Umweltbehörde verschärft Düngeverordnung

Zum Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nitratwerten passt die Umweltbehörde die Düngeverordnung an. In den ausgewiesenen Gebieten gelten spezielle Anforderungen. Damit werden insbesondere die Höchstmengen an Dünger und die Zeiten der Düngung festgelegt.

 

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Agrarwirtschaft: „Die bedarfsgerechte Düngung in der Landwirtschaft ist entscheidend für den Grundwasserschutz. Ich freue mich, dass der Bauernverband und die Umweltbehörde auch bei diesem Thema an einem Strang ziehen. Dadurch, dass wir bei der Berechnung bundeseinheitliche und wissenschaftlich bestimmte Kriterien zu Grunde gelegt haben, sind jetzt noch 78 Hektar rot ausgewiesen. Das ist weniger als ein Prozent der von Hamburger Landwirten bewirtschafteten Fläche. Gleichzeitig haben die Betriebe durch die Änderung der Hamburgischen Düngeverordnung und der damit verbundenen Ausweisung der roten Gebiete rechtzeitig zum anstehenden Beginn der Düngungsphase Planungssicherheit.“

Für Hamburg gilt in den roten Gebieten oder in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten ergänzend, dass

· Wirtschaftsdünger nur aufgebracht werden darf, wenn vor dem Aufbringen die Inhaltsstoffe ermittelt worden sind;

· die Einarbeitungszeit von Düngemitteln bei der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland innerhalb von einer Stunde erfolgen muss (anstatt von vier Stunden).

Martin Lüdeke, Präsident des Hamburger Bauernverbandes Hamburg: „Der Schutz unserer Umwelt und die Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dies belegen eindrucksvoll die guten Messwerte nahezu aller Hamburger Brunnen. Dieser Erfolg beruht vor allem auf dem professionellen Düngungsmanagement der hiesigen Landwirte, unterstützt durch die langjährige Zusammenarbeit mit ‚Hamburg Wasser‘. Der Bauernverband bedankt sich für den konstruktiven und zielorientierten Dialog mit den Fachabteilungen der Umweltbehörde. Wir sind überzeugt davon, dass wir die Herausforderungen zwischen den Anforderungen einer modernen Landwirtschaft und den Notwendigkeiten des Natur- und Umweltschutzes mit dem jetzt eingeschlagenen Weg gemeinsam meistern werden.“

Die Düngeverordnung ergibt sich aus der Novellierung der Bundesregelung vom April vergangenen Jahres und den europäischen Vorgaben zur EG-Nitratrichtlinie. Bei der Bestimmung der Gebiete wurden, anders als bei der Erstausweisung im Jahr 2019, zusätzlich zum im Grundwasser gemessenen Nitratgehalt auch die Nährstoffeinträge auf den landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt. Die roten Gebiete werden damit stärker verursachergerecht ausgewiesen.

Die Karten zur Ausweisung der roten Gebiete sind nach der Verkündung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt einsehbar. Auch auf der Homepage der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sind die Karten und die fortan gültige Version der Hamburgischen Düngeverordnung abrufbar: https://www.hamburg.de/agrarwirtschaft/

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

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