Das Hamburger Abendblatt berichtet heute über ein „Interimsgebäude“ als zusätzlicher Flugsteig auf dem Vorfeld des innerstädtischen Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“. Nach Auskunft des Hamburger Senats ist für dieses Gebäude eine Nutzungsdauer von „zunächst 15 Jahren“ vorgesehen.
Aus der Planung des Flughafens ist zu entnehmen, dass für diese „Interimslösung“ ein Invest von 30 Millionen Euro geplant ist. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Funktionsgebäuden, wie dem vom Flughafen beschriebenen zusätzlichen Terminal auf dem Vorfeld 2, beträgt nach offiziellen Abschreibungstabellen 20 bis 40 Jahre.
Im Planfeststellungsbeschluss von 1998 ist das nunmehr geplante Gebäude als „Interimsmaßnahme“ mit „zunächst vier Abfertigungspositionen auf dem Vorfeld 2“ beschrieben worden und in diesem Rahmen als nicht planfeststellungsbedürftig festgestellt worden, da es sich um keine wesentliche Erweiterung des Flughafens handelt. Aus denen vom Flughafen vorgelegten Projektskizzen sind nun jedoch zehn Abfertigungspositionen ersichtlich. Mit der jetzt offen angestrebten Dauernutzung eines als „Interimsgebäude“ genehmigten Flugsteigs hat der Flughafen in mehrfacher Hinsicht getrickst und getäuscht, aus seiner Sichtwarte mit gutem Grund. „Das zusätzliche Terminal auf dem Vorfeld stellt in dem nun bekanntgewordenen Umfang eine wesentliche Erweiterung dar, die der Regelungen der Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Diese Verfahren jedoch fürchtet der Flughafen wie der Teufel das Weihwasser. Riskiert er doch damit den Verlust des ihm als Bestandsflughafen nach dem Fluglärmschutzgesetz von 2007 umfassend zustehenden Fluglärmbonus von 5 dB, der im wesentlichen den jetzigen innerstädtischen Flughafenbetrieb in Hamburg legitimiert“, stellt Martin Mosel, Sprecher des BUND Arbeitskreis Luftverkehr und der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), fest.
„Der Flughafen unter dem ewigen Deckmantel der Hamburger Wirtschaftsbehörde und mit höchsten politischen Weihen zeigt maximale Intransparenz und verschleiert seine tatsächlichen Absichten in Fuhlsbüttel“, sagt Mosel. „Man mag trefflich darüber streiten, wie lang ein Interims zu bemessen ist. Eine angestrebte Nutzungsdauer von mehr als zwei Dritteln einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dürfte aber übereinstimmend als Dauerlösung bezeichnet werden. Mit dem sich daraus ergebenden langfristigem Parallelbetrieb zum Neubau des Pier-Süd liegt insoweit auch eine objektive Erweiterung des Flughafenbetriebs vor. Die Salamischeiben werden immer dicker geschnitten und der Flughafen verlässt mit dieser Massnahme einen genehmigten Ausbaurahmen. Es muss nun unverzüglich geprüft werden, ob und inwieweit die Gesamtmassnahme einer neuen Planfeststellung bedarf und welche juristischen Schritte gegen diese massive Täuschung möglich sind“, kündigt Mosel an.
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)