Senat legt neuen Luftreinhalteplan vor + Reaktionen

Der Senat hat die öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans beschlossen (2.5.). Nach umfangreichen Berechnungen ist nun klar, wo die Probleme liegen und mit welchen Maßnahmen diese gelöst werden. Uneingeschränkte Einfahrverbote gehören nicht dazu. Auch künftig wird mit jedem Fahrzeug jedes Ziel in der Stadt erreichbar sein.

 

Die Qualität der Luft wird in Hamburg von Jahr zu Jahr besser, bis auf die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) werden alle anderen Grenzwerte eingehalten. Mit dem Luftreinhalteplan wird sichergestellt,  dass auch diese Überschreitungen so schnell wie möglich überwunden werden.

Jens Kerstan, Umweltsenator, erklärt dazu: „Als erste Großstadt legen wir einen Plan vor, der alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin berechnet. Damit stellen wir sicher, dass zehntausende Menschen absehbar aufatmen können. Dazu wird es an zwei kurzen Straßenabschnitten auch Dieselverkehrsbeschränkungen geben müssen.

Die erstmaligen detaillierten Berechnungen haben ergeben: Das Problem erscheint in den Jahren bis 2020 handhabbarer als noch 2012 im letzten Luftreinhalteplan angenommen. Gründe dafür sind die erwartete Erneuerung der Dieselflotte und die Abnahme des Verkehrs im Innenstadtbereich. Hinzu kommt der aktuelle Trend zu alternativen Antrieben und zum Radverkehr. Schon jetzt wirken sich positiv u.a. die Förderung der Elektromobilität und die Milliardeninvestitionen in saubere Busse und einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr mit neuen U- und S-Bahnlinien aus.

Der Dieselskandal und die teilweise grotesk hohen Abweichungen zwischen Labor- und Straßenmesswert bei Dieselautos waren 2012 noch kein Thema. Würden alle Autos die gesetzlichen Zulassungswerte auch auf der Straße einhalten, hätten wir schon heute nur noch an sehr wenigen Stellen in Hamburg ein Grenzwert-Problem.

Neu war auch für uns die Erkenntnis, dass die Hintergrundbelastung aus dem Hafen an einigen Straßen am Nordufer der Elbe ein erhebliches Problem für die Luftqualität ist. Dem begegnen wir mit neuen und zusätzlichen Anstrengungen im Hafen.

Um die Grenzwerte zu erreichen, unternimmt die Stadt große Anstrengungen: Wir bauen den Radverkehr massiv aus und schaffen neue S- und U-Bahnlinien. Wir kaufen hunderte emissionsarme neue Busse und fördern die E-Mobilität und haben zehn Maßnahmenpakete geschnürt, um an den noch kritischen Stellen das Problem zu lösen. Es gab am Ende einige schwierige Abwägungen, aber das Ergebnis ist aus unserer Sicht in der Summe vertretbar.

Der Senat legt nun vor der gesetzten Frist einen Plan vor, von dem wir ausgehen, dass dieser den Vorgaben des Gerichts entspricht.“

Weitere Informationen:

