ÜSG Berner Au: Kritik an Umweltbehörde

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Berner BerneÜSG-IniAu steht kurz bevor – und die Behörde für Umwelt und Energie übertrifft Ihr für die Bürger unerträgliches Vorgehen aus dem Sommer 2014!

 

Es war ruhig geworden beim Thema Überschwemmungsgebiete (ÜSG) seit der Senat vor der Bürgerschaftswahl 2015 die “Neuberechnung“ der ÜSG ausgerufen hatte. Bis dahin wurden allein an der Berner Au 180 Stellungnahmen an die Behörde geschickt und in der Zwischenzeit hat die von der Bürgerinitiative „Kein ÜSG Berner Au“ zahlreiche weitere Widersprüche und Kritikpunkte gefunden und aufbereitet (siehe www.bernerau.de).
Nach dem Start der Neuberechnung haben sich die Betroffenen in den ÜSG Hoffnung auf einen Dialog mit der Behörde gemacht, um die Fragen und Widersprüche zu diskutieren, einen Beteiligungs-Prozess in Gang zu setzen und alternative Maßnahmen zu planen. Nichts davon geschah.
Die Betroffenen gehen inzwischen davon aus, dass die “Neuberechnung” der Über­schwemmungs­gebiete Wahlkampf- und Hinhaltetaktik war, um sie zu zermürben und die Öffentlichkeit zu täuschen.
Inzwischen erfuhren sie, dass die Behörde am 16.12. fertig gerechnet haben und geladene Gäste informieren wird. Sie sollen allerdings lieber nicht wissen, dass der Senat die Festsetzung des ÜSG direkt vor Weihnachten am 22.12. beschließen will.
Ein kleiner Kreis der Bürgerinitiative durfte sich schon vorher die gleichen Argumente wie seit einem Jahr anhören und erlebte fast nichts außer „deja-vu“. Neu war, dass für die Neuberechnung in bessere PCs und Software der Behörde investiert wurde, sowie in den Druck einer Broschüre, laut der nun die Wäschespinne ohne Genehmigung erlaubt werden soll. Eine Seite für die Freiheit – neun für die Einschränkungen.
Neu war auch, dass die Pegel, die bisher Grundlagedaten geliefert haben sollen, wegen „Verkrautung“ der Berner Au ausgefallen sind.

Überschwemmungsgebiete sind eine Sparmaßnahme
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie soll ohne finanzielle Mittel erfüllt werden.
Die Betroffenen sehen die „Basta-Vorgehensweise“ von Bürgermeister Olaf Scholz als eigentlichen Grund für die Ausweisung, der vor der Wahl noch zu mehr Vertrauen aufgefordert hatte.
Alle beteiligten Parteien und Behörden sind sich einig über dieses Vorgehen: SPD, Grüne, BSU, LSBG, und das Bezirksamt Wandsbek.
„Klagen sie doch!“ rieten die Herren Dr. Dressel und Bezirksamtsleiter Ritzenhoff den Betrofffenen. Dies scheint der heimliche Leitsatz des Senates zu sein.
Die Briefe an den ersten Bürgermeister und den Umweltsenator Kerstan, die Stellungnahmen an die Behörde, die Schreiben an den Eingabeausschuss, das Bürgerbegehren an den Bezirk wurden abgelehnt oder ignoriert.
Auch die Grüne Beteiligung an der Regierung hat daran nichts geändert. Umweltsenator Kerstan und Frau Blömeke besuchten die Betroffenen an der Berner Au 2014 und bezeichneten das ÜSG als Schildbürgerstreich. Für die Wählerstimmen warben sie mit dem Versprechen auf Bürgerbeteiligung und Einflussnahme, aber nichts davon passierte.
Nun will der Hamburger Senat die freien Flächen weiter verdichten, ohne die Missstände der Regenabwasser-Infrastruktur zu beheben. „Angedacht“ sind lediglich Maßnahmen die die Zunahme der vorhergesagten Gefährdung verlangsamen.
Die zuständige EU-Richtlinie will die Bürger vor Hochwasser schützen, Hamburg verbiegt sie bis zur Unkenntlichkeit und „flutet“ die Grundstücke in den ÜSG.

Pressemitteilung Bürgerinitiative Berner Au

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