Überschuldung künftiger Generationen vermeiden

Krüger: Ohne generationengerechtes Schuldenmodell droht Schieflage
In den entscheidenden Sitzungswochen des Bundestages vor der Sommerpause geht es um wichtige Zukunftsfragen, unter anderem um den Haushalt für das kommende Jahr. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger warnt vor den Folgen einer Finanzpolitik, die zwar die Schuldenbremse einhalten will, aber durch eine fehlende Priorisierung von Maßnahmen des Natur- und Klimaschutzes die Überschuldung künftiger Generationen riskiert:

„Die Art und Weise, wie unsere Haushalte aufgestellt werden, berücksichtigt ökologische Verbindlichkeiten nicht ausreichend. Funktionierende Ökosysteme sind ein wichtiger Teil der allgemeinen Infrastruktur. Der Schutz der Biodiversität und die nachhaltige Entwicklung der natürlichen Ressourcen sichern die Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen. Wenn Nachteile für die Natur entstehen, muss in Ausgleich investiert werden. Eine ordentliche Buchhaltung sollte das widerspiegeln – tut sie aber nicht. Das ist ein Problem.“

So wird mit großer Treffsicherheit bei gesetzlich vorgesehenen und geplanten Ausgleichszahlungen für Naturzerstörungen gekürzt. „Das sind Taschenspielertricks”, so Krüger. “Die Schäden sind entstanden, trotzdem verschwinden notwendige Ausgleichskosten aus den Büchern. Wir fordern eine ordentliche Buchführung, die auch die generationenübergreifenden Schulden aus ökologischen Schäden korrekt erfasst.”

So soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) helfen, wichtige Lebensräume wie Moore, Wälder und Salzwiesen wiederherzustellen. Die sogenannte Meeresnaturschutzkomponente als Teil des Osterpakets soll Schäden an der Natur ausgleichen, die durch technische Klimaschutzmaßnahmen entstehen. In den aktuellen Verhandlungen aber soll genau an dieser Stelle wieder der Rotstift angesetzt werden, was im Ergebnis dazu führt, dass die Schäden nicht angemessen kompensiert, schmerzhafte politische Kompromisse einseitig aufgekündigt werden.

Große Naturschutz- und Renaturierungsprojekte brauchen Sicherheit, müssen langfristig angelegt sein, um sie von den manchmal willkürlich erscheinenden Ergebnissen der Haushaltsverhandlungen unabhängig zu machen. Dies betrifft das ANK ebenso wie die Begleitung des geplanten massiven Ausbaus der Windenergie auf See. Nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz müssen jeweils fünf Prozent der Zuschlagserlöse in den Meeresnaturschutz und in den nachhaltigen Umbau der Fischerei investiert werden. Dies ist dringend notwendig, um Lebensraumverluste für geschützte Seevögel und Schweinswale auszugleichen, ökologische Funktionen wie Kohlenstoffbindung und Wanderkorridore zu sichern und die Weichen für die Fischerei der Zukunft zu stellen. Diese Investitionen i brauchen einen verbindlichen, langfristigen rechtlichen und finanziellen Rahmen. Der NABU fordert daher die Meeresnaturschutzkomponente in eine Stiftung zu überführen.

Pressemitteilung NABU

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