  • 2014 lag die Belastung mit Stickstoffdioxid an 40,8 Kilometern über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft (Jahresmittelwert). Rund 41.500 Menschen waren betroffen. Nach den Rechenmodellen sinkt die  Zahl der betroffenen Menschen bis zum Jahr 2020 auf dann nur noch gut 1.300  Personen an Straßenabschnitten von 1,8 Kilometern Länge.
  • Für jeden Abschnitt mit Grenzwertüberschreitung wurde genau berechnet und abgewogen, mit welchen Maßnahmen die Grenzwerte einzuhalten sind. Es wurden zehn in der ganzen Stadt wirksame Maßnahmenpakete geschnürt. Darüber hinaus werden gezielt lokale Maßnahmen wie der Einsatz emissionsarmer Busse, Verkehrsverstetigungen und Durchfahrtsbeschränkungen ergriffen.
  • Für die lokalen Maßnahmen mussten dabei immer auch mögliche Verlagerungseffekte berücksichtigt werden: Führt eine Verengung oder Einschränkung zu mehr Verkehr und hoher Belastung in den Nebenstraßen? Wenn ja: Ist das zumutbar und verhältnismäßig?
  • Ziel des Senats war es dabei, ausgewogen sowohl eine gute verkehrliche Erreichbarkeit in der Stadt als auch ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen.
  • Das Hamburger Straßennetz hat eine Gesamtlänge von rund 4.000 Kilometern. Uneingeschränkte Fahrverbote wird es nicht geben, schon weil dafür die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Bereits berechnet war, dass eine Umweltzone in Hamburg nicht zur Verbesserung der Luftqualität geführt hätte.
  • Auf zwei Abschnitten von wenigen hundert Metern wird es künftig eine Durchfahrtsbeschränkung für bestimmte Fahrzeuge geben: An der Max-Brauer-Allee für Diesel-Fahrzeuge (LKW und PKW), die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, und für LKW in der Stresemannstraße. Das ist vertretbar, weil für den Durchfahrtverkehr leistungsfähige Alternativrouten existieren. Der Anliegerverkehr ist davon nicht betroffen. Dazu zählen zum Beispiel Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre. Ziele, die in diesen Abschnitten liegen, können also weiterhin mit jedem Fahrzeug erreicht werden.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 5. November 2014 verlangt, einen durchgerechneten neuen Luftreinhalteplan vorzulegen. Dafür wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2017 gesetzt. Der Plan soll aufzeigen, mit welchen Maßnahmen schnellstmöglich die EU-Grenzwerte eingehalten werden. Der Plan geht in wenigen Tagen in die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebene öffentliche Auslegung und soll nach der Einarbeitung eventueller Stellungnahmen final beschlossen werden.

Insgesamt ist die NO2-Belastung in Hamburg seit 2010 zurückgegangen. An vier Messstationen von 15 wird der EU-Grenzwert derzeit noch überschritten: An der Max-Brauer-Allee, der Habichtstraße, Stresemannstraße und an der Kieler Straße. Bei der Feinstaubkonzentration gibt es in Hamburg anders als in anderen Städten keine Überschreitungen.

Die im Plan vorgesehene Beschränkung für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Allee steht noch unter dem Vorbehalt eines höchstrichterlichen Urteils: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nach einer sogenannten Sprungrevision gegen ein Urteil des VG Düsseldorf voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Frage entscheiden, ob Länder und Kommunen tatsächlich lokale Beschränkungen für bestimmte Motorentypen an einzelnen Straßen anordnen dürfen.

Größer als bislang angenommen ist die Luftbelastung aus dem Hafen an einigen Straßen in Altona, z.B. an der Palmaille, der Großen Elbstraße oder in Neumühlen. Dort trägt der Hafenhintergrund laut Modellrechnung zu rund 80 Prozent zur NO2-Belastung bei. Hier lässt sich allein mit Verkehrsmaßnahmen der Grenzwert nicht einhalten. Neue und zusätzliche Maßnahmen sollen hier Entlastung schaffen: Beispielsweise ist am Burchardkai der HHLA der Einsatz von vier sogenannten PowerPacks geplant – Containern mit Flüssiggas (LNG), die während der Liegezeit an Bord von Schiffen gehievt werden und statt der Schiffsdiesel-Motoren für eine abgasarme Energieversorgung der Frachter sorgen. Am Terminal Altenwerder soll es eine zusätzliche Landstromanlage geben, ebenso an einem Terminal des Betreibers Eurogate.

Daneben arbeitet der Senat an der emissionsarmen Versorgung von Kreuzfahrtschiffen, stattet die Hadag-Fähren mit Filtern und Stück für Stück mit abgasärmeren Antrieben aus und bereitet ein Bonus-Malus-System beim Hafengeld vor, das sauberen Schiffen Rabatte einräumt. Hinzu kommen die Elektrifizierung bei der Hafenbahn und die abgasarme Nachrüstung von Diesellokomotiven. Moderne Euro-6-LKW sollen im Hafen über ein Anreizsystem gefördert werden, Umfuhren im Hafen sollen verstärkt auf dem Wasserweg statt per LKW stattfinden.

