Stadt legt Fahrplan für Grünerhalt am Wohldorfer Wald vor

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat heute einen Fahrplan für das Gebiet des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 13 vorgelegt, um die dortigen Naturflächen aufzuwerten. Damit sollen die Differenzen der Vergangenheit zum Naturerhalt und Wohnungsbau beigelegt und ein Naturschutzkonsens für den Stadtteil erarbeitet werden.

 

Zuletzt hatte das Hanseatische Oberverwaltungsgericht im April 2019 den 2008 beschlossenen Bebauungsplan aufgrund fehlender Artenschutzuntersuchungen für unwirksam erklärt. Konkret wird der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gemeinsam mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und dem Bezirksamt Wandsbek Schritt für Schritt Maßnahmen zur biologischen Aufwertung des gesamten Areals planen und umsetzen. Hierzu wird ein landschaftsplanerisches Gutachten erstellt. Mit den Aufwertungsmaßnahmen sollen die wesentlichen Voraussetzungen für eine spätere Einbeziehung in den Biotopverbund und eine Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet geschaffen werden. Die Flächen werden schrittweise in den nächsten Jahren in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUE übertragen. Mit ersten Maßnahmen soll schon in der kommenden Vegetationsperiode begonnen werden: Um den Schutz der wertvollen Knicks zu unterstützen, werden mit dem Pächter der Flächen erste 12m breite Blühstreifen bei einem Flurstück angelegt.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Nachdem das Oberverwaltungsgericht Recht gesprochen hat, haben wir nur die Chance, einen echten Naturschutzkonsens für Ohlstedt zu erarbeiten und damit die Differenzen der Vergangenheit beizulegen. Mit unserem heutigen Senatsbeschluss haben wir jetzt einen Fahrplan vorgelegt, wie wir die wertvollen Flächen Schritt für Schritt so entwickeln, dass sie perspektivisch Teil des Biotopverbunds und des Naturschutzgebiets Wohldorfer Wald werden können. In diesem besonderen Einzelfall ist es vertretbar, aus Bauland Grünland zu machen – mit allen auch bilanziellen Folgen, die wir gemeinsam tragen wollen. Auch die Interessen der Landwirtschaft werden dabei einbezogen. Mit dem Aussäen von Blühstreifen im kommenden Frühjahr setzen wir einen ersten sichtbaren Startpunkt. Wir halten damit beim Thema Grünerhalt für unsere Stadt Wort. Dieser Schulterschluss zwischen Finanz- und Umweltbehörde ist auch ein wesentlicher Meilenstein bei der Umsetzung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün.“

Umweltsenator Jens Kerstan: „Kein Bauland. Endgültig nicht an dieser Stelle! Der Senatsbeschluss ist ein echter Erfolg für den Naturschutz. Auf der lange umstrittenen Ohlstedter Fläche gibt es nun nach 30 Jahren Streit ein Happy-End. Initiativen, Naturschutz und die naturbewegte Politik haben zu Recht betont, dass die Fläche in Ohlstedt entscheidend ist für den Wasserhaushalt im angrenzenden Wohldorfer Wald – und als Bauland nicht geeignet. Wir haben uns auch als Umweltbehörde dafür eingesetzt, dieses Gebiet dauerhaft von Bebauung freizuhalten. Das Areal ist mit seinen Knicks und Wiesen schon jetzt wertvoll und bietet großes Potenzial für eine naturschutzfachliche Aufwertung. Genau diese haben wir jetzt vereinbart. Ich bin überzeugt, dass perspektivisch hier sogar ein Naturschutzgebiet geschaffen werden kann.“

Geschäftsführer Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Thomas Schuster: „Die Schaffung von Grünflächen am Wohldorfer Wald kommt unserem Ökokonto zu Gute, mit dem wir vorzunehmende Eingriffe in Natur und Landschaft an anderer Stelle kompensieren können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung in Hamburg.“

Bis zur Fertigstellung des neuen Gutachtens und in Vorbereitung der möglichen Aufwertungsmaßnahmen plant die Stadt mit den Pächtern der Ackerflächen bereits für die kommende Vegetationsperiode erste Maßnahmen. Dabei soll zum Beispiel Verständigung darüber erzielt werden, wie unter anderem Grünlandextensivierung entwickelt werden kann. Fest steht, dass neue Pachtverträge für Landwirte vorerst nicht mehr abgeschlossen werden sollen. Zuvor sind die naturschutzfachlichen Ziele mit dem landschaftsplanerischen Gutachten zu klären.

Die Flächen des ehemaligen Bebauungsplans bilden eine gute Grundlage für die geplanten Aufwertungen: Es handelt sich um offene, von wertvollen Knicks durchzogene, und teilweise landwirtschaftlich genutzte Flächen. Sie weisen eine hohe landschaftliche Vielfalt auf. Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden unter anderem Maßnahmen wie die Pflege von Dauergrünland auf bisheriger Ackernutzung und die Herrichtung von weiteren, landschaftstypischen Knicks präzisiert. Zudem werden weitergehende Maßnahmen wie Waldbildung oder die Anlage von Gewässern geprüft.

Pressemitteilung der Finanzbehörde und der Behörde für Umwelt und Energie

Foto: Wiese mit Knick an der Hoisbüttler Straße © WUZ

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