Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung eklären die Verbände BUND, NABU und WWF heute: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein der Naturzerstörung an der Elbe. Nach 20 Jahren europäischer Verpflichtung zur Verbesserung der Gewässer geht es der Elbe schlechter als zuvor. Und heute ist die letzte juristische Hürde dafür gefallen, einen weiteren massiven Eingriff in den Fluss zu verwirklichen. Das enttäuscht uns sehr.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planfeststellungen zur Elbvertiefung für rechtmäßig erklärt und den mit 40 Mio. Kubikmetern Baggermenge größten Eingriff in die Elbe als wasserrechtlich „nicht erheblich“ bewertet. „Das Urteil mag rechtmäßig sein, belegt aber den schlechten Rechtsschutz der Natur“. Deshalb werden die Umweltverbände ihr Engagement zum Schutz der Elbe künftig wieder mehr auf den politischen Raum konzentrieren.
Besonders unverständlich ist für die Umweltverbände, dass die gravierenden Fehlprognosen beim Container-Umschlag und der Bundesanstalt für Wasserbau auf das Tidegeschehen der Elbe keine rechtlichen Konsequenzen haben. Diese Situation ist eine Einladung für Gefälligkeitsgutachten und darf nicht so bleiben.
„Nach acht Jahren rechtlicher Auseinandersetzung haben wir die neunte Elbvertiefung nicht verhindern können. Trotzdem haben wir Wichtiges für Natur und Umwelt erreicht: Ufervorspülungen in Naturschutzgebieten wurden verhindert, der Schutz gefährdeter Fischarten wie der Finte verbessert und Pflichtaufgaben im Naturschutz dürfen nicht als Kompensation für Naturzerstörung angerechnet werden“, so die Verbände. Generell müssen die Planer lernen, dass die Nichtbeachtung von Natur- und Umweltvorschriften zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen kann.
Das Kompensationskonzept auf der Billwerder Insel überzeugt die Umweltverbände nach wie vor nicht. „Der weltweit nur in Hamburg an der Tideelbe vorkommende Schierlingswasserfenchel wird sich dort nicht lange halten können.“
Die Verschlechterung der Naturverhältnisse in der Elbe zeigt sich vor allem in der negativen Entwicklung der Stintbestände. „Die Elbvertiefung wird diesen Trend noch verstärken. Trotz allen Gegenwindes werden die Umweltverbände weiter für eine gesunde Tideelbe kämpfen.“
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, NABU und WWF
Fahrrinnenanpassung: Klage abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil auch die ergänzende Planung in verbliebenen Belangen des europäischen Umweltrechts bestätigt. Das Gericht hat klargestellt, dass die ergänzende Kohärenzmaßnahme nicht zu beanstanden ist und die weiteren bisher vom Gericht beanstandeten Punkte geheilt wurden. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann damit vollständig wie geplant fertiggestellt werden.
Bereits am 07.02.2017 wurde der überwiegende Teil der Planfeststellung für rechtsfehlerfrei erklärt. Im letzten Teil dieses nun bereits seit 2012 andauernden Klageprozesses der Umweltverbände hatten Hamburg und der Bund die Planungen insbesondere um eine weitere Kohärenzmaßnahme zugunsten der Pflanzenart Schierlingswasserfenchel ergänzt: Die eigentlichen Baumaßnahmen zur Vertiefung und zur Verbreiterung haben bereits begonnen.
Senator Michael Westhagemann: „Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden. Das Gericht hat mit dem heutigen Beschluss ein Jahrzehnte währendes Verfahren beendet. Insgesamt zeigt sich eine große Heraus-forderung für die Zukunft: Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen.“
Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „„Wir haben heute den höchstrichterlichen Nachweis erhalten, dass unsere Planungen die berechtigten Anforderungen von Natur und Wirtschaft vereinen. Damit sind auch die wenigen noch zu klärenden Fragen entschieden. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann jetzt wie geplant vollständig umgesetzt werden. Mein großer Dank geht an alle, die jahrzehntelang an diesem bedeutenden Projekt mitgewirkt haben.“
Pressemitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation