Rot-Grün will Transparenzgesetz einschränken

Der rot-grüne Senat will das 2012 per Volksinitiative auf den Weg gebrachte Hamburgische Transparenzgesetz in wesentlichen Punkten einschränken. Das geht aus dem Senatsentwurf zur Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes hervor, der heute in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wird.

 

Die Vorab-Veröffentlichung von Verträgen der Daseinsvorsorge der Hansestadt soll gestrichen, die Fristen für die Beantwortung von Informationsanfragen, die im europäischen Vergleich schon heute lang sind, verlängert und die Veröffentlichungspflicht für Gutachten weiter eingeschränkt werden.
Zudem soll eine völlig unbegründete Pflicht, die Identität des Antragstellers Dritten gegenüber offenzulegen, eingeführt werden. Durch Veränderungen der Ausnahmeregeln im Zusammenhang mit dem Urheberrecht wird außerdem der Möglichkeit, Auskünfte mit pauschalem Verweis auf geistiges Eigentum abzulehnen, Tür und Tor geöffnet worden.

Der Verein Mehr Demokratie e.V., der zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club das Hamburgische Transparenzgesetz per Volksinitiative auf den Weg gebracht hatte, erwägt nun eine neue Volksinitiative, um die Einschränkungen des Transparenzgesetzes wieder aufzuheben.

Thomas Michel, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V., sagt: “Wir bedauern sehr, dass der Senat die Bürgerrechte auch an dieser Stelle weiter einschränken will und prüfen jetzt eine neue Volksinitiative. Diese könnte parallel zu unserer aktuellen Volksinitiative für die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden laufen und dann ebenfalls zur Bundestagswahl im September 2021 zur Abstimmung kommen.”

Seit 2012 ist Hamburg mit seinem Transparenzgesetz Vorreiter für transparente Politik und Verwaltung. Mit der nun, zwei Jahre nach erfolgreicher Evaluation des Gesetzes und ohne Einbeziehung der Initiatoren der Volksinitiative, vom Senat in die Bürgerschaft eingebrachten Novelle, droht diese Rolle zu kippen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird zwar die seit 2012 bestehende Forderung nach Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung endlich umgesetzt, gleichzeitig schafft die Novelle aber zusätzliche Ausnahmetatbestände mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die den auskunftspflichtigen Stellen Raum zur Interpretation im eigenen Interesse ermöglichen.

Thomas Michel weiter: “Die hohen Kosten, die langen Antwortfristen und die drohende Weitergabe persönlicher Daten werden für viele Hamburger und Hamburgerinnen eine unberechtigte Hürde sein, ihr Recht auf Transparenz wahrzunehmen. Zusätzlich können die vielen neu geschaffenen Ausnahmetatbestände und die pauschalen Ablehnungsgründe für weiteren Frust und Unzufriedenheit mit Politik und Verwaltung führen. Das berechtigte Transparenzinteresse der Hamburgerinnen und Hamburger wird hier völlig unnötig dem Interesse der Verwaltung geopfert. Und das, obwohl die Evaluation gezeigt hat, dass das Hamburger Transparenzportal vor allem auch durch die Hamburgische Verwaltung genutzt wird.“

Die vier Organisationen Mehr Demokratie e.V., Transparency Deutschland, der Chaos Computer Club Hamburg und die Open Knowledge Foundation Deutschland hatten noch im Mai versucht, mit einem 19 Punkte umfassenden Forderungspapier eine Diskussion zur Erweiterung des Hamburger Transparenzportals zu führen.

Pressemitteilung Mehr Demokratie HH

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