Straßenverkehrsgesetz kann Verbesserungen

… bei Fuß- und Radverkehr bringen – Für echte Mobilitätswende braucht es mehr
Anlässlich der Diskussion über die Gesetzesvorlage zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) aus dem Bundesverkehrsministerium erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

 

„Nach zuletzt vielen Enttäuschungen im Verkehrsbereich nimmt dieser Gesetzentwurf die Absprachen aus dem Koalitionsvertrag weitgehend auf. Es ist gut, dass zukünftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung stärker berücksichtigt werden sollen. Damit können erste Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zwar angegangen werden, jedoch fehlt den Kommunen weiterhin Spielraum. Denn statt zumindest Teile ihres Verkehrssystems eigenverantwortlich nach den Wünschen von Bürgerinnen und Bürger zu gestalten zu können, ist hier zukünftig Rücksprache mit den Ländern nötig. Hier ist ein weiteres Nachsteuern u.a. zum der FDP so wichtigen Bürokratieabbau dringend erforderlich.

Als nächstes muss endlich eine Reform der Straßenverkehrsordnung kommen. Diese muss dem Schutz und den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmenden gegenüber dem Kfz-Verkehr Vorrang geben. Dies ist wichtig um Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr zu stärken. Zudem müssen Kommunen mehr Gestaltungsspielräume bei der Parkraumbewirtschaftung erhalten. Eine Preisdifferenzierung nach Größe der Fahrzeuge und sozialer Aspekte ist hier zu nennen. Auch Grundlagen für die Einrichtung von Null-Emissionszonen müssen geschaffen werden.“

Hintergrund:
Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Gemeinsam mit seinen Bündnispartnern forderte der BUND die Bundesregierung bereits vor Monaten auf, diese im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung zügig umzusetzen. Nach der Neuausrichtung des StVG muss auch die untergeordnete Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) reformiert werden.

Pressemitteilung BUND


Straßenverkehrsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Referentenentwurf als Versuch der Festschreibung einer autofreundlichen Stadt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Referentenentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als Versuch der Festschreibung des Primats einer autofreundlichen Stadt. Anstatt das Straßenverkehrsrecht tatsächlich im Gesetz selbst zu reformieren, verweist das Ministerium alle wesentlichen Entscheidungen auf die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO). Neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs stehen zwar nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Entwurf. Was auf den ersten Blick gut aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Nebelkerze: Der Auto-Verkehr steht unter dem Stichwort „Leichtigkeit“ weiterhin über allem und muss stets berücksichtigt werden. Besonders problematisch: Gemeinden werden weiterhin Einschränkungen des Autoverkehrs beantragen müssen, ein Verfahren das schon jetzt Städte und Regierungsbehörden lähmt. Der Referentenentwurf enthält schließlich keinerlei Änderung der geltenden autozentrierten StVO, obwohl dies durch eine einfache Ergänzung im Gesetz möglich wäre. Dadurch könnten Verbesserungen direkt in Kraft treten, ohne zusätzlich durch den Bundesrat zu gehen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Eine wirkliche Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist nicht vorgesehen. Werden SPD und Grüne diesen Versuch der FDP, das Primat des Autoverkehrs festzuschreiben, ebenso akzeptieren wie alle übrigen Anti-Klimaschutz-Entscheidungen? Wo ist die mutige Reaktion an einer Verkehrswende wirklich interessierter Regierungs-Abgeordneter, keine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ohne klare Festschreibung von Tempo 30 in der Stadt als Regelgeschwindigkeit zu verabschieden? Wir brauchen auch für die kostendeckende und den ÖPNV mitfinanzierende Parkraumbewirtschaftung mehr Rechte für die Stadt. Und auch die Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege und Busspuren muss bereits im Straßenverkehrsgesetz geregelt werden. Setzt sich der Siegeszug von Porsche-Minister Wissing nach dem von Verhandlungskünstler Habeck zugestandenen Verzicht auf ein Klimaschutz-Sofortprogramm Verkehr nun auch beim Straßenverkehrsgesetz fort?“

Die DUH kritisiert insbesondere, dass das StVG keine gesetzliche Grundlage für eine soziale Staffelung der Parkgebühren enthält und damit eine sozial verträgliche Mobilitätswende ausbremst. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht aus diesem Grund die vorbildliche Bewohnerparkgebührenordnung der Stadt Freiburg gekippt. Es fehlen zudem Möglichkeiten zur flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung: Auch zukünftig müssen Städte Prognosen und Machbarkeitsstudien für jede kleine Parkzone vorlegen.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung ergänzt: „Den Städten mangelt es an Personal und Geld. Trotzdem verhindert Minister Wissing eine unbürokratische Einführung der Parkraumbewirtschaftung. Damit verweigert der Verkehrsminister den Städten die Einnahmen aus Parkgebühren, die dringend für Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr benötigt werden und zögert die Mobilitätswende gezielt durch aufwendige langanhaltende Arbeitsprozesse in die Länge.“

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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