Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union verschärft den Druck auf die Bundesrepublik Deutschland, damit die europäischen Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft auch in deutschen Städten schnellstmöglich eingehalten werden.
Die Kommission hatte die
Bundesrepublik bereits im September 2014 (EU-Pilotverfahren Nr.
6685/14/ENVI) aufgefordert, „zusätzliche Maßnahmen“ zur
Luftreinhaltung für die Gebiete zu benennen, in denen die Grenzwerte
überschritten werden. Auch Hamburg hatte dazu im Dezember vergangenen
Jahres eine Liste von Maßnahmen eingereicht, die die Kommission aber
nach dem jetzt vorliegenden Schreiben nicht überzeugten.
In der dem BUND vorliegenden Stellungnahme der Kommission vom 18. Juni
2015 findet diese deutliche Worte: Deutschland sei in 23 Gebieten,
darunter auch Hamburg, „seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen“ und
habe „keine geeigneten Maßnahmen getroffen“, um den „Zeitraum der
Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten“. Nach Auffassung der
Kommission ist eine Verzögerung von zehn Jahren oder mehr bei der
Einhaltung der seit Anfang 2010 geltenden Stickoxid-Grenzwerte bereits
ein ausreichendes Indiz dafür, dass die von Deutschland genannten
Maßnahmen nicht ausreichen.
Nach einer Klage des BUND und eines Anwohners der besonders stark
belasteten Max-Brauer-Allee ist die Stadt Hamburg zudem im November 2014
rechtskräftig verurteilt worden, „schnellstmöglich“ weitere Maßnahmen
in Sachen Luftreinhaltung auf den Weg zu bringen (VG Hamburg 9 K
1280/13). Weder der damals amtierende SPD-Senat, noch die inzwischen
rot-grüne Regierung sind seither tätig geworden. Im Koalitionsvertrag
der jetzigen Regierungsparteien wird lediglich angekündigt, dass der
beanstandete Luftreinhalteplan in den nächsten zwei Jahren überarbeitet
werden soll.
„Nach dem Schreiben der Kommission muss die Hamburger Strategie des
Aussitzens und auf Zeit Spielens ein Ende haben“, sagt Manfred
Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Die EU fordere die
Bundesregierung auf, sich binnen zwei Monaten auf das Schreiben zu
äußern. „Der Senat hat jetzt die Chance, in seinem
Verantwortungsbereich den Fortgang des Vertragsverletzungsverfahren
maßgeblich zu beeinflussen“, so Braasch.
Aus Sicht des BUND Hamburg muss die Stadt dort ansetzen, wo das
aktuelle Problem liegt, nämlich beim motorisierten Verkehr.Als einen
wesentlichen Beitrag zur Problemlösung schlägt die Kommission explizit
das Verbot von Dieselfahrzeugen in bestimmten städtischen Gebieten vor.
Dafür ist aus Sicht des BUND eine auf den Stickoxidausstoß von
Fahrzeugen erweiterte Umweltzone erforderlich. Weiter fordert der
Umweltverband eine Verstetigung des Verkehrs durch Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen sowie LKW-Durchfahrtsverbote in den besonders
belasteten Gebieten. „Ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen können die
Grenzwerte auch auf mittlere Sicht nicht eingehalten werden“, so das
Fazit des BUND-Landesgeschäftsführers.
Pressemitteilung Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) HH