Sicherheitshinweise für Alufolien müssen eindeutiger sein

Aluminiumfolien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen einen Hinweis zur sicheren und sachgemäßen Verwendung tragen. Relativierende und teils widersprüchliche Zusätze zu den Auswirkungen von Aluminium auf die Gesundheit dürfen nicht mehr verwendet werden. Das beschloss kürzlich der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger.

 

Die Verbraucherzentralen, die sich bereits seit längerer Zeit dafür eingesetzt hatten, begrüßen die Entscheidung des Fachgremiums.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer kommt Verwendungshinweisen zu Kontaktmaterialien wie Aluminiumfolie eine besondere Bedeutung zu, denn viele Stoffe wirken sich nachteilig auf die Gesundheit aus. Auch die Aufnahme von Aluminium sollten Verbraucher aus gesundheitlichen Gründen reduzieren. „Aber zahlreiche Formulierungen auf Verpackungen für Alufolien bagatellisieren das Problem“, meint Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. So lautete ein bisher verwendeter Text beispielsweise: Aluminiumfolie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Aluminiumfolien dürfen mit nicht säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Folien können sich infolge von Lokalelementbildung auflösen. An Lebensmittel abgegebene Aluminiumbestandteile sind jedoch nicht gesundheitsschädlich.

„Wenn Aluminium angeblich gar nicht schädlich ist, fragt man sich, warum überhaupt ein Sicherheitshinweis abgedruckt wird“, so Schwartau. Dass dieser verharmlosende letzte Satz nun nicht mehr zulässig ist, sei längst überfällig gewesen, findet die Hamburger Verbraucherschützerin. Im nächsten Schritt müsse die Lebensmittelüberwachung Verstöße gegen die neue Vorgabe konsequent ahnden, und die Hersteller sollten ihre Verpackungen im Interesse der Verbraucher so gestalten, dass der Sicherheitshinweis auf den ersten Blick ins Auge springt.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

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