Umweltbundesamt bestätigt Forderung nach Nachtflugverbot

Im Jahr 2007 wurde das aus dem Jahr 1971 stammende Fluglärmgesetz umfassend novelliert. Eine Überprüfung der damals festgelegten Neuregelungen steht nun für das Jahr 2017 an. Das Umweltbundesamt (UBA) kommt in seinem aktuellen Fluglärmbericht für 2017 zu einem vernichtenden Urteil: „Das Fluglärmgesetz bietet … keine Möglichkeit, den Fluglärm zu begrenzen oder zu vermindern.“

 

Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Fluglärm auf den Menschen sind durch viele anerkannte Studien unbestritten. Im Fluglärmbericht des UBA heisst es, dass die aktuellen Forschungsergebnisse belegten, dass die Grenzwerte des Fluglärmgesetzes „keinen umfassenden Schutz hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkung bieten“.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Fluglärmgesetzes wurden im Jahr 2012 auch in Hamburg die gesetzlichen Fluglärmschutzzonen neugeordnet. Das Gesetz unterteilt in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone. Für den Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ gelten für die Tag-Schutzzonen 1 und 2 als Bestandsflughafen die erweiterten Grenzwerte mit einem Zuschlag von 5 Dezibel bei einem Dauerschallpegel von 65 bzw. 60 Dezibel. Für die Nacht, innerhalb der regulären Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, gelten 55 Dezibel oder pro Nacht dürfen maximal sechs Überschreitungen eines Maximalpegels von 57 Dezibel im Innenraum gemessen werden. Das Umweltbundesamt fordert hier eine einheitliche deutliche Absenkung der Grenzwerte um 15 Dezibel, für die Tag-Schutzzonen auf 50 bzw. 45 Dezibel und für die Nacht auf 40 Dezibel. Das UBA fordert darüber hinaus „aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes“ ein konsequentes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.

„Mit dem vorgelegten Fluglärmbericht werden die Forderungen der Initiativen und des BUND Hamburg nach einem größtmöglichem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm insbesondere in der regulären Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr vollumfänglich bestätigt“, sagt Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) und Sprecher des Arbeitskreis Luftverkehr beim BUND Hamburg. „Wir fordern den Hamburger Senat auf, die getroffenen Feststellungen des Umweltbundesamt ernst zu nehmen und die anstehende Novellierung des Fluglärmgesetzes in diesem Sinne auf Bundesebene zu unterstützen und voranzubringen“, so Mosel.

Pressemitteilung BAW (Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein)

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