Neue Informationsangebote zu Überschwemmungsgebieten

Aufgrund des großen Informationsbedarfs sowie zahlreicher HochwasserSchildKrögerkoppelNachfragen und Hinweise zu der vorläufigen Sicherung und Festsetzung von elf neuen Überschwemmungsgebieten werden eingehende Stellungnahmen – unabhängig vom bereits erfolgten Ablauf der vorgeschriebenen Frist – noch bis zum 31. Oktober 2014 im Verfahren berücksichtigt. Zudem wird die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine Telefonhotline für Bürgeranfragen zu Überschwemmunggebieten einrichten. Auch wird es die Möglichkeit geben, sich auf Veranstaltungen in den Bezirken zu informieren.

 

Die Telefonhotline wird unter der Nummer 040/42840-2657 ab Montag, den 15. September erreichbar sein. Sie ist montags von 14.00 bis 15.00 Uhr, mittwochs von 9.00-10.00 Uhr und donnerstags von 15.30-16.30 Uhr geschaltet. Gleichzeitig wird es dezentral auf Bezirksebene Veranstaltungen geben, auf denen die betroffenen Hamburgerinnen und Hamburgern die Gelegenheit haben, sich zum Thema Überschwemmungsgebiete zu informieren und mit den Fachleuten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bezirksamtes zu sprechen. Die Termine werden unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete/ veröffentlicht.

BSUObwohl die gesetzliche Stellungnahmefrist bereits am 14. August 2014 abgelaufen ist, werden alle eingehenden Stellungnahmen, die die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum 31. Oktober erreichen, noch im Verfahren berücksichtigt. Die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger werden vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete genau geprüft und einbezogen.

Darüber hinaus ist auch ein umfangreiches Informationsangebot im Internet unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete/ zu finden. Dort finden sich sowohl interaktive Karten, Hintergrundinformationen und rechliche Grundlagen, sowie Informationen zu den aktuell zur Diskussion stehenden Überschwemmungsgebieten wie auch zu den seit längerer Zeit bestehenden Gebieten wie der Alster, Este, Bille und Wandse, die in den 1970er und 1980er Jahren ausgewiesen wurden.
Pressemitteilung der Stadtentwicklungsbehörde

Überschwemmungsgebiete – SPD-Fraktion blogo-spd_Büschaegrüßt Entgegenkommen der Umweltbehörde

Die Umweltbehörde kommt den Anwohnern in Sachen Überschwemmungsgebiete entgegen. Nach zahlreichen Einwendungen und Konsultationen mit der SPD-Bürgerschaftsfraktion erklärte sich die Behörde nun zu dezentralen Anhörungsverfahren in den betroffenen Bezirken bereit, bei dem sie den Anliegern vor Ort Rede und Antwort stehen wird. So hat die neue rot-grüne Bezirkskoalition in Wandsbek eine solche Anhörung bereits für den Oktober geplant, weitere Termine in den anderen Bezirken sind in Vorbereitung.

Außerdem wurde die Einwendungsfrist auf Ende Oktober verlängert, eine Telefonhotline für betroffene Anlieger wird in dieser Woche eingerichtet.

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel, in dessen Wahlkreis zwei Überschwemmungsgebiete liegen, ist mit den betroffenen Anwohnern im Gespräch und hat sich ein erstes Bild der Lage im geplanten Überschwemmungsgebiet Berner Au gemacht: „Es ist gut, dass die Umweltbehörde auf die Kritiker zugeht und sich Anhörungen vor Ort stellt. Ohne umfassende Information und ordentlichen Dialog dürfen so weitreichende Entscheidungen für die Eigentümer nicht getroffen werden. Auch die Verlängerung der Einwendungsfrist ist ein Zeichen, dass alle Bedenken gehört werden und einfließen sollen.“

SPD-Umweltexpertin Monika Schaal: „Ob und wie die Festsetzungen änderbar sind, muss ein umfassender Faktencheck zeigen – da sind wir dran. Unsere Abgeordneten aus Bürgerschaft und Bezirken sind und bleiben mit allen Beteiligten im Gespräch. Der jetzt auch auf unsere Intervention gestartete Anwohnerdialog ist ein wichtiger Schritt. In diesem Sinne werden wir am Mittwoch auch der entsprechenden FDP-Forderung – Punkt zwei des Antrages – in der Bürgerschaft zustimmen.“
Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

 

Gruene_LogoStreit um Überschwemmungsgebiete
Bill: „Senat will mit Betroffenen reden – besser spät als nie“

Die Umweltbehörde will nun doch direkt mit den Eigentümern ins Gespräch kommen, deren Grundstücke in den geplanten Überschwemmungsgebieten liegen. Die Grünen begrüßen diese Einsicht. Einen entsprechenden Antrag, der einen vernünftigen Dialog und die Verlängerung von Einspruchsfristen fordert, haben die Grünen zur morgigen Bürgerschaftssitzung eingebracht.

Martin Bill, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Besser spät als nie. Dieser Schritt war längst überfällig. Es ist peinlich, dass die Umweltbehörde erst jetzt auf die Idee kommt, dass man mit den Betroffenen auch direkt sprechen kann. Wer immer noch meint, dass es ausreicht, wichtige Entscheidungen nur im Amtlichen Anzeiger zu veröffentlichen, hat in den vergangenen Jahren nichts gelernt. Die Behörde sollte eigentlich wissen, wie man Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen miteinbezieht. Die rund 5.000 Grundeigentümer sind der Behörde namentlich bekannt. Sie direkt anzuschreiben oder zumindest regionale Informationsveranstaltungen zu plakatieren, wäre problemlos möglich gewesen.“

Die Grünen fordern die Umweltbehörde auf, jetzt Risikomanagementpläne zu entwickeln. In diesen Plänen soll geprüft werden, wie auf die Hochwassergefahren reagiert wird. Ziel sollte es sein, dass möglichst viele der betroffenen Grundstücke nicht mehr in den Überschwemmungsgebieten liegen. Möglich ist beispielsweise die Anlage von so genannten Retentionsflächen, die bei Hochwasser überflutet werden. Bill erklärt weiter: „Der zweite Schritt, nämlich die Erstellung von Risikomanagementpläne, muss jetzt schnell beginnen. Dazu muss die Umweltbehörde in den intensiven Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern treten.“

Hintergrund

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) will so genannte Überschwemmungsgebiete ausweisen. Die gesetzliche Pflicht resultiert aus dem Wasserhaushaltsgesetz und hätte eigentlich bis zum 22. Dezember 2013 erfüllt sein müssen. Die BSU hatte daraufhin die Pläne in der Sommerzeit ausgelegt und dies im Amtlichen Anzeiger angekündigt. Die Ausweisung ist mit Einschränkungen für die Bebaubarkeit des Grundstücks verbunden. Nur durch Ausnahmegenehmigungen können die Grundstücke weiter bebaut werden.
Pressemitteillung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion

Siehe auch Bericht in der aktuellen WUZ
Foto: Neues BSU-Gebäude in Wilhemsburg – hochwassersicher?

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