Häublein: Weitere Fördermöglichkeit von
Holzheizkraftwerken erschwert effiziente Holznutzung und erhöht den Druck auf unsere Wälder
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Biomasseverordnung bleibt aus Sicht des NABU hinter den Anforderungen der EU-Richtlinie RED III zurück. Zwar spricht die Bundesregierung von einer „1:1-Umsetzung“ der europäischen Vorgaben, tatsächlich bleiben jedoch weitreichende Ausnahmeregelungen bestehen, durch die Verbrennung von Frischholz für die Stromerzeugung weiterhin gefördert werden kann. Damit verfehlt der Vorschlag der Bundesregierung zentrale Anforderungen der RED III an einen nachhaltigeren Umgang mit Biomasse. Der Bundestag müsse nun nachbessern, so der NABU.
„Holz ist eine knappe und wertvolle Ressource – insbesondere für klimafreundliches Bauen und langlebige Holzprodukte“, sagt Eric Häublein, NABU-Referent für Bioenergie. „Die heute beschlossene Biomasseverordnung erlaubt weiter, das Verfeuern von Waldholz zu fördern, solange die Kraftwerke eine Alibi-Menge Wärme auskoppeln. Das provoziert finanzielle Mitnahmeeffekte und reizt weiterhin die überflüssige und ineffiziente Stromerzeugung aus Holz an. Damit verschärft sie weiterhin den Wettbewerb um die knappe Ressource Holz und erhöht den Druck auf unsere ohnehin bereits strapazierten Wälder – mit negativen Folgen für Biodiversität und Klimaschutz. Jedes Stück Holz, das direkt verbrannt wird, fehlt für langlebige Anwendungen, die Kohlenstoff über Jahrzehnte speichern und fossile Materialien ersetzen können.“
Der NABU weist zudem auf erhebliche Bürokratie in der Umsetzung hin. Durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen in der vorliegenden Verordnung muss – parallel schon zum bestehenden System für die Nachhaltigkeitsnachweise – ein aufwendiges Nachweissystem etabliert werden. Aus Sicht des NABU wäre es deutlich bürokratieärmer, Waldholz grundsätzlich von der Förderung auszunehmen, statt einzelne Sortimente auszuschließen.
“Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen drohen den Grundsatz der Kaskadennutzung zu unterlaufen und lassen weiterhin Spielräume für den Einsatz hochwertiger Holzsortimente in der Energieerzeugung. Was es jetzt braucht, ist eine klare Weichenstellung zugunsten stofflicher gegenüber energetischer Nutzung sowie einen grundlegenden Ausschluss von Frischholz aus Fördermechanismen für die Verbrennung”, so Häublein.
Pressemitteilung NABU