Deutsche Umwelthilfe belegt zahlreiche Verstöße im Onlinehandel und geht rechtlich gegen Apple, Ikea und zwölf weitere Unternehmen vor
Zahlreiche Onlinehändler nehmen gesetzliche Informationspflichten zur Rücknahme von Elektroschrott nicht ernst und bremsen damit die korrekte Erfassung ausgedienter Elektrogeräte für eine Wiederverwendung oder ein umweltfreundliches Recycling aus. Dies ist das Ergebnis eines Praxistests, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zwischen August und November 2023 bei insgesamt 23 großen Onlinehändlern durchgeführt hat.
Hintergrund sind seit 2022 geltende Pflichten für Onlinehändler: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen demnach beim Kauf eines neuen Elektrogeräts noch vor dem Abschluss des Kaufvorgangs gefragt werden, ob sie ein ähnliches Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abholen lassen wollen.
Bei 14 der untersuchten Onlinehändler wurden Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht ordnungsgemäß über die kostenlosen Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektrogeräte gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes informiert. Die DUH geht daher rechtlich gegen die Unternehmen Apple, Bauhaus, Conrad, Globus, home24, Hornbach, Ikea, Lampenwelt, Lidl, Netto, OBI, Pearl, Poco und Thomann vor. Die Unternehmen sollen sich dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße gegen Informationspflichten abzustellen und für die Zukunft auszuschließen. Lediglich der Onlinehändler Otto zeigte eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Abfragepflicht.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das ist ein katastrophales Ergebnis. Mehr als die Hälfte der von uns getesteten Onlinehändler stiehlt sich aus der Verantwortung – auf Kosten der Umwelt und der Verbraucherinnen und Verbraucher. Solange die Menschen nicht klar und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten informiert werden, wird die deutsche Sammelquote mit nur 39 Prozent weiterhin auf einem beschämend niedrigen Niveau verharren. Durch eine falsche Entsorgung in der Restabfalltonne werden Elektrogeräte unnötig zerstört, die auch wiederverwendet oder recycelt werden könnten. Die Vollzugsbehörden der Bundesländer müssen das verantwortungslose Treiben vieler Onlinehändler endlich beenden, indem Sie Verstöße aufdecken und sanktionieren. So lange die Behörden untätig bleiben, werden wir die Onlinehändler weiterhin testen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen.“
Die sachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten ist besonders umweltrelevant, da sie nicht nur Wertstoffe für ein Recycling enthalten, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus. Mit gerade einmal 39 Prozent liegt die aktuelle Sammelquote für Elektrogeräte in Deutschland allerdings auf einem katastrophalen Niveau, obwohl die gesetzliche Vorgabe 65 Prozent vorschreibt.
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH: „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte zurückgeben, müssen die Rückgabemöglichkeiten und verfügbaren Informationen einfach gestaltet sein. Die meisten der getesteten Onlinehändler verkomplizieren die Rückgabe von Elektroschrott aber unnötig. Bei Amazon müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Altgeräterückgabe ein extra Formular ausfüllen und bei MediaMarkt den Kundenservice gesondert kontaktieren. Bei Medimax oder Notebooksbilliger war die Abfrage zur Rückgabe eines Geräts kaum zu finden und sehr klein geschrieben. Dass die Abfrage und Abholung auch verbraucherfreundlich geht, zeigt der Onlinehändler Otto. Mit einer einfachen Checkbox-Abfrage auf der Produktseite und dem Hinweis, dass die Rückgabe kostenlos ist, ist alles mit nur einem Klick organisiert. Das Altgerät wird bei der Abholung direkt mitgenommen. Diese Umsetzung der Abfragepflicht sollten sich alle Onlinehändler zum Vorbild nehmen.“
Damit in Zukunft alle Onlinehändler die Information und Rücknahme von Elektroschrott deutlich besser durchführen, fordert die DUH von Bundesumweltministerin Steffi Lemke Nachbesserungen bei der in Kürze anstehenden Novellierung des Elektrogesetzes. Die Abfrage zur Rücknahme von Elektroschrott sollte in Zukunft bei jedem Onlinekauf erfolgen müssen und die verbraucherfreundliche Ausgestaltung und Umsetzung der Abfragepflicht durch konkrete Anforderungen sichergestellt werden.
Hintergrund:
Nach dem Elektrogesetz gilt seit dem 1. Januar 2022 für Onlinehändler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte die sogenannte Abfragepflicht. Beim Onlinekauf eines neuen Gerätes, muss der Händler den Endnutzer nach der Absicht zur Rückgabe eines ähnlichen Altgerätes befragen. Die Geräte müssen dann beim Endnutzer kostenlos abgeholt werden. Eine Abfrage nach dem Kaufprozess, etwa eine nachträgliche Mail, ist nicht zulässig. Die Abfragepflicht ist auf die Gerätekategorien Wärmetauscher, Bildschirme und Großgeräte mit mehr als 50 cm Kantenlänge beschränkt. Durch die sogenannte Abfragepflicht soll gewährleistet werden, dass auch Onlinehändler ihren Beitrag zur
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe