Das Heidkoppelmoor, ein kleines, aber kostbares Naturschutzgebiet (NSG), liegt in einem Dreieck zwischen dem Ammersbeker Ortsteil Lottbek, der Rittmeisterkoppel auf der Volksdorfer Seite und dem Ahrensburger Bocksberg. An den vier Zugängen hat das Land Schleswig-Holstein Tafeln aufgestellt, die über die geschützten Arten und Biotope informieren und auch über Ver- und Gebote im Naturschutzgebiet. Ein kleines Symbol am unteren Rand weist Hundebesitzer auf die Anleinpflicht hin, was jedoch nicht selten übersehen oder nicht beachtet wird.
Im Herbst bemerkten die vielen Spaziergänger, Jogger und Radfahrer hübsche Holzschilder mit einem größeren Leinenpflicht-Symbol. Diese Schilder verschwanden jedoch wie von Geisterhand nach kurzer Zeit immer wieder. Der launige Zeitgenosse mochte sich fragen: „Ist hier ein Sammler unterwegs?“ Um solch einen harmlosen Hintergrund handelte es sich allerdings nicht. Denn der Schildermacher vom NABU Ammersbek fand seine behördlich genehmigten Produkte mal in den Büschen am Wegesrand, mal in der Moorbek, mal waren sie zerbrochen, mal gar unauffindbar. Mehrfach fertigte er neue Schilder, jetzt hat er aufgegeben, alle Schilder sind mutwillig zerstört worden. Das Schilderprojekt „freundliche Anleinerinnerung“ des NABU wurde aufgegeben und Strafanzeige erstattet.
Im Hintergrund dieses Geschehens schwelt ein jahrelanger Konflikt, der fast alle Naturschutzgebiete der Walddörfer betrifft. Es geht um die Frage, ob unser Gemeinwesen noch in der Lage ist, sein Gesetz zum Schutze der Natur bei steigenden Hundezahlen in den Naherholungsgebieten Hamburgs durchzusetzen. Das Heidkoppelmoor wirkt wie eine Kampfzone dieses Konfliktes:
-Die großen Schilder des Demeterhofes Gut Wulfsdorf mit Hinweisen auf die
Verunreinigung der Heuwiesen durch Hundeexkremente wurden angefackelt.
-Der Förster, der um Ruhe für die Kinderstube von Hase und Reh bittet, hängt
seine Aufforderungen, die Hunde anzuleinen, ganz hoch an die Baumstämme
-Betreuer und Besucher des NSG, die Hundehalter freundlich auf die
Anleinpflicht im NSG hinweisen, stoßen nicht immer auf Verständnis, sondern
erhalten bisweilen selbstgerechte Antworten von Leuten, die die Freiheit ihrer
Vierbeiner über das Naturschutzgesetz stellen.
Dass die Bemühungen sowohl der Behörden als auch der Ehrenamtler bei einigen hartnäckigen Hundehaltern an ihre Grenzen stoßen, ist offensichtlich. Das Wohlbefinden der vierbeinigen Freunde steht für sie über der Existenzberechtigung von selten gewordenen Tieren im Heidkoppelmoor wie Kranich, Waldschnepfe oder Mauswiesel. Polizeischutz für sie anzufordern klingt absurd, wäre aber manchmal wünschenswert.
Foto: Holzschild des NABU vor der Zerstörung © Petra Ludwig-Sidow, NABU Ammersbek
Pressemitteilung NABU Ammersbek