Sozialgerechte Bodenpolitik

Nachhaltige Stadtentwicklung für die Hamburgerinnen und Hamburger
Dem Erbbaurecht soll in Hamburg eine stärkere Bedeutung bei der Stadtentwicklung zukommen. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Sozialdemokraten und Grünen vor, der in die kommende Bürgerschaftssitzung eingebracht wird. Im Rahmen eines neuen bodenpolitischen Grundsatzkonzeptes soll dem Erbbaurecht bei städtischen Grundstücksvergaben Vorrang gegenüber Verkäufen eingeräumt werden.

 

Außerdem sollen Grundstücke für den frei finanzierten Mietwohnungsbau nur noch mit einer festgelegten maximalen Miethöhe und Bindungsfristen vergeben werden. Die Regierungsfraktionen prüfen daher eine zehnjährige Obergrenze von zehn Euro pro Quadratmeter. Rot-Grün tritt zudem für eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein, um im Sinne einer gemeinwohlorientierten Grundstücksentwicklung das Potential von Bundesgrundstücken für den Bau bezahlbarer Wohnungen zu erschließen.

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist eine unserer wichtigsten politischen Aufgaben. Dafür haben wir die Gangart im letzten Jahr deutlich verschärft: Wir erlassen soziale Erhaltungssatzungen und kaufen als Stadt Wohngebäude, bei denen Vermieter sich nicht an die entsprechenden Auflagen halten. Wir haben die Bindungsfristen für Sozialwohnungen deutlich verlängert und das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum deutlich verschärft. Jetzt machen wir uns auf den Weg, die Bodenpolitik in Hamburg zu verändern. Wir wollen, dass die Stadt Hamburg eine gemeinwohlorientierte und aktive Bodenpolitik betreibt. Hierfür haben wir nicht nur die großen Flächen der BImA in Hamburg im Blick, die wir gemeinsam mit dem Bund gemeinwohlorientiert entwickeln wollen. Wir wollen vor allem, dass die Stadt zunehmend wieder der Stadt und damit den Hamburgerinnen und Hamburgern gehört. Deswegen nehmen wir nach und nach Abstand vom Verkauf städtischer Grundstücke und machen mit diesem Antrag die Vorgabe, städtische Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht zu vergeben. Das ist ein deutliches Signal und ein klarer Auftrag: Wir wollen damit die Stadtentwicklung sozialer gestalten und zukünftigen Generationen mehr Möglichkeiten an die Hand geben, Hamburg im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.“

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die grundsätzliche Vergabe städtischer Flächen im Erbbaurecht anstelle des Verkaufes städtischen Bodens ist eine der nachhaltigsten Maßnahmen, um Grund und Boden vor Spekulation zu schützen und den schleichenden Ausverkauf städtischer Handlungsfähigkeit zu beenden. Als Grüne haben wir solch eine Bodenpolitik schon lange angestrebt und auch in der Bodenkommission der Stadt vorangetrieben. Besonders dort, wo die Stadt noch größere und zusammenhängende Flächen besitzt, ist das wichtig. Die Stadt hat darauf zu achten, dass städtische Flächen dem Gemeinwohl dienen. Das gilt insbesondere in Zeiten knappen Wohnraums, damit sowohl unserer als auch nachfolgenden Generationen die Möglichkeit gegeben wird, genügend bezahlbaren Miet-Wohnraum zu schaffen und ihn auch zu erhalten. Auch junge Wohnprojekte und Genossenschaften haben so die Chance über die Erbpacht Wohnraum finanzieren zu können.“

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit unserem Regierungsantritt 2011 hat das Geschacher des CDU-geführten Vorgängersenats um Höchstpreise für Hamburgs Böden ein Ende gefunden. Mit unserem Verfahren der Konzeptausschreibungen setzen wir auf eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung mit einer Mischung unterschiedlicher Wohnungsangebote. Wir wollen diese Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Bodenpolitik weiterentwickeln und den städtischen Einfluss stärker und länger verankern. Mit unserem neuen Grundsatzkonzept werden wir deshalb den bevorzugten Gebrauch von Erbpacht festschreiben. Das bedeutet auch, dass die bisherige Praxis der Stadt, aktiv Erbbaurechtnehmern Grundstücke zum Kauf anzubieten, beendet wird. Hier wird nun die Verlängerung solcher Rechte im Vordergrund stehen. Alle Maßnahmen betreffen vor allem Grundstücke für beziehungsweise mit Mehrfamilienhäusern. Einzelne Ausnahmen kann es weiterhin geben. Auch mit dem Bund werden wir Verhandlungen über eine gemeinwohlorientierte Grundstücksentwicklung aufnehmen. Damit stellen wir sicher, dass Flächen in Hamburg auch konsequent zugunsten der Hamburgerinnen und Hamburger genutzt werden. Es ist gut, dass der Bund hier bereits Unterstützung signalisiert hat. Das eröffnet neue Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum und eine generationengerechte Stadtentwicklung.“

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Unsere Anstrengungen der vergangenen Jahre mit zahlreichen Maßnahmen wie Sozialen Erhaltungsverordnungen, individuelle Kappungsgrenzen und Umwandlungsverordnungen haben die Lage am Hamburger Wohnungsmarkt konsolidiert. Die vorrangige Nutzung der Erbpacht behält die künftigen Generationen im Blick und stellt sicher, dass städtischer Grund und Boden langfristig den Hamburgerinnen und Hamburgern zugutekommt. Seit 2011 haben wir in Hamburg bereits 50.000 neue Wohnungen geschaffen. Diese Zahl wollen wir weiter ausbauen und mehr günstigen Wohnraum ermöglichen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt in Hamburg über geeignete Flächen. Dieses Potential gilt es für Hamburg zu heben.“

Pressemitteilung der rot-grünen Bürgerschaftskoalition

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