Umsetzung REDIII-Richtlinie

Naturschutz erneut abgeschwächt – Krüger: Vertrauensaufbau für die Energiewende sieht anders aus
Mit dem heutigen (24.7.) Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (kurz REDIII) für Windenergie an Land befürchtet der NABU eine weitere Abschwächung des Naturschutzes statt einer besseren Integration von Klima- und Naturschutzmaßnahmen.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Ich sehe die Gesetzesänderungen in ihrer jetzigen Form höchst kritisch, weil Umweltprüfungen abgeschafft werden, ohne den verbindlichen Schutz für Arten und Lebensräume bestmöglich zu gewährleisten.”

Zudem werde erneut mehr Verantwortung auf die Behörden abgewälzt, die bereits überlastet sind und auf vorhandene Daten gesetzt, die veraltet oder unvollständig sind. “Im parlamentarischen Verfahren müssen Ungereimtheiten ausgemerzt und die zentralen Probleme des Personal- und Datenmangels endlich gelöst werden,“ so der NABU-Präsident.

Hintergrund: Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen diese nun in nationales Recht umsetzen. Die geänderte Richtlinie sieht vor, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Bei der Umsetzung steht den Mitgliedsstaaten ein gewisser Spielraum zu. Dieser wird aus Sicht des NABU jedoch zulasten des Naturschutzes überdehnt.

Pressemitteilung NABU

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