Umweltbehörde arbeitet am Luftreinhalteplan

Die Hamburger Behörden arbeiten unter Auspuff-PixabayFederführung der BUE derzeit mit Hochdruck an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Hamburg in seinem Beschluss vom 18. Juli bis Ende Juni 2017 Zeit gegeben, den Plan aufzustellen. Es bleibt das Ziel des Senats, den Plan bis dahin vorzulegen.

Die Stadt ist allerdings auf die Ergebnisse externer Gutachter und Faktoren angewiesen. Weil der Senat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt allein nicht garantieren kann, dass alle erforderlichen Schritte bis zum gesetzten Termin sicher abgeschlossen sein werden, legt der Senat vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss ein, auch wenn er alles tut um die Frist zu wahren.

Für den neuen Luftreinhalteplan ist eine Vielzahl von Berechnungen erforderlich. Ein Nachweis der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen ist auch Auflage des Verwaltungsgerichts. Daran arbeiten zurzeit verschiedene Gutachter. Sie berechnen zum Beispiel mit einem digitalen Modell die Schadstoffbelastung durch den Verkehr auf den Hamburger Hauptstraßen. Ob die sehr knappen Zeitpläne von den Gutachtern eingehalten werden und ob die Ergebnisse valide sind oder eventuell Nachberechnungen erfordern, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

In die Berechnungen fließen große Datenmengen ein, beispielsweise auch Annahmen zur Entwicklung der Fahrzeugflotten wie etwa der Anteil von Dieselautos verschiedener Abgasnormen. Erst auf dieser Basis wird die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen bezifferbar. Der Dieselskandal hat gezeigt, dass die bisherigen Angaben großer Hersteller nicht mit den realen Abgaswerten übereinstimmen, auch hier sind weitere Prüfungen z.B. auch von Seiten des Bundes erforderlich.

Weil der Senat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt allein nicht garantieren kann, dass alle erforderlichen Schritte bis zum gesetzten Termin sicher abgeschlossen sein werden, legt der Senat vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss ein, auch wenn er alles tut um die Frist zu wahren.

Mit dem Beschluss vom 18. Juli 2016 hat das Gericht anerkannt, dass der Senat bereits notwendige Maßnahmen zur Aufstellung des Planes eingeleitet hat. Es hat deshalb das vom BUND beantragte Zwangsgeld nur in halber Höhe für den Fall angedroht, dass der Plan später als Ende Juni 2017 vorliegt und damit eine deutlich längere Frist für angemessen gehalten als der BUND

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie

REAKTIONEN

Luftschadstoffe: Beschwerde der Stadt gegen BUND-BraaschZwangsgeldentscheidung nicht
nachvollziehbar

Mit großem Unverständnis hat heute der BUND Hamburg auf die Ankündigung des Hamburger Senates reagiert, gegen den Zwangsgeldbeschluss des Verwaltungsgerichts in Sachen Luftreinhaltung vorzugehen. „Die Rechtslage ist eindeutig. Die Grenzwerte zum Schutz der Menschen werden deutlich überschritten und Hamburg tut zu wenig für eine bessere Luftqualität. Es bleibt daher völlig unverständlich, dass der Senat trotzdem die Gerichte beschäftigt und letztlich Steuergelder aus dem Fenster wirft. Der Senat sollte sich lieber darauf konzentrieren, in der Sache voranzukommen und wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung umsetzen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Zum Hintergrund:

Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickoxide gelten seit 2010 und werden in weiten Teilen Hamburgs seit Jahren überschritten. Ein Großteil der Emissionen stammt aus dem PKW- und LKW-Verkehr. Der BUND Hamburg hatte daraufhin die Stadt gemeinsam mit einem Anwohner auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt und im April 2015 ein rechtskräftiges Urteil erstritten. Danach war der Senat aufgefordert, „schnellstmöglich“ wirksame Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung auf den Weg zu bringen. Die federführende Behörde für Umwelt und Energie legte daraufhin einen Fahrplan für einen neuen Luftreinhalteplan vor. Dieser wäre erst 2018 fertig gewesen. Gegen diese deutlich zu lange Bearbeitungszeit ist der BUND Hamburg mit einem Zwangsgeldantrag vorgegangen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (9 V 1062/16) ein „säumiges Verhalten“ der Behörde festgestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall festgesetzt, dass die Stadt nicht bis zum 30.06.2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegt.

Pressemitteilung BUND HH

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