Im Frühjahr und im Sommer, der „warmen Jahreszeit“ sind deutlich mehr Radfahrer auf Hamburgs Straßen unterwegs, als in der übrigen Zeit des Jahres. Das Polizeikommissariat 35 in Poppenbüttel stellt jährlich fest, dass damit leider auch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung steigt. Die Unfallursachen sind vielfältig und werden sowohl von Kraftfahrzeugführern, als auch von Radfahrern selber gesetzt.
Deshalb gibt das PK 35 hier rechtliche Hinweise und Tipps zur gemeinsamen Nutzung des Verkehrsraums durch Kraftfahrzeugführer und Radfahrer. Beide Verkehrsarten müssen dabei besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen:
Auf innerstädtischen Straßen dürfen Sie mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren, auch wenn Radwege vorhanden sind. Das Fahren auf der Fahrbahn ist nur dann verboten, wenn eine sogenannte „Radwegebenutzungspflicht“ besteht, die an folgenden Zeichen zu erkennen ist:
„Radfahrstreifen“ und „Schutzstreifen für Radfahrer“, die Sie an folgenden Markierungen erkennen, müssen ebenfalls benutzt werden:
Radfahrstreifen Schutzstreifen für Radfahrer
Radfahren auf dem Gehweg
Gehwege dürfen grundsätzlich nicht zum Radfahren benutzt werden.
Ausnahmen:
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Die Kinder dürfen von einer geeigneten Aufsichtsperson (mindestens 16 Jahre alt) auf dem Gehweg begleitet werden. Wenn ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist, dürfen diese Kinder auch den Radweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auch auf dem Gehweg fahren, sie dürfen aber nicht mehr auf dem Gehweg begleitet werden.
Hier dürfen Sie fahren, müssen es aber nicht.
An Fußgängerüberwegen müssen Autos nur für Fußgänger anhalten, Radfahrer sollten daher vor dem Überqueren absteigen.
Benutzen Sie immer den rechten Radweg, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Falschfahrer werden leicht übersehen, riskieren schwere Unfälle und ein Bußgeld.
Auch wenn es manchmal schwer fällt: Ampeln gelten auch für Fahrradfahrer. Bitte achten Sie auf die Fahrradampeln, die es mittlerweile an vielen Kreuzungen gibt.
Alle Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln, gelten auch für Radfahrer:
… beim Fahren … und beim Halten
Die „Goldenen Regeln für Verkehrssicherheit“
1. Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren
2. Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren.
3. Eindeutig und vorausschauend Rad fahren, Handzeichen geben
4. Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen.
5. Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen.
6. Erhöhte Aufmerksamkeit bei abbiegenden PKW und LKW. Stichwort: Toter Winkel
7. Nicht als Falschfahrer unterwegs ein.
Mitteilung des Polizeikommissariats 35 in Poppenbüttel
Aktion gegen Geisterradler:
gesehen in Freiburg © wuz