Umsetzung der WVO braucht jetzt nationale Rechtsklarheit

NABU & ANW fordern gutes Regierungshandwerk und betonen den hohenWert freiwilliger Maßnahmen für den Erhalt gesunder Wälder
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) soll geschädigte Ökosysteme in Europa wieder in einen guten Zustand bringen und dafür sorgen, dass Wälder langfristig stabil bleiben und nachhaltig Holz liefern können. Mit Blick auf den ersten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) fordern der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) klare und rechtssichere Regeln, damit freiwillige Maßnahmen und bewährte Programme nicht ausgebremst werden.

Damit der von der Bundesregierung angestrebte kooperative Ansatz funktioniert, muss der Wiederherstellungsplan und das nationale Gesetz verständlich und rechtssicher formuliert sein.

Hintergrund ist die Systematik der EU-Verordnung: Außerhalb von Schutzgebieten gilt lediglich eine „Bemühenspflicht“, während hier strengere Vorgaben nur für klar definierte Wiederherstellungsflächen gelten. NABU und ANW warnen davor, dass diese Unterscheidung in der nationalen Umsetzung verwischt werden könnte. Wenn bestehende Programme oder freiwillige Maßnahmen pauschal als „Wiederherstellungsmaßnahmen“ gelistet würden, könnte schnell der falsche Eindruck entstehen, dass daraus automatisch strengere Pflichten für die Flächen erwachsen. Das würde die Mitwirkungsbereitschaft der Landbewirtschaftenden und damit den von der Bundesregierung ausgerufene kooperativen Ansatz schwächen.

„Deutschland braucht einen Wiederherstellungsplan, der wirksamen Naturschutz zwar stärkt aber gleichzeitig für die Landnutzenden rechtssicher ausgestaltet ist. Freiwillige Maßnahmen und Programme sind ein zentraler Baustein für mehr Biodiversität und Klimaschutz – sie dürfen nicht durch unklar formulierte Regeln ausgebremst werden“, sagt Sven Selbert, Senior-Referent für Waldpolitik beim NABU.

Beide Verbände betonen, dass im Wald klar unterschieden werden muss: Nicht alle Aktivitäten zur Stärkung des allgemeinen Zustands und der Resilienz des Waldes sollen als Maßnahme zur Wiederherstellung, im strengen Sinne der Verordnung, gelten. Folgeverpflichtungen sind auf Wiederherstellungsmaßnahmen zu beschränken, in denen explizit vereinbart wurde, den Zustand von konkreten geschädigten Lebensräumen wieder zu verbessern, etwa durch ein Naturschutzgroßprojekt.

„Der naturgemäß bewirtschaftete Dauerwald ist ein zentraler Beitrag für die Entwicklung und den Erhalt vitaler und produktiver Waldökosysteme. Wer Wälder freiwillig und verantwortungsvoll im Sinne der Natur bewirtschaftet, verdient Anerkennung und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass freiwillige Leistungen auch freiwillig bleiben“, sagt Lucas von Fürstenberg, stellvertretender Bundesvorsitzender der ANW.

Pressemitteilung NABU

Foto: Neuaufgewachsener Wald in Volksdorf nach Sturmschaden © wuz

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