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie

Dressel zum Luftreinhalteplan: „Wir halten Wort“

Die SPD-Fraktion hat die heute vorgestellte Fortschreibung des Luftreinhalteplans als wichtigen Schritt für saubere Luft und damit verbesserten Gesundheitsschutz in der Stadt begrüßt. „Wir halten Wort. Wir haben vor der Wahl klar gemacht, dass es mit uns eine ausgewogene Fortschreibung des Luftreinhalteplans, aber keine Umweltzone, keine Citymaut und keine allgemeinen Fahrverbote geben wird. Der von der Umweltbehörde gemeinsam mit der Verkehrsbehörde überarbeitete Luftreinhalteplan setzt die Vorgaben des Verwaltungsgerichts um – unter Wahrung der Zusagen, die wir den Bürgerinnen und Bürgern gegeben haben. Neben einem Bündel von Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und klimaschonender Antriebstechnologien enthält der Luftreinhalteplan nur an zwei sehr kurzen Straßenabschnitten Durchfahrtsbeschränkungen, die die Bewegungsfreiheit der Hamburgerinnen und Hamburger aber nicht beeinträchtigen werden. Derartige Durchfahrtsbeschränkungen gibt es in Hamburg auch jetzt schon, zum Beispiel für größere LKW im Ortskern Finkenwerder. Zukünftig werden trotz Durchfahrtsbeschränkung Anlieger auch weiterhin uneingeschränkt in die Max-Brauer-Allee fahren können. Andere weitergehende Maßnahmen an anderen Stellen hätten verkehrliche Verlagerungseffekte zur Folge gehabt, die letztlich auch die Ziele des Luftreinhalteplans konterkariert hätten. Auch für die Zukunft gilt: Man kann in Hamburg mit jedem Fahrzeug an jeden Ort gelangen. Mit dem neuen Luftreinhalteplan hat der Senat eine sorgfältig abgewogene, pragmatische Lösung gefunden. Die Luft in Hamburg ist besser als vermutet und bald können wir als erste Stadt, die heute noch Überschreitungen verzeichnet, die Werte einhalten“, so SPD-Fraktionschef Andreas Dressel.

Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, ergänzt: „Der neue Plan zeigt einen vernünftigen Weg auf, wie schnellstmöglich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. Die Fortschreibung wird nun öffentlich ausgelegt und die finale Fassung dann auch in der Bürgerschaft beraten. Wir stellen uns der öffentlichen Debatte.“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

Luftreinhalteplan vorgestellt. Sparr: „Konsequente Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit“

Der rot-grüne Senat hat heute die Eckpunkte des zukünftigen Luftreinhalteplans vorgestellt. Er enthält detaillierte Maßnahmen und die damit verbundenen Verbesserungspotenziale der Luftqualität. Aus Sicht der Grünen Fraktion bringt er spürbare Entlastung und einen echten Fortschritt für die Gesundheit der Menschen in Hamburg.

Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ich freue mich, dass der Luftreinhalteplan jetzt da ist. Die Modellrechnungen haben ergeben, dass nicht nur da, wo Messstationen sind, die Stickoxidbelastung zu hoch ist. Wir haben jetzt belastbare Zahlen, um die Luftqualität in Hamburg gezielt zu verbessern. Eine solch systematische Berechnung ist bundesweit bisher einmalig. Es ist konsequent und richtig, im Notfall auch Durchfahrtsverbote für besonders schadstoffintensive Dieselfahrzeuge zu erlassen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Wir haben die Aufgabe, die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Dies ist ein höheres Gut als die Freiheit, mit alten Lastern durch die Straßen zu rattern.

