Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Die Jagdbehörde Hamburg fördert das Bemühen der Jägerschaft, die Ausbreitung des Schwarzwildes in Hamburg einzudämmen. Dazu hat sie eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher die noch bestehenden Einschränkungen zur Bejagung des Schwarzwildes aufgehoben werden: Keine Schonzeit für Schwarzwild und kein Einsatzverbot künstlicher Lichtquellen bei der Jagd auf Wildschweine.

 

Zur Klarstellung des Schutzes der Elterntiere bei der Jagd wird weibliches Schwarzwild als für die Aufzucht notwendig (führend) angesehen, solange die Frischlinge noch gestreift sind. Mit der Aufhebung dieser Einschränkungen soll bis auf Widerruf eine effiziente Bejagung und Reduktion des Schwarzwildes gefördert werden. Die Maßnahmen dienen der Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und erfolgen in Abstimmung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

Zusätzlich hat die Jagdbehörde beschlossen, dass im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings die Aufwandsentschädigung für Einsendung oder Anlieferung von Wildschweinproben aus Hamburg erhöht wird:

Einlieferung von Schwarzwildproben einschließlich Tupfer 30,00 Euro

Einlieferung von Schwarzwildproben von kranken Stücken o. Kadavern 40,00 Euro

Einlieferung von ganzen kranken Stücken oder Kadavern 100,00 Euro

Das erforderliche Probenset kann beim Institut für Hygiene und Umwelt, Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg 7 Tage die Woche 24 Stunden abgeholt werden. Gleiches gilt für die Abgabe von Proben. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist im Rahmen dieses Monitorings bis zum 31.05.2019 befristet.

Ausführliche Informationen: Wildschweinjagd-Allgemeinverfügung

 

Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

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