In den Bezirken werden Bebauungspläne in den Planungsausschüssen öffentlich behandelt. Auf Landesebene dagegen tagt die Stadtentwicklungskommission hinter verschlossenen Türen – selbst wenn es um Großprojekte wie die HafenCity oder den A7-Deckel geht. Nur auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern wird dies geändert. Die Grünen beantragen jetzt die Umkehr des Prinzips: Künftig sollen die Sitzungen generell öffentlich sein.
Olaf Duge, stadtentwicklungspolitscher Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Erst wird hinter verschlossenen Türen diskutiert, dann müssen die Protokolle laut Transparenzgesetz herausgegeben werden. Das ist bürokratischer Irrsinn und schafft nur unnötiges Misstrauen. Transparenz muss auf allen Ebenen der Politik selbstverständlich sein. Nur so kann dem Vorwurf der Hinterzimmerpolitik begegnet werden. Gerade bei Bauplänen müssen wir bei den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in die getroffenen Entscheidungen herstellen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass die Stadtentwicklungskommission künftig öffentlich tagen soll.”
Der Antrag steht auf der Tagesordnung für die Bürgerschaft am 27./28. Februar.
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion
WUZ-Info:
Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).
An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken. Die Kommission für Stadtentwicklung tagt unter dem Vorsitz der Staatsrätin/des Staatsrats der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde. Ihr gehören elf aus der Mitte der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählte ehrenamtlichen Mitglieder und zwei vom Senat bestellte Mitglieder an. Sie wirkt an den wesentlichen Verfahrensschritten mit.
Mehr Infos: www.hamburg.de/bauleitplanung/153914/kommission-stadtentwicklung.html