In den elbnahen Bereichen hat auch der Hafen einen hohen Anteil an der Luftbelastung. Es ist gut, dass die HADAG-Schiffe jetzt umweltfreundlich umgerüstet werden und dass die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde zugesagt hat, ein Bonus-Malus-System beim Hafengeld einzuführen. Weitere Landstromanschlüsse und die Energieversorgung durch LNG werden ein Übriges tun. Insgesamt werden wir so in den nächsten Jahren mit der Luftreinhaltung ein großes Stück weiterkommen.“

Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg

NABU-Kommentierung zu: Hamburger Senat beschließt Auslegung des Luftreinhalteplans

Malte Siegert, Leiter Umweltpolitik beim NABU Hamburg, kommentiert die Vorstellung des neuen Luftreinhalteplans für Hamburg wie folgt: „Ab kommenden Montag soll der Luftreinhalteplan ausliegen. Der NABU wird den Plan mit seinen Zielsetzungen die Luftqualität in Hamburg zu verbessern, sehr genau ansehen und in der vorgegebenen Frist bis zum 23. Juni hierzu Stellung nehmen. Aus der heutigen Präsentation des Umweltsenators lässt sich jedoch jetzt schon ableiten, dass die Auswirkungen der Stickoxidemissionsbelastung durch den Hamburger Hafen in Hafennähe mit bis zu 80 Prozent Anteilen an der Belastung völlig unterschätzt wurden. Deswegen ist es bitter nötig, dass wirkungsvolle Maßnahmen auch im Hafen zeitnah umgesetzt werden.

Maßnahmen wie die Elektrifizierung der Hafenbahn, die Programme zur Nachrüstung von Loks, das Anreizsysteme Für EURO-6 LKW, die Förderung von Containerbargen auf dem Wasser sowie feste wie mobile Landstromversorgung sind an sich richtig Angebote. Diese Ideen bestehen aber größtenteils schon länger und beruhen zudem auf Freiwilligkeit. Am Beispiel der Kreuzschifffahrt wird das Dilemma deutlich: Aktuell laufen 40 Kreuzfahrtschiffen den Hamburger Hafen an. Nur ein einziges Schiff nutzt tatsächlich das Landstromangebot

Ohne klare Vorgaben an diejenigen Hafennutzer, die für die Emissionen verantwortlich sind, werden sich die Reduktionsziele des Senats nach Auffassung des NABU kaum erreichen lassen. Sinnvoll ist dagegen das angekündigte Bonus-Malus-System beim Hafengeld für Seeschiffe. Aber auch das wird nur vernünftig funktionieren, wenn das „Schmerzensgeld“ für die großen Emittenten so hoch ist, dass die Reedereien technisch nachrüsten oder auf externe, aber teurere Stromversorgung umsteigen.“

Pressemitteilung NABU Hamburg

Neuer Luftreinhalteplan: BUND Hamburg sieht Zielerreichung skeptisch

Der BUND Hamburg sieht die heute von Umweltsenator Jens Kerstan vorgestellten Eckpunkte zum neuen Hamburger Luftreinhalteplan kritisch. Zwar soll der Plan neue Instrumente wie etwa Durchfahrtsbeschränkungen enthalten, insgesamt erscheine das Ziel, die Grenzwerte bis 2020 weitgehend einzuhalten, jedoch wenig realistisch. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit 2010. Der Senat hat nun in Aussicht gestellt, dass bis 2020 an den wesentlichen Stellen und bis 2025 in ganz Hamburg die Grenzwerte eingehalten werden. „Ob der neue Luftreinhalteplan nun den Durchbruch bringt, bleibt mehr als fraglich. 15 Jahre bis zur kompletten Einhaltung der Grenzwerte sind deutlich zu lang. Es rächt sich jetzt, dass Hamburg bislang keine wirksame Luftreinhaltepolitik praktiziert hat“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Erneut nennt der Plan landesweite Maßnahmen wie den Ausbau des Radverkehrs, des ÖPNV und der Elektromobilität. Diese Ansätze sind laut BUND mittelfristig richtig, die Erfahrung der letzten Jahre zeige aber, dass die Stickoxidbelastung bis 2020 hierdurch nicht ausreichend verringert werden könne. Der BUND begrüßt, dass erstmalig Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge erwogen werden. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, dass diese nur an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße zur Anwendung kommen sollen. Für „Problemfälle“ wie die Habichtstraße, an der die Belastung mit Stickoxiden seit 2010 sogar gestiegen ist, habe der Senator offensichtlich keine Lösung parat. Ebenfalls neu sei die stärkere Fokussierung auf die Belastung am nördlichen Elbufer durch den Hafen. Der Senat müsse aber aufzeigen, wann die vorgestellten Maßnahmen wie PowerPacks, Anreizsysteme für moderne LKW oder die Elektrifizierung der Hafenbahn tatsächlich umgesetzt werden und ob die Emissionen damit wirksam gesenkt werden könnten. Erst in der kommenden Woche soll der vollständige Plan veröffentlicht werden. Der BUND wird diesen dann ausführlich bewerten.

