“Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, dass wir unser bundesweit vorbildliches System direktdemokratischer Beteiligung nun noch um die Möglichkeit der Bürgerschaftsreferenden erweitern”, so Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der heutigen Bürgerschaftsdebatte. “
Der von uns gemeinsam mit den Grünen und der CDU vorgelegte Konsens sieht eine ausgewogene Gestaltung des Referendums und des Verfahrens vor. Die hohen Hürden, wie die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, die das gesamte Verfahren prägen, zeigen deutlich, dass hier verantwortungsvoll von dem neuen Instrument Gebrauch gemacht werden wird. Die Anwendung ist auf Projekte von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung beschränkt, bei denen über Jahre hinweg eine hohe Verbindlichkeit erforderlich ist.
Ein solcher Anwendungsfall ist die Olympiabewerbung, an deren Größenordnung und Grad der Bedeutung sich zukünftige Vorschläge für Referenden messen lassen müssen. Insofern ist auch die aktuell geäußerte Befürchtung, das gesamte Volksabstimmungsverfahren werde durch Referenden ausgehebelt, angesichts der hohen Hürden für ein Referendum schlicht absurd – aber auch deshalb merkwürdig, da die Kritiker selbst auch Parlamentsreferenden, sogar mit viel niedrigeren Hürden, auf den Weg bringen wollen.
Die Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid bleiben voll erhalten. Die Möglichkeit des Referendums ergänzt dieses System. Im Ausführungsgesetz und in der Umsetzung werden wir zudem darauf achten, fair mit laufenden Volksinitiativen umzugehen. Darüber hinaus stellen wir durch unsere Gesetzesvorlage sicher, dass entlang des ersten ‘Anwendungsfalls’ Olympiabewerbung das Instrument Referendum durch das Parlament eng begleitet und eine entsprechende Evaluation unter Beteiligung externer Experten und Öffentlichkeit vorgenommen wird, die bei Bedarf Nachjustierungen ermöglicht. Unser Gesetzentwurf bedeutet mehr und nicht weniger Demokratie.”
Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion