Ergebnis der Nachberechnung auf Info-Veranstaltung vorgestellt. Die Nachberechnungen für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet (ÜSG) an der Berner Au sind abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Demnach hat sich – nach rechnerischer Überprüfung – die Fläche des ermittelten überschwemmten Gebietes unter der Annahme eines 100jährlichen Hochwasser-Ereignisses um fast ein Viertel (24,5 Prozent) verkleinert. Die ermittelte überschwemmte Fläche reduzierte sich damit von 43 auf 32 Hektar.
Den Hinweisen der Anwohnerinnen und Anwohner folgend, wurden diverse Ortsbesichtigungen durchgeführt und lokale Messungen vorgenommen. Auf dieser Grundlage wurde die technisch anspruchsvolle und zeitaufwendige zweidimensionale Modellierung (2D-Modellierung) für die Nachberechnung des Gebietes durchgeführt. Diese berücksichtigt – stärker als die bislang verwendete und bundesweit übliche eindimensionale (1D-)Methode – die Beeinflussung der Gewässergeometrie durch topographische und bauliche Strukturen.
Die Anzahl der im ÜSG liegenden Wohngebäude sinkt gegenüber der ersten vorläufigen Sicherung im Jahr 2014 um 38 von zuvor 115 auf jetzt 77 Wohnhäuser. Die sogenannte Signifikanzgrenze für das Risikogebiet (mindestens zehn betroffene Gebäude), die Grundlage für die Ausweisung von ÜSG bildet, bleibt weiterhin deutlich überschritten. Während 38 Wohngebäude nun kurzfristig aus dem vorläufig gesicherten ÜSG entlassen werden, sind die auch nach der Nachberechnung betroffenen Gebäude weiterhin im ÜSG Berner Au zu sichern.
Was bedeutet das für die Bewohnerinnen und Bewohner?
Die betroffenen Grundstücke können in bisheriger Form ohne weitere Einschränkungen genutzt werden.
Die BUE hat mit den zuständigen Bezirken die Grundlagen für eine einheitliche Genehmigungspraxis abgestimmt und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Für die Anwohnerinnen und Anwohner des ÜSG wurde ein Leitfaden verfasst, der auf die von ihnen geäußerten Hinweise und Sorgen eingeht. So ist z.B. die Nutzung der Gärten durch das Aufstellen von Schaukeln, Sandkästen oder Spielanlagen für Kinder, Bänken, gemauerten Sitzecken, Gartenkaminen, Gartenmöbeln, Skulpturen, Kunstwerken oder Überdachungen weiterhin völlig problemlos möglich.
Modernisierungen, Aufstockungen, veränderte Raumaufteilungen oder Reparaturen an den bestehenden Gebäuden bedürfen keiner Genehmigung.
Neubau auch im ÜSG zulässig
Darüber hinaus stellt der Leitfaden verständlich dar, welche Bauvorhaben nun im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auch wasserrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen, und enthält konkrete Hinweise zu Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen.
Ersatzbauten sind auf gleicher Grundfläche zulässig. Auch für geplante Vorhaben, die nicht im Leitfaden aufgeführt sind, kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Wenn also bebaubare und aktuell unbebaute Grundstücksflächen im ÜSG liegen, kann dennoch unter Auflagen gebaut werden.
Wie geht es weiter?
Insgesamt liegen der Umweltbehörde 187 Stellungnahmen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern der Berner Au vor, die bis Ende Januar kommenden Jahres individuell beantwortet werden. Die vorläufige Sicherung für das ÜSG Berner Au wird nun an die Berechnungsergebnisse angepasst. Das Hamburgische Wassergesetz verlangt eine umgehende Entlassung nicht mehr betroffener Bereiche aus vorläufig gesicherten ÜSG. Dies erfolgt hier durch Bekanntmachung im nächsten erreichbaren Amtlichen Anzeiger am 22.12.2015 und dann auch im Internet. Nach den Feiertagen und dem Jahreswechsel werden die entsprechend aktualisierten Karten des vorläufig gesicherten ÜSG Berner Au für einen Monat im Bezirksamt und in der Behörde für Umwelt und Energie ausgelegt.
Die Nachberechnungen für die anderen bislang vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete Kollau, Tarpenbek, Ammersbek, Osterbek, Falkengraben sowie die Marschgewässer Gose-Elbe, Dove-Elbe, Este und Brookwetterung werden der Reihe nach bis Sommer kommenden Jahres vorliegen. Auch hier ist die Aufhebung der Flächen als ÜSG nicht zu erwarten.
Hintergrund: Dass sich das Klima ändert, ist Realität und hat Auswirkungen auf Hamburgs Gewässer. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) sagt unserer Stadt in einer Klimastudie voraus: „Hamburg wird sich auf schadenintensive Starkregenfälle einstellen und die Auswirkungen in stadtplanerischer Hinsicht berücksichtigen müssen.“ Fest steht: Hochwasser ist ein Naturereignis. Man kann es nicht beeinflussen, aber man kann seine Gefahr für Mensch, Tier und Gut reduzieren.
Nach den Hochwasser-Katastrophen an Elbe und Donau haben sich EU und Bund darauf verständigt, dem Schutz vor Hochwasser und der Eigenvorsorge durch die Bürger mehr Bedeutung zukommen zu lassen.
Hamburg ist – wie alle anderen Bundesländer – verpflichtet, Hochwasser-Risikogebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.
