Rot-Grün für Überarbeitung der Baustufenpläne
Um bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in Hamburg zu sichern, wollen SPD und Grüne alte Baustufenpläne aktualisieren und in modernes Planrecht umwandeln. Darüber hinaus sollen auch Potenziale für Klimaschutz und Biodiversität erschlossen werden. Über den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 15. Dezember ab.
Dazu Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist nach wie vor – auch trotz Corona – einem hohen Druck ausgesetzt. Damit die Mieten nicht aus dem Ruder laufen, muss der Wohnungsbau weiterhin aktiv vorangetrieben werden. Rot-Grün hat sich die Prämisse gesetzt: Entwicklung der Stadt im Inneren statt Bauen auf der grünen Wiese. Mit der ,Magistralen-Strategie‘ haben wir bereits ein großes Potenzial der Nachverdichtung entlang der großen Verkehrsräume identifiziert. Nun gilt es, die zum Teil 50 Jahre alten Bebauungspläne zukunftsfähig zu machen. Das ist ein dickes Brett, aber wir müssen früh anfangen, um die Früchte auch in den nächsten zehn bis 20 Jahren ernten zu können.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir den erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre fortsetzen und gemeinsam bezahlbaren Wohnraum für Hamburg schaffen. Dafür brauchen wir ein modernes Planrecht. Die alten Baustufenpläne stammen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und bergen großes Potenzial für eine sozialgerechte Stadtentwicklung. Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz hat Hamburg zudem eine wichtige Unterstützung aus dem Bund bekommen, um diesen Schatz zu heben und zügig in modernes Recht zu überführen. Für uns ist klar, dass bei diesem Prozess die Planungshoheit der Bezirke erhalten bleiben muss und natürliche Lebensgrundlagen sowie Klimaschutz zu berücksichtigen sind. Unser Ziel ist eine generationengerechte Stadtentwicklung, die mit Rücksicht auf die Hamburger Baukultur und das Stadtbild zusätzliche Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum schafft.“
Hintergrund
Historisch bedingt besteht in Hamburg unterschiedliches Planrecht. Baustufenpläne wurden in Hamburg auf Grundlage von Bauregelungsverordnungen aus dem Jahr 1936 erlassen und sind seit 1960 im Bundesrecht verankert. Sie decken einen Großteil des Hamburger Stadtgebiets ab. Trotz der sukzessiven Überplanung durch neuere Bebauungspläne stellen die Stufenpläne auch heute noch oftmals die alleinige planungsrechtliche Grundlage in Hamburg dar.
Pressemitteilung rot-grüne Bürgerschaftskoalition