Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Gallina: „Diese Einigkeit und Entschlossenheit brauchen wir“
Zu der von Bundesjustizminister Buschmann gemeinsam mit den Regierungsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion verkündeten politischen Einigung, was die rechtliche Stellung des Bundesverfassungsgerichts betrifft, erklärt Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der von Grünen, SPD, Linken und FDP geführten Justizressorts der Länder:

„Es ist ein gutes Signal, dass sich die demokratischen Kräfte darauf verständigt haben, das Bundesverfassungsgericht in seiner unabhängigen und unparteilichen Stellung in diesen unruhigen Zeiten zu stärken. Diese Einigkeit und Entschlossenheit brauchen wir.

Seit vielen Monaten habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern dafür gestritten, die lange bekannten Einfallstore zu schließen, um Demokratie und Rechtsstaat gegen die Angriffe autoritär-populistischer Kräfte zu verteidigen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs hat sich im Austausch mit zwei ehemaligen Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts intensiv mit dem Thema befasst und dabei auch einen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erarbeitet.

Es ist gut, dass jetzt wesentliche Regelungen zur Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch Aufnahme ins Grundgesetz abgesichert werden sollen.

 

Eine intensiv diskutierte Frage war die erforderliche Zweitdrittelmehrheit für die Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sowie der Umgang mit möglichen Wahlblockaden. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Vorschlag der Justizminister:innen der Länder überzeugt hat, dass im Falle einer Blockade im Bundestag der Bundesrat die Wahl vornehmen kann und umgekehrt. Jetzt sollte man den Mut haben, den eingeschlagenen Weg auch zu Ende zu gehen: Konsequenterweise sollte dieser konkrete Mechanismus ebenfalls verfassungsrechtlich abgesichert und nicht nur einfachgesetzlich geregelt sein. Gleiches gilt für die Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts. Daneben wäre es wichtig, auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht selbst resilienter gegen demokratie- und rechtstaatsfeindliche Eingriffe zu machen, indem man für Änderungen künftig eine Zustimmung des Bundesrats vorsieht.

Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die in diesem Thema so engagiert waren – meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern für die intensiven und parteiübergreifenden Beratungen, den beiden ehemaligen Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts für ihre engagierte Mitarbeit in der Arbeitsgruppe, den Berufs- und Interessenverbänden für das Einbringen ihrer Expertise und schließlich dem Bundesjustizminister und den Fraktionen im Bundestag, dass sie dieses Ergebnis möglich gemacht haben.“

Pressemitteilung Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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