RWEs Rodungspläne im Hambacher Forst nicht zulässig

Der Energiekonzern RWE verstößt gegen geltendes Recht, wenn er wie geplant ab Oktober den Hambacher Forst roden lässt. Zu diesem Ergebnis gelangt die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm in einem heute veröffentlichten Gutachten im Auftrag von Greenpeace.

 

Hauptbetriebsplan und Braunkohleplan binden die Erlaubnis zu roden an konkrete Auflagen: Nur wenn es für den Betrieb des Tagebaus „erforderlich“ beziehungsweise „unerlässlich“ ist, darf RWE Bäume fällen. Beides ist nicht gegeben. Der Konzern selbst räumt ein, dass eine „betriebliche Notwendigkeit“ zu roden, erst ab dem 15. Dezember besteht. Eine ebenfalls heute veröffentlichte bergbauliche Stellungnahme des Beratungsunternehmens Plejades weist weiter nach, dass der Hambacher Wald ein weiteres Jahr unangetastet bleiben kann, ohne den Betrieb des Tagebaus einzuschränken. „RWE heizt im Hambacher Wald einen Konflikt samt teurem Polizeieinsatz an, dabei darf der Konzern nach geltendem Recht gar nicht roden“, sagt Greenpeace Energieexperte Karsten Smid. „Die Landesregierung darf sich nicht zum Handlanger eines Kohlekonzerns machen.“ Das Rechtsgutachten online: https://act.gp/2QGXEFP

Die Plejades-Stellungnahme identifiziert auf Basis aktueller Satellitenaufnahmen (August 2018) drei Maßnahmen, mit denen sich der Betrieb weiterführen lässt, ohne dafür schon in diesem Jahr das uralte Waldgebiet abzuholzen. Dazu müsste RWE zunächst den Abstand zwischen Waldgebiet und Tagebaukante reduzieren. Weiter müsste der Konzern auf der zweiten Sohle deutlich näher an die erste heranbaggern, wodurch die Tagebaukante länger bestehen bleiben könnte. Zudem ließe sich Zeit gewinnen, indem RWE verstärkt im nord-östlichen Teil des Tagebaus gräbt. Mit einer Kombination dieser drei Maßnahmen würde RWE genug Zeit gewinnen, um die Rodung im Hambacher Wald auf den Herbst 2019 zu verschieben. Die Stellungnahme online: https://act.gp/2QIx2nK

RWE täuscht Kohlekommission mit falschen Aussagen

In einem Brief an die Vorsitzenden der Kohlekommission vom August behauptet RWE, die geplante Rodung auszusetzen, würde die Fortführung des Tagebaus und damit den Betrieb der Kraftwerke Niederaußem und Neurath „in Frage stellen“. „RWE hat die Kohlekommission bewusst belogen“, so Smid. „Wenn RWE die Kettensägen in den Wald schickt, bevor alle betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, torpediert der Konzern die Arbeit der Kommission.“

Bis Ende des Jahres soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission einen Vorschlag erarbeiten, wie Deutschland sozial- und klimaverträglich aus der Kohle aussteigt. Um die Zusagen Deutschlands zum Pariser Klimaabkommen einzuhalten, müssen bis 2030 die letzten Kohlemeiler vom Netz gehen. Besonders klimaschädliche Braunkohlekraftwerke würden dabei als erste abgeschaltet. Für die aus dem Tagebau Hambach versorgten Kraftwerke ergeben sich aus diesen Zielen Restkohlemengen, die auch ohne eine weitere Ausdehnung der Kohlegrube ausgebeutet werden können.


Greenpeace-Kommentar zu den weiteren Räumungen im Hambacher Forst

NRWs schwarz-gelbe Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) räumt weiter Baumhäuser im Hambacher Forst. Am Sonntag hatten erneut gut 7.000 Menschen für den Erhalt des alten Walds demonstriert.

Es kommentiert Greenpeace-Sprecher Christoph Lieven:

„Armin Laschet nimmt keinerlei Rücksicht auf den wachsenden friedlichen Protest und assistiert RWE bei den klimaschädlichen Kohleplänen. Damit gefährdet der Ministerpräsident leichtsinnig den sozialen Frieden in Nordrhein-Westfalen. Es gibt handfeste juristische Bedenken, ob RWE überhaupt roden darf. Vor allem aber untergräbt das Team aus Laschet und RWE die Kohlekommission, die derzeit einen Kompromiss für einen klima- und sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohle berät, der sich auch auf den Tagebau Hambach auswirken wird. Ignoriert Laschet weiter, dass der Konflikt um die Kohle nur politisch zu lösen ist, wird der Protest in den kommenden Wochen nur noch stärker werden.“

HINTERGRUND: Eine heute veröffentlichte bergbauliche Stellungnahme (https://act.gp/2QIx2nK) zeigt, dass RWE den Tagebau Hambach durch eine Kombination mehrerer Maßnahmen so betreiben kann, dass erst im Herbst 2019 gerodet werden müsste. Laut einem ebenfalls heute veröffentlichten Rechtsgutachten (https://act.gp/2QGXEFP) ist die geplante Rodung durch diese Möglichkeit nicht zulässig.

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