Startschuss für klimafreundliches Heizen

Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Der Bundestag hat heute (8.9.) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.

Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz. Eigentümerinnen und -Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun können wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz. Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei grünen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Das ist wichtig.“

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz: „Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das sog. „Heizungsgesetz“ freue ich mich, dass dieses heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt es den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65% EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“
Kurzüberblick zum Gesetz:

In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.

Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65% EE-Vorgabe nicht erfüllt.

Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Haus-Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für die Erfüllung des 65%-Kriteriums zu erbringen.
Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1.1.2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1.1.2029 15 %, ab dem 1.1.2035 30 % und ab dem 1.1.2040 60 %.

Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen, z.B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.

Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70% Förderung möglich. Alle Antragstellenden können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%.
Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20%) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.
Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 Inkrafttreten.

Durch die weitreichende Förderung des Heizungsaustauschs werden auch die Mieterinnen und Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt, denn die Fördermittel müssen von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. Dadurch kommt die Förderung den Mieterinnen und Mietern zu Gute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfällt. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für alle Heizungsaustausche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Beteilung des Staates an Kosten der Wärmewende Mieterhöhungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


“Klimaziele sind mit diesem Gesetz nicht zu erreichen”

Mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das ökologisch falsche Botschaften verbreitet, wird die Regierung Natur und Umwelt schaden, kritisiert Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland.

„Das heute zu Ende gehende Drama um das Gebäudeenergiegesetz zeigt: Der Ampel geht beim Marathon für mehr Klimaschutz schon auf halber Strecke die Luft aus. Wer in diesem Land Verantwortung trägt weiß, dass die beschlossenen Klimaziele mit diesem Gesetz nicht zu erreichen sind. Statt die notwendige Unabhängigkeit von Öl und Gas beim Heizen als ein sozial abgefedertes Modernisierungsprojekt zu feiern, inszeniert vor allem die FDP Klimaschutz als angeblich unzumutbare Belastung. So verspielt die Ampel ihren Fortschrittsanspruch, demotiviert die Bevölkerung beim Klimaschutz und spielt Populisten in die Hände.”

Pressemitteilung Greenpeace


Gebäudeenergiegesetz: Erwartungen nicht erfüllt
Krüger: Regierung bleibt Antworten für sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig

Nach heftigen, teils polemischen Auseinandersetzungen in Regierung und Bundestag beschließt das Parlament am Freitag ein entkerntes Gebäudeenergiegesetz (GEG). Angesichts des hohen Anteils des Gebäudesektors an den CO2-Emissionen waren die Erwartungen hoch. Sie wurden nicht erfüllt. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist enttäuscht:

“Ein Gesetz, das das Problem nicht löst, für das es gemacht wurde, ist kein gutes Gesetz – ein zahnloser Tiger. Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen. Und das Thema Gebäudesanierung wird weiter auf die lange Bank geschoben, Mindesteffizienzstandards für die energetisch schlechtesten Gebäude müssen in der nächsten Novelle des Gesetzes endlich angegangen werden. Unterm Strich bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig.”

Pressemitteilung NABU


Heizungsgesetz: Gekleckert statt geklotzt
BUND: Kein Geld für Scheinlösungen – Tempo beim Energiesparen

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Endlich hat die Hängepartie zum ‚Heizungsgesetz‘ ein Ende. Doch ist das der lang ersehnte Aufbruch in der Wärmewende? Leider nein. Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen, rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt. Statt zu klotzen wird gekleckert.

Umso wichtiger ist es nun, die Menschen über ineffiziente Heizsysteme wie den Wasserstoff, die sich als teure Kostenfallen entpuppen können, aufzuklären. Insbesondere da, wo das Geld knapp ist, sollten die Heizungen auf wirklich nachhaltige Lösungen umgestellt werden. Natürlich braucht es für die Investition Unterstützung.

Für die Reform der Förderung heißt das: Staatsgelder dürfen nur in wirklich zukunftsfähige Heizungen fließen. Subventionen etwa für ‚Wasserstoff-Ready‘-Heizungen in einzelnen Haushalten sind inakzeptabel. Die soziale Staffelung muss auch für vermietete Gebäude gelten. Und Energiesparen darf nicht weniger honoriert werden als die Umstellung der Heiztechnik. Die Fördersätze für Effizienzmaßnahmen müssen mindestens verdoppelt werden.

Doch Geld allein reicht nicht. Die Ampel muss endlich gesetzlich für einen sinkenden Energieverbrauch in Gebäuden sorgen. Dazu hat sie sich im Koalitionsvertrag verpflichtet. Die Effizienz-Standards für den Neubau und den Bestand müssen angehoben werden. Nur so kann Klimaschutz in Gebäuden gelingen. Nur so werden Menschen nachhaltig vor hohen Betriebskosten geschützt.“

Hintergrund:
Ziel des GEG war es, dass ab 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien versorgt wird. Die nun beschlossenen Anpassungen werden diesem Anspruch nicht gerecht. Das Inkrafttreten wird an das Vorliegen von kommunalen Wärmeplanen gekoppelt, damit verschiebt sich die Pflicht in vielen Orten auf Mitte 2028.

Viele Erfüllungsoptionen sind ökologisch inakzeptabel und verursachen zukünftig hohe Betriebskosten. Dazu zählen sogenannte „H2-ready“-Heizungen und die Möglichkeit, auch nach 2024 noch fossile Heizungen einzubauen, für die später eine anteilige Belieferung mit Biomasse oder Wasserstoff und daraus hergestellter Derivate nachgewiesen werden soll.

Laut Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Förderung soll auch die Nutzung von „H2-ready“-Heizungen förderfähig sein. Die niedrigen Fördersätze für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 15 Prozent sollen beibehalten werden. Für den Heizungstausch ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Anschaffungskosten vorgesehen, plus Boni, die bis zu 70 Prozent Förderung ermöglichen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf geeinigt, den Neubaustandard und die Anforderungen an Bauteile bei Bestandssanierungen anzuheben und das Fit-for-55-Paket der EU-Kommission zu unterstützen. Darin sind gesetzliche Mindeststandards für die Effizienz von Gebäuden vorgesehen. Vor allem FDP und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ziehen nun öffentlich ihre Unterstützung für diese Maßnahmen zurück.

Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem „Prüfbericht 2023 für die Sektoren Gebäude und Verkehr“ vom 22. August aufs Neue bestätigt, dass die Klimaziele für den Gebäudesektor mit den bisherigen und geplanten Maßnahmen nicht erreicht werden können.

Pressemitteilung BUND


Deutsche Umwelthilfe verurteilt beschlossenes Heizungsgesetz aufs Schärfste: „Jetzt bleibt nur der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt das heute durch den Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz als klimapolitisches Versagen der Bundesregierung. Mit dem Beschluss begehen die Ampel-Fraktionen Rechtsbruch, denn die Klimaziele sind mit den im Gesetz verankerten Maßnahmen endgültig nicht erreichbar. Statt der versprochenen Klarheit für die Wärmewende erlaubt das Gesetz weiterhin viele Heizungsoptionen, die wie im Fall von Wasserstoff oder Biomasse mit kostspieligen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sind.

Das kommentiert die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz:

„Es ist dramatisch, dass die Ampel-Regierung alle klimapolitischen Ambitionen anscheinend aufgegeben hat. Die Diskussion um das Heizungsgesetz hat bei vielen Menschen große Verunsicherung ausgelöst: Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist eingebrochen, stattdessen befinden sich fossile Heizungen im Aufwind. Das nun beschlossene Gesetz wird daran vermutlich nicht viel ändern können, denn es lässt weiterhin Öl, Gas und Biomasseheizungen zu. Die Probleme werden einfach weiter in die Zukunft verlagert. Die Ampel-Fraktionen haben keine tragfähige Lösung für die Probleme vorgelegt, sondern lassen zu, dass die Klimaziele verfehlt und Menschen mit niedrigen Einkommen in die Energiekostenfalle getrieben werden. Denn die Rechnung für das klimapolitische Wegducken der Bundesregierung zahlen am Ende vor allem die Menschen zuhause, die mit der falschen Hoffnung auf erneuerbare Brennstoffe noch für Jahrzehnte an fossile Energieversorgung gebunden sein werden. Jetzt bleibt uns nur noch der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen. Unsere Klagen zur Erreichung der Klimaziele werden noch in diesem Winter verhandelt. Unser erklärtes Ziel ist es, die Regierung zu zwingen, endlich ein tragfähiges Klima-Notfallprogramm vorzulegen.”

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe


Meilenstein für den Klimaschutz

Müller: „GEG ist historischer Schritt in Richtung Wärmewende“

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in zweiter und dritter Lesung mit dem Gebäudeenergiegesetz. Dieses soll den höchst emissionsintensiven Gebäudesektor in der Bundesrepublik in den nächsten Jahrzehnten dekabonisieren und so sicherstellen, dass alle Menschen in Deutschland sowohl klimaneutral als auch bezahlbar mit Wärme versorgt werden. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt die anstehende Verabschiedung des GEGs und sieht in ihm einen Meilenstein nach Jahrzehnten der Fehlplanung im Bereich der Klimapolitik.

Dazu Johannes Müller, energiepolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Gas und Öl sind klimaschädliche und teure Energieträger. Sie machen nicht nur unseren Planeten kaputt, sondern werden die Geldbeutel der Bürger*innen perspektivisch massiv belasten. Diese unbequeme Wahrheit tut weh, einen Ausweg liefert jetzt jedoch das Gebäudeenergiegesetz. Mit ihm gehen wir einen historischen Schritt in Richtung Wärmewände, schaffen Planungssicherheit und machen beim Klimaschutz genau das, was unser Land schon seit einem Jahrzehnt gebraucht hätte. Was besonders wichtig ist: Das für unsere Zukunft elementare Gesetz ist sozial gerecht, pragmatisch und technisch machbar. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss erstmal nichts weiter tun. Selbstverständlich können Gas- und Ölheizungen solange betrieben und repariert werden, bis sie irreparabel defekt sind. Wer sich dennoch für eine klimafreundliche Heizung, wie eine Wärmepumpe entscheidet, wird mit bis zu 70 Prozent Förderung und Kreditgarantieren unterstützt und profitiert zusätzlich von niedrigen Betriebskosten. Niemand wird durch die Kosten überfordert werden – auch nicht Mieter*innen, für die es besonderen Schutz geben wird. So stellen wir sicher, dass Wärmewende und sozialer Ausgleich miteinander einhergehen und der Klimaschutz als große Gesellschaftsaufgabe konsequent umgesetzt wird.“

Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion


Foto: In Dänemark stehen Wärmepumpen auch vor alten Fachwerk/Reetdach-Häusern oder vor Feriendomizilen. Seit 1979 treibt Dänemark die Wärmeplanung der Kommunen voran. Seit 2013 sind Öl- und Gasheizungen im Neubau verboten (Quelle: https://www.waermewende.de/daenischewaermewende/)

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