Pressemitteilung Umweltbehörde (BUE)
Überschwemmungsgebiet Berner Au jetzt kleiner
Blömeke: Entlastung und Enttäuschung liegen nahe beieinander
Im Juni letzten Jahres hatte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) für viel Unruhe vor allem bei den betroffenen Anwohnern gesorgt. Die jetzt von den GRÜNEN geführte Umweltbehörde (BUE) hat die Berechnungen überprüft und ermittelt, dass sich die Fläche des ermittelten überschwemmten Gebietes unter der Annahme eines 100jährlichen Hochwasser-Ereignisses um fast ein Viertel (24,5 Prozent) verkleinert. Die ermittelte überschwemmte Fläche reduziert sich damit von 43 auf 32 Hektar.
Christiane Blömeke, GRÜNE Wahlkreisabgeordnete für das Alstertal und die Walddörfer: „Ich bin ich erleichtert, dass durch die Nachberechnung immerhin 38 Wohngebäude jetzt nicht mehr betroffen sind. Der BUE ist es jedoch nicht möglich, das ganze Gebiet aus der Festsetzung als ÜSG zu entlassen. Auch nach erneuter Überprüfung bleibt es leider dabei, dass Paragraph 78 des Wasserhaushaltsgesetzes diese Ausweisung vorschreibt. Erst nach der Festsetzung können Maßnahmen zum Hochwasserschutz getroffen werden, so dass bei einer Neuberechnung, die alle sechs Jahre vorgesehen ist, weitere Häuser aus dem ÜSG-Gebiet entlassen werden könnten.“
Mit den Anwohnern wurden – entgegen den Behauptungen der Bürgerinitiative Berner Au – mehrere Ortsbesichtigungen und auch Gespräche in der Umweltbehörde durchgeführt um die Hinweise und Anregungen der Anwohner in die Neuberechnung mit aufzunehmen.
„Die Hoffnung der Anwohner, dass die Berner Au aufgrund der Neuberechnungen komplett aus der Liste der Überschwemmungsgebiete herausfällt hat sich damit nicht erfüllt, denn es bleiben immer noch 77 Gebäude im ÜSG-Gebiet. Ich kann verstehen, dass die weiterhin betroffenen Bürgerinnen und Bürger jetzt enttäuscht sind, aber unser Handlungsspielraum ist leider aufgrund der Gesetzeslage gering. Entlastung und Enttäuschung liegen hier nahe beieinander. Es ist aber gut, dass die Umweltbehörde mit ihrem Leitfaden und weiteren Festsetzungen dafür gesorgt hat, dass ein hohes Maß an Transparenz da ist und die Auswirkungen auf die Anwohner so gering wie möglich gehalten werden,“ so Christiane Blömeke abschließend.
Pressemitteilung Christiane Blömeke (MdHB) Bündnis 90/Die Grünen
Verkleinerung des Überschwemmungsgebiet Berner Au – SPD und Grüne setzen Schildbürgerstreich fort
Der SPD-Senat hat 2014 die Berner Au als ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Betroffen waren dabei 115 Grundstücke. Die Ausweisung brachte erhebliche Einschränkungen und eine Vielzahl von Auflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich. Nach massiven Protesten, kündigte der Senat kurz vor den Bürgerschaftswahlen, eine Neuberechnung des Gebietes an. Dies erweckte bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Hoffnung auf eine fortwährende Dialogbereitschaft des Senats. Noch vor der Wahl besuchten Herr Kerstan und Frau Blömeke von den Grünen das Gebiet und bezeichneten das von der SPD ausgewiesene Überschwemmungsgebiet als „Schildbürgerstreich“. Die Neuberechnung haben nun ergeben, dass das Überschwemmungsgebiet kleiner ausfällt. Nun sind noch 77 Grundstücke betroffen. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kritisieren generell die Ausweisung, da die Einschränkungen nicht im Verhältnis zu der Gefährdung stehen.
Dennis Thering, CDU Bürgerschaftsabgeordneter aus dem Alstertal und den Walddörfern: “Ich verstehe den Unmut der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist nicht damit getan, wenn das Überschwemmungsgebiet verkleinert wird. Die Ausweisung als solches war, ist und bleibt ein Schildbürgerstreich und muss umgehend rückgängig gemacht werden. Die Grünen die diesen Begriff noch 2014 selbst verwendet haben, sind nun voll auf Kurs ihres großen Koalitionspartners. Wenn der Preis für ein paar Kilometer Fahrradstraße im Jahr, es Wert ist, die Glaubwürdigkeit der Partei aufs Spiel zu setzen- dann nur weiter so! Ein kleiner Bach, der die meiste Zeit des Jahres trocken liegt, als Gefährdung einzustufen, klingt in den Ohren der Bürgerinnen und Bürgern wenig glaubhaft. Aber auch hier zeigt sich die selbstherrliche Politik des rot/grünen Senats. Eine Politik die den Dialog und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern, keinen Platz einräumt. Diese Art von Politik setzt sich auch bei der Flüchtlingsunterbringung in den Stadtteilen fort, die keine Beteiligung und keinen Dialog vorsieht. Für mich ist das eine unmögliche Art Politik zu machen. Ich verstehe daher die Reaktion der Initiative „Kein Überschwemmungsgebiet Berner Au“, wenn diese sich mit einer Verkleinerung des unnötig ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets nicht zufrieden gibt. Es wird Zeit, dass der rot/grüne Senat anfängt zu regieren und sich nicht nur damit begnügt seine anvertrauten Hamburger Bürgerinnen und Bürger abzuspeisen.“
Pressemitteilung Dennis Thering MdHB CDU