Die Sozialbehörde unterstützt mit der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ auch im kommenden Jahr das Engagement Projekte, die für ihre Arbeit unbürokratisch Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen können.
Gefördert werden Initiativen und Vereine, die den Zusammenhalt der Gesellschaft vor Ort stärken, sich gegen menschenfeindliche Ausgrenzung positionieren sowie religiös begründetem Extremismus präventiv begegnen. Beispielsweise können damit Projekte unterstützt werden, die sich gegen Rassismus, Extremismus, Hass in Netz und Verschwörungstheorien wenden oder ein Bildungsangebot zur Demokratieförderung anbieten wollen.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Viele kleine Dinge können zusammen etwas Großes bewirken. Die Projekte, die wir mit der Förderrichtlinie unterstützen, zeigen in besonderer Weise, wie sich Menschen in ihrem Umfeld mit klugen und kreativen Ideen für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einsetzen. Dieses Engagement und diese Solidarität der Zivilgesellschaft brauchen wir heute mehr denn je.“
Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ sowie des „Senatskonzeptes zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung“ fördert die Sozialbehörde niedrigschwellige Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Für das Jahr 2023 vergibt sie im Rahmen der Förderrichtlinie insgesamt wieder 100.000 Euro an Projekte, die sich gezielt für ein demokratisches Zusammenleben einsetzen.
Alle Informationen sind in der Förderrichtlinie zusammengefasst. Diese sowie die Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar unter https://www.hamburg.de/landesprogramm/4304158/foerderrichtlinie/.
Pressemitteilung Sozialbehörde