Pressemitteilung BUND HH

»Fahrverbote« in Hamburg? ADFC kritisiert Symbolpolitik des Senats

Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan präsentierte am Dienstag den neuen Luftreinhalteplan der Stadt. Trotz der viel zu hohen Schadstoffbelastung an unzähligen Stellen Hamburgs soll es danach lediglich in zwei Straßen zu Beschränkungen für Dieselfahrzeuge kommen.

Der ADFC Hamburg kritisiert die Symbolpolitik des Senats und fordert endlich wirksame Maßnahmen, um den Radverkehr zu fördern, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen. „Durch diese beiden ,Mini-Fahrverbote‘ wird sich die Luft in Hamburg nicht wirklich verbessern“, sagt Stefanie Miczka, Referentin für Verkehr des ADFC Hamburg. Die Beschränkungen für die Stresemannstraße und die Max-Brauer-Allee beträfen zudem nur Dieselfahrzeuge, welche die Euro-6-Abgasnorm nicht erfüllen, und außerdem gelte das Fahrverbot nicht für den Anliegerverkehr. »Die Erfahrungen mit ‚Anlieger frei‘-Beschilderung zeigen jedoch, dass diese Anordnungen nahezu wirkungslos bleiben«, kritisiert Miczka. Und dass die Abgaswerte der meisten Autohersteller manipuliert seien, wüsste der Senator selbst.

Ziel müsse daher sein, die Zahl der Autos und der Autofahrten in der Stadt zu reduzieren, die einen erheblichen Teil dazu beitragen, dass die Menschen in der Stadt unter Lärm und Abgasen leiden.

Miczka:»Damit mehr Menschen in Hamburg aufs Rad steigen, braucht es eine Infrastruktur, die es allen – ob jung oder alt, ob geübt oder ungeübt – ermöglicht, sicher und komfortabel in der Stadt Rad zu fahren«. Anders als bislang dürfe daher nicht der Verkehrsfluss des Autoverkehrs Priorität haben, sondern die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – Stichwort Tempo 30.

Luftreinhalteplan: Wo bleibt der »massive Ausbau« des Radverkehrs?

Der Hamburger Senat hat heute den neuen Luftreinhalteplan vorgelegt. Lediglich an zwei Straßen soll es zu Beschränkungen für einige alte Dieselautos kommen. Die Förderung des Radverkehrs wird zwar auch als wichtige Maßnahme für die Luftreinhaltung anerkannt, aber neue konkrete Vorschläge fehlen. Der ADFC Hamburg kritisiert, dass die Berechnungsgrundlagen für den Luftreinhalteplan veraltet seien und fordert den Senat auf, endlich wirksame Maßnahmen für bessere Luft in Hamburg zu ergreifen.

»Die Berechnungen des neuen Luftreinhalteplans sind bereits jetzt schon veraltet«, sagt Stefanie Miczka, Referentin für Verkehr des ADFC Hamburg. Der Senat habe nämlich die aktuellen Entwicklungen, die sich im Rahmen der Dieselbetrügereien verschiedener Automobilkonzerne ergeben hätten, nicht ausreichend berücksichtigt. Daher würden die Berechnungen des Senats um bis zu 50 Prozent unter der tatsächlichen Belastung durch Stickoxid liegen. »Besonders brisant ist, dass im Rahmen des Luftreinhalteplans die Emissionen aller und insbesondere von Diesel-6-PKW um bis zu 33 Prozent unterschätzt würden«, so Miczka. Nach den aktuellen Vorgaben des Umweltbundesamts zur Berechnung von Emissionen im Straßenverkehr seien Diesel-6-PKW kaum sauberer als Diesel-4-PKW. Miczka: »Wir fordern den Senat daher auf, den Plan unverzüglich zu überarbeiten und angemessene Maßnahmen zum Schutz vor Luftgiften in Hamburg zu ergreifen – Stichworte: wirksame Förderung des Radverkehrs und flächendeckend Tempo 30 im Stadtgebiet.«

Miczka bezweifelt, dass die Anzahl der von Luftschadstoffemissionen Betroffenen in Hamburg seit 2012 innerhalb von fünf Jahren auf wundersame Weise um rund 160.000 Menschen abgenommen habe. An einer Förderung des Radverkehrs könne dies jedenfalls nicht liegen, denn in der Vergangenheit sei dieser in Hamburg mehr als stiefmütterlich behandelt worden. Und eine Analyse des Luftreinhalteplans zeige, dass neben dem bereits bekannten Maßnahmenkatalogs des Bündnis für Radverkehr auch jetzt keine weiteren Investitionen zur Förderung des Radverkehrs geplant seien. »Der Senat sollte das bestehende Programm ausbauen und den Radverkehr mit höchster Priorität fördern, wenn er über eine Zunahme des Radverkehrsanteils echte Verbesserungen für die Luftreinhaltung erzielen will«, so Miczka. »Denn jeder, der vom Auto aufs Rad umsteigt, sorgt nicht nur für bessere Luft in Hamburg, sondern reduziert auch den Lärm, sorgt für mehr Verkehrssicherheit und tut nebenbei noch etwas für die eigene Gesundheit.«

Andere europäische Großstädte seien bereits viel weiter als Hamburg und haben wirksame Maßnahmen gegen dicke Luft und zu viel Lärm ergriffen. Miczka: »Zum Beispiel Wien, das mit einem Mix aus großflächigem Anwohnerparken und günstigem ÖPNV dafür sorgt, dass Pendler aufs Rad oder Bus und Bahn umsteigen«. Und in Berlin sei in mittlerweile 80 Prozent der Straßen Tempo 30 oder weniger angeordnet.

Pressemitteilungen ADFC HH (2.+8.5.)

WUZ-Info: Öffentliche Bekanntmachung Luftreinhalteplan für Hamburg

Bekanntmachung über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Hamburg gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG Luftreinhalteplan für Hamburg

Die in Hamburg durchgeführten Immissionsmessungen zeigen, dass der in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) weiterhin überschritten wird.

Bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte ist die zuständige Behörde gemäß § 47 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der 39. BImSchV entspricht.

Der Luftreinhalteplan wurde demzufolge fortgeschrieben und liegt nun im Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG die Öffentlichkeit über die Auslegung des Planentwurfs informiert und es wird ihr die Möglichkeit eingeräumt, sich zu dem Planentwurf zu äußern.

Der Planentwurf wird dazu in der Zeit vom 8. Mai 2017 bis 8. Juni 2017 auf der Homepage der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht.

Homepage: http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/

Zudem wird der Planentwurf in der Zeit vom 8. Mai 2017 bis 8. Juni 2017 öffentlich ausgelegt und kann bei der nachfolgenden Stelle montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und freitags in der Zeit von 8 bis 14 Uhr eingesehen werden:

Behörde für Umwelt und Energie
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Haupteingang, Raum E.01.274.

Bis spätestens zum 23. Juni 2017 (zwei Wochen nach Ende der Auslegung) kann gegenüber der Behörde für Umwelt und Energie schriftlich Stellung genommen werden (Adresse wie oben; Betreff: „Luftreinhalteplan“). Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans gem. § 47 Abs. 5a S. 4 BImSchG angemessen berücksichtigt.

Quelle: http://www.hamburg.de/bue/bekanntmachungen

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