Umweltschützer stellen Strafantrag gegen Senatsmitglieder

Am gestrigen Abend hat der Verein zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V. gemeinsam mit dem Hamburger Landschafts- und Klimaschutzverband Strafantrag gegen Olaf Scholz, Katarina Fegebank, Andreas Dressel, Jens Kerstan, Dorothee Stapelfeldt, Thomas Ritzenhoff sowie Unbekannt gestellt. Hintergrund ist der Beginn der Wege- und Tiefbauarbeiten in der letzten Woche auf dem östlichen Bereich des stark umstrittenen Bauprojekts „Rehagen“.

 

Hummelsbüttel, Aktenzeichen 035/15/129300/2018

Für diesen östlichen Bereich existiert weder ein Bebauungsplan noch wurde eine Baugenehmigung erteilt. Die Aufnahme der Arbeiten, welche bereits in Pressemitteilung 19 vom 20. Februar d.J. gerügt wurden, stellen nach Auffassung des Vereins bereits den Tatbestand des Bauens ohne Baugenehmigung dar.
Ebenso sehen beide Vereine durch das großflächige Abtragen des Humus sowie die Tiefbauarbeiten eine Verletzung mehrerer Naturschutzgesetze.
Da eine Intervention bei Verwaltung und Politik vollkommen ergebnisfrei blieb, stand nunmehr nur noch als Notwehrmaßnahme der Weg über einen Strafantrag offen.
Damit soll verhindert werden, dass irreversible Fakten gegen die Natur geschaffen werden.

Der Verein hält das gesamte Bauvorhaben „Rehagen“ für rechtswidrig und sieht den Bau an dieser Stelle als große Sünde der Politik an. Die konkreten Baupläne schädigen das Zusammenwirken die Natur in diesem Gebiet, gefährden den Lebensraum bedrohter Arten und haben negative Auswirkungen auf die Grundwassergenerierung. Zudem wird die Belüftungsachse Hummelsbütteler Feldmark und deren Kühl- und Frischluftgewinnungsfunktion geschädigt. Gerade in Hamburg als eine der deutschen Hauptstädte der grenzwertüberschreitenden Luftschadstoffbelastung, ist die Versorgung der Stadt mit Frischluft vorrangig zu fördern statt diese durch politisch motivierte Bausünden zu reduzieren. An Stelle zweifelhafter Luftreinhaltepläne und Schandbauten benötigt Hamburg dringend eine intelligente, langfristige und nachhaltige Stadtentwicklung.

Wir fordern die sofortige Einstellung der Bautätigkeiten am Rehagen, zunächst bis zur objektiven Auswertung der Eingaben zum Bebauungsplanverfahren. Die evident unrechtmäßig erstellten Bauvorbereitungsmaßnahmen auf dem östlichen Plangebiet sind unverzüglich zurückzubauen und der vorherige Zustand ist herzustellen.


Baubeginn ohne Baugenehmigung – für die Hamburger Verwaltung gelten eigene Gesetze

Im östlichen Bereich des Bebauungsplangebiets Hummelsbüttel 28 (Rehagen) wurde bereits still und heimlich mit den Bauarbeiten zum zweiten Bauabschnitt begonnen. Neben der vollständig hergerichteten zweiten Baustraße sind hier bereits die neuen Baufelder abgeschoben. Nach aktuellen Erkenntnissen laufen nunmehr die Ausschachtungsarbeiten. Ein Bebauungsplan existiert allerdings nicht.

Mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes in der hektischen Vorweihnachtszeit ist die formelle Planreife erreicht. Die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche, sogenannte materielle Planreife setzt voraus, dass die sichere Erwartung besteht, dass die Festsetzungen unverändert beschlossen werden.

Der Verein zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark hat sowohl umfangreiche als auch sehr gewichtige Einwendungen gegen die gesamten Planungsfestsetzungen im Bebauungsplanverfahren „Hummelsbüttel 28“, insbesondere jedoch gegen den zweiten Bauabschnitt erhoben. Die Einwendungen sind sowohl inhaltlicher als auch verfahrensrechtlicher Art. Unterstützt hat dabei die renommierte und auf öffentliches Baurechts spezialisierte Kanzlei Rechtsanwälte Klemm und Partner. Außerdem gingen ca. 70 weitere Einwendungen von Bürgern beim Bezirksamt Wandsbek ein. Uns ist nicht bekannt, dass diese Einwendungen bereits abwägend behandelt wurden, insbesondere nicht in den dafür zuständigen bezirklichen Gremien.
Bei verständiger Würdigung der Einwendungen ist die unveränderte Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes also so gut wie ausgeschlossen.
Eine Anfrage vergangene Woche bei der zuständigen Behörde in Wandsbek, ob und auf welcher Grundlage Genehmigungen für Vorarbeiten oder Bauarbeiten insgesamt erteilt wurden, ist bisher unbeantwortet. Ebenso war keine Stellungnahme aus der Politik zu erhalten. Wir fordern daher: Sofortiger Stopp der Bauarbeiten auf dem 2ten Abschnitt im Rehagen. Es kann nicht sein, dass jetzt vor der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet der Beginn von Bauarbeiten durchgewunken wird.
Sabine Bartel, Vorstand, dazu: „Es ist frustrierend zu sehen, dass „Investoren“ sämtliche Narrenfreiheiten von der Politik eingeräumt bekommen, um klimawichtige Flächen und Landschaftsschutzgebiete zu bebauen. Während die zuständigen Behörden von privaten Bauherren bei Bauvorhaben die äußerst genaue Auslegung von Bauvorschriften verlangen, werden für die politische getriebenen Massenquartiere sogar extra individuell zugeschnittene Bebauungspläne auf Landschaftsschutzgebiete gelegt und intakte Natur unwiederbringlich zerstört.“
Andreas Fritzsche, Vorstand des Hamburger Landschafts- und Klimaschutzverbandes ergänzt: „Es gibt zahlreiche Bürger, die den konstruktiven Austausch mit der Politik suchen. An diesem Beispiel ist wieder zu erkennen, dass die gesetzlich festgelegte Bürgerbeteiligung eher stört und nur pro forma durchgeführt wird. Bauarbeiten zu starten, ohne dass die erhobenen Einwendungen gewürdigt wurden, bestätigt diesen Eindruck. Hier scheint Hamburg verstärkt darauf zu setzen, im Außenbereich zu bauen und den Kreis möglicher Kläger gegen Umweltzerstörung klein zu halten, um politische Ziele auf fragwürdigste Weise ohne Rücksicht auf mittel- und langfristige Lebensqualität durchzupeitschen.“

Pressemitteilungen des Vereins zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V.

Siehe auch: /2018/02/bauvorbereitende-massnahmen-am-rehagen/#more-18806

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