Mit der heutigen Zurückweisung der Klage der Agrochemiekonzerne Bayer und Syngenta hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Rechtmäßigkeit des 2013 von der EU-Kommission verhängten Teilverbots für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt.
„Die vollumfängliche Zurückweisung der Herstellerklage gegen das Teilverbot für die drei besonders insektenschädigenden Pestizide ist ein vollumfänglicher Erfolg für Mensch und Natur! Mit dem Urteil hat das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht“: DNR-Präsident Kai Niebert
„Besonders begrüßenswert ist, dass sich das Gericht der Europäischen Union ausdrücklich auf den Vorsorgegrundsatz bezieht und damit der Rechtsauffassung deutlich widerspricht, dass Schäden oder schwere Risiken erst eingetreten bzw. nachgewiesen werden müssen, um gesetzliche Regelungen zu erlassen oder zu ändern. Damit ist der heutige Tag nicht nur ein guter Tag für Biene und Co., sondern für ganz Europa. Das Urteil stärkt die europäische Umweltgesetzgebung, die auf dem Vorsorgeprinzip beruht“, ergänzt Ilka Dege, DNR-Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik.
In dem Urteil sieht Kai Niebert auch eine Bestätigung für die Deutsche Bundesregierung, umgehend ein ambitioniertes Insektenschutzschutzprogramm auf den Weg zu bringen, das sich an seinem Maßnahmenkatalog messen lassen kann und nicht vor den Lobbyinteressen der Agrarindustrie zurückstecken muss.
„Erst heute hat der Bayer Konzern erklärt, dass alle Beteiligten bereit sein müssten, über den Tellerrand zu schauen und der Konzern kein Problem damit hätte, sein Geschäftsmodell zu ändern. Das Urteil sollte dem Konzern allen Grund geliefert haben, gleich heute damit zu beginnen oder das grüne Mäntelchen eines ganz auf Nachhaltigkeit bedachten Unternehmens in aller Ehrlichkeit abzulegen. Denn mit Klagen wie diesen stellt der Konzern nicht nur den Willen des Gesetzgebers, sondern den von Millionen Menschen in Europa infrage, die erwarten, dass Artenvielfalt und Biodiversität gesetzlich geschützt werden – und nicht Konzerninteressen. Gut, dass das Gericht der Europäischen Union das mit Brief und Siegel bestätigt hat“, so Niebert.
Pressemitteilung Deutscher Naturschutzring (DNR)
Mehr Infos: https://www.dnr.de/ und https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/
„Umweltschutz schlägt Konzerninteressen“ – EuGH bestätigt Verbot von Neonicotinoiden
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag, 17. Mai, das Teilverbot der EU-Kommission für die drei Schädlingsbekämpfungsmittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam aus dem Jahr 2013 bestätigt.
„Die richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen. Wenn von Wirkstoffen eine erhebliche Gefahr für Mensch, Tier oder die Umwelt ausgeht, können diese auch in Zukunft nach einer Zulassung verboten werden“, erklärt die SPD-Agrarsprecherin Maria Noichl.
Geklagt hatten gegen die Teilverbote die Agrochemie-Riesen Bayer und Syngenta.
Laut Einschätzung der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit sind die drei Neonicotinoide besonders für Bienen gefährlich. Nach Angaben des französischen staatlichen Instituts für Agrarforschung kostet das weltweite Bienensterben schon heute 150 Milliarden Euro. Neben dieser wirtschaftlichen Komponente sind Bienen existentiell für das ökologische Gleichgewicht und die Artenvielfalt.
„Das europäische Vorsorgeprinzip hält auch in diesem Fall seine schützende Hand über die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Es ist wichtig zu wissen, dass die europäischen Organe bei wissenschaftlichen Ungewissheiten bezüglich der Risiken für die menschliche Gesundheit oder der Umwelt Schutzmaßnahmen treffen können“, so die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl.
In einer anderen Rechtssache hat der Europäische Gerichtshof der Klage von BASF zu Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung des Pestizids Fipronil stattgegeben. Dies wurde mit einer fehlenden Folgenabschätzung der EU-Kommission in diesem Fall begründet.
Die europäischen Mitgliedstaaten haben sich am 27. April 2018 auf ein Freilandverbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam geeinigt. Neonicotinoide sind hochwirksame Insektizide, die auf die Nervenzellen von Insekten wirken. Die Entscheidung des EuGH bezieht sich auf das Teilverbot aus dem Jahr 2013.
Mehr Infos: https://www.spd-europa.de/
Pressemitteilung Europäisches Parlament SPD-Fraktion
Großer Schritt gegen das Bienensterben
Drei Pestizide der Gruppe Neonikotinoide dürfen zukünftig nicht mehr im Freiland eingesetzt werden, wie die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten heute (27.4.) im so genannten „Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ beschloss. Deutschland stimmte für den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zu verbieten. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA („