Tornado-Übung am Hamburger Flughafen

Wer schützt die Bevölkerung vor militärischem Fluglärm?
­BIG Fluglärm und Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) kritisieren fehlende Transparenz und fordern die Einbindung der Hamburger Fluglärmschutzkommission
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Mit Beginn der Tornado-Übung der Bundeswehr am Hamburger Flughafen wird militärischer Flugbetrieb über einer Millionenstadt zur Realität. Sechs Tornado-Kampfflugzeuge sollen den Hamburger Flughafen mehrere Tage lang als Ausweichstandort nutzen. Für die von Fluglärm betroffenen Menschen stellt sich damit eine einfache Frage: Wer schützt ihre Gesundheit, wenn zivile Infrastruktur zunehmend militärisch genutzt wird?

Besondere Aufmerksamkeit verdient ein inzwischen bekannt gewordenes Schreiben der Hamburger Schulbehörde vom 5. Juni 2026. Darin werden sämtliche Schulleitungen über die bevorstehende Übung und mögliche zusätzliche Fluglärmbelastungen informiert. Gleichzeitig wird ausdrücklich erklärt, es bestehe „kein Grund zur Sorge“.

Für Martin Mosel, Vorsitzender des Umweltverbands BIG Fluglärm in Hamburg und Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wirft genau diese Formulierung Fragen auf:

„Wer vorsorglich erklären muss, dass kein Grund zur Sorge besteht, räumt damit indirekt ein, dass Anlass zur Beunruhigung gesehen werden könnte. Gerade deshalb braucht es transparente Informationen über Art, Umfang und Auswirkungen der zusätzlichen Flugbewegungen statt pauschaler Beschwichtigungen. Die Menschen haben Anspruch auf nachvollziehbare Informationen und nicht auf Beruhigungsformeln.“

Bereits die militärischen Flugbewegungen Ende März 2026 hatten erhebliche Fragen aufgeworfen. Nach der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) war die Fluglärmschutzbeauftragte frühzeitig über die Ereignisse informiert. Gleichwohl erfolgte nach Angaben des Senats weder eine fachliche Bewertung der zusätzlichen Lärmauswirkungen noch eine erkennbare Einbindung der gesetzlich vorgesehenen Fluglärmschutzstrukturen, insbesondere der Hamburger Fluglärmschutzkommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz.

Die nun beginnende Tornado-Übung zeigt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Militärische Flugbewegungen auf ziviler Infrastruktur werden zunehmend Teil des Flughafenbetriebs. Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet die Fluglärmschutzkommission als gesetzlich vorgesehenes Fachgremium für Fragen des Fluglärmschutzes bei solchen Ereignissen bislang keine erkennbare Rolle spielt.

„Fluglärmschutz darf nicht dort enden, wo militärische Interessen beginnen. Wer zivile Flughäfen militärisch nutzt, muss auch den Schutz der betroffenen Bevölkerung sicherstellen. Transparenz, fachliche Bewertung und die Einbindung der Fluglärmschutzstrukturen sind keine freiwilligen Leistungen, sondern Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen“, erklärt Mosel.

BIG Fluglärm und BVF fordern deshalb eine vollständige Transparenz über die zusätzlichen Flugbewegungen und ihre Auswirkungen, eine frühzeitige Information der Fluglärmschutzbeauftragten und der Fluglärmschutzkommission sowie eine nachvollziehbare fachliche Bewertung der zusätzlichen Fluglärmbelastungen.

„Dieses außergewöhnliche Fluglärmereignis darf nicht im Grundrauschen des Hamburger Flughafens untergehen und später in den Statistiken versickern. Es braucht eine eigenständige Bewertung, eine transparente Dokumentation und eine öffentliche Diskussion über die Auswirkungen militärischer Flugbewegungen auf die betroffene Bevölkerung“, fordert Mosel abschließend.

Die Tornado-Übung am Hamburger Flughafen ist mehr als eine militärische Routineübung. Sie ist ein Test dafür, ob die bestehenden Instrumente des Fluglärmschutzes auch dann funktionieren, wenn zivile Infrastruktur militärisch genutzt wird. Genau daran bestehen derzeit erhebliche Zweifel.

Pressemitteilung BIG Fluglärm Hamburg

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