… soll in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt den Vorschlag des französischen Präsidenten Macron gestern vor dem Europaparlament, das Recht auf eine gesunde Umwelt in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen.
Dazu die DUH-Bundesgeschäftsführung:
„Das Recht auf eine gesunde Umwelt muss in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich der Initiative des französischen Präsidenten anschließt. Nicht dazu passt allerdings der Wunsch des französischen Präsidenten, Atomkraft als förderwürdige nachhaltige Technologie in die EU-Taxonomie aufzunehmen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die derzeit laufende Konferenz zur Zukunft Europas für Reformen zu nutzen, einschließlich einer Änderung der Grundrechtecharta. Die Konferenz soll „in einen verfassungsgebenden Konvent“ münden und zur Weiterentwicklung der EU führen. Die Bundesregierung muss deshalb die Initiative des französischen Präsidenten aktiv unterstützen und selbst übernehmen.
Ein Grundrecht auf eine gesunde Umwelt für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger führt zu einem Anspruch auf den Schutz des weltweiten Klimas und der Artenvielfalt. Beide sind Grundlage dafür, dass auch zukünftige Generationen gesund und sicher auf diesem Planeten leben und sich wirtschaftlich und persönlich entfalten können. Die Aufnahme eines für alle Bürgerinnen und Bürger Europas einklagbaren Grundrechtsschutzes auf eine gesunde Umwelt würde die historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2021, die ein Grundrecht auf Klimaschutz im Grundgesetz festgestellt hat, auf eine europäische Ebene heben.“
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe