Laut einer Studie des World Wide Fund For Nature (WWF) aus 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall, 2,58 Millionen Tonnen davon entstehen im Groß- und Einzelhandel. Bereits seit Jahren arbeitet der Hamburger Senat gegen die Verschwendung von Lebensmitteln:
Auf Initiative der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) existiert seit 2015 ein Runder Tisch zum Thema mit Teilnehmern von Initiativen, der Verbraucherzentrale Hamburg, der Wirtschaft, der Verbände sowie der beteiligten Behörden. Um die Verschwendung von Lebensmitteln nachhaltig zu reduzieren, fordert Hamburg mit einer Initiative im Bundesrat die Bundesregierung nun dazu auf, Lebensmittelbetriebe des Handels ab einer bestimmten Größe gesetzlich zu verpflichten, sichere Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat der Hamburger Senat heute beschlossen.
Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „In Deutschland landen zu viele lebensmittelhygienisch sichere Lebensmittel auf dem Müll. Die erschreckend hohe Zahl an entsorgten einwandfreien Lebensmitteln zeigt deutlich, dass das derzeit auf Freiwilligkeit basierende System für Spenden nicht ausreicht. Um der Lebensmittelverschwendung wirkungsvoll und nachhaltig entgegenzuwirken, bedarf es einer gesetzlichen Verpflichtung des Handels zur Abgabe sicherer Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen. Hamburg fordert die Bundesregierung deshalb mit der Bundesratsinitiative auf, eine bundesweit verpflichtende Regelung auf den Weg zu bringen, damit genießbare Lebensmittel an Hilfsorganisationen weitergegeben und nicht entsorgt werden – wir konzentrieren uns zunächst auf den Handel, weil hier der Anteil konsumfähiger entsorgter Lebensmittel am höchsten ist.“
Vergleichbare Regelungen mit dem Ziel, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, wurden bereits 2014 in Frankreich und der belgischen Region Wallonien sowie 2016 in Italien und 2019 in Tschechien verabschiedet. Supermärkte ab einer Größe von 400 Quadratmeter sind dort verpflichtet, mit gemeinnützigen Organisationen eine Vereinbarung über Lebensmittelabgaben zu schließen. Erste Auswertungen in Frankreich zeigen einen deutlichen Anstieg der Abgabe von Nahrungsmitteln an Hilfsorganisationen.
„Mir ist es wichtig, dass die Lebensmittelgeschäfte in der Pflicht sind, die Tafeln und andere Organisationen aber bestimmen, in welchem Umfang sie Lebensmittelspenden annehmen und verteilen können“, so Senatorin Prüfer-Storcks.
Die Erfahrungen mit freiwilligen Lösungen wie in Deutschland einerseits und verpflichtenden Regelungen wie etwa in Frankreich andererseits machen deutlich, dass es einer gesetzlichen Verpflichtung des Handels zur Abgabe genießbarer, einwandfreier Lebensmittel bedarf, um der Lebensmittelverschwendung wirkungsvoll entgegenzuwirken. Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung dar. Im Koalitionsvertrag des Bundes bekennen sich die Regierungsparteien zu dem in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen vereinbarten Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren.
Die Bundesregierung hatte im Februar 2019 die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung verabschiedet, setzt dabei aber primär auf Dialog und Datenerhebung.
Laut einer Studie des World Wide Fund For Nature (WWF) aus 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall, davon wären bereits heute 10 Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der Wertschöpfungskette beginnend bei der Primärproduktion über Verarbeitungsverfahren, Transport, Lagerung und Handel bis zum Endverbraucher. 2,58 Millionen Tonnen bzw. 14 Prozent der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels. Hiervon wären 2,4 Millionen Tonnen vermeidbar, da die meisten Lebensmittel auf dieser Stufe konsumfertig sind. Die Gründe für die Verluste liegen hier überwiegend in Marketingentscheidungen der Händler sowie in Konsumentenerwartungen an Frische und Verfügbarkeit sowie an Optik und Textur der Lebensmittel.
Weitere Informationen zur Lebensmittelverschwendung unter: www.hamburg.de/lebensmittel/4600836/lebensmittelverschwendung.
Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz