziele auch ordnungsrechtlich festlegen. Zudem verankern wir den Klimaschutz an demokratisch höchstmöglicher Stelle, nämlich als Staatsziel in der Hamburger Verfassung. Das ist nicht nur ein Bekenntnis zu Hamburgs Verantwortung, sondern auch rechtlich bedeutender als der oft geforderte symbolische Klimanotstand, denn jedes Gesetz und staatliches Handeln muss mit der Verfassung vereinbar sein.“
Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion
Klimaschutz mit Plan: Hamburg zeigt wie verantwortungsvoller Klimaschutz funktioniert
Im Rahmen der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft erläutert Bürgermeister Peter Tschentscher in einer Regierungserklärung die ehrgeizigen Klimaschutzziele des Senats. Mit dem zweiten Hamburger Klimaplan wollen SPD und Grüne bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen als im Jahr 1990. Bis 2050 soll Hamburg klimaneutral sein. Trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums hat Hamburg seit 2012 seine CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Bürgermeister Peter Tschentscher und der Senat haben mit dem Klimaplan einen wichtigen Grundstein dafür gelegt, dass wir als Koalition Hamburg zu einer klimaneutralen Metropole weiterentwickeln können. Wir haben jetzt einen konkreten und verlässlichen Fahrplan, mit dem wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens in der nächsten Dekade erreichen können. Als SPD ist uns bewusst, dass Klimaschutz nur gelingen kann, wenn wir ihn als gesamtgesellschaftliche Herausforderung begreifen und alle Hamburgerinnen und Hamburger mitnehmen. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche bei Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden.“
Dazu Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem Klimaplan ist Hamburg ein großer Wurf gelungen. Emissionsfreie Bahnen, Busse und Autos, ein neues Fernwärmekonzept und eine Wasserstoffstrategie – das sind nur drei Beispiele für die zahlreichen Maßnahmen zum Klimaschutz. Besonders wichtig ist, dass der Senat den Prozess so organisieren wird, dass Arbeit und Wohlstand, Lebensqualität und gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht gefährdet werden. Wenn Hamburg zeigen kann, dass beides möglich ist – Klimaschutz und Wohlstandssicherung – verschafft das unserer Wirtschaft neue Chancen. Das jährliche Monitoring zum Stand der Umsetzung wird dafür sorgen, dass die Verantwortlichen den Fortschritt der CO2-Einsparungen stets im Blick behalten. So können wir sofort nachbessern, wenn es die Situation erfordert.“
Hintergrund
Der neue Hamburger Klimaplan ist eine Fortschreibung des Klimaplans von 2015, der auf dem Masterplan Klimaschutz von 2013 zurückgeht. Er berichtet über die bereits erreichten Ziele und aktualisiert diese mit Blick auf die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens. Aus dem Klimaplan geht hervor, dass Hamburg trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums seit 2012 seine CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert hat. Auch wird Hamburg sein Ziel aus dem Klimaplan 2015, bis 2020 zwei Millionen Tonnen CO2-Emissionen gegenüber 2012 zu mindern, einhalten. Darüber hinaus formuliert der Klimaplan die neuen CO2-Einsparziele und legt anhand von vier Transformationspfaden „Wärmewende“, „Mobilitätswende“, „Wirtschaft“ und „Klimaanpassung“ die notwendigen Maßnahmen dar, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Das Klimaschutzgesetz verankert die Ziele und zentralen Maßnahmen gesetzlich. Zudem wird festgelegt, dass ein neues Gremium, der „Hamburger Klimabeirat“, zu schaffen ist, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Bereiche zusammensetzt und bei der Umsetzung der Hamburger Klimapolitik beratend tätig werden soll. In der Hamburgischen Verfassung wird darüber hinaus in der Präambel nach Satz 9 die Formulierung eingefügt: „Insbesondere nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung wahr.“ Damit wird Klimaschutz Hamburger Staatsziel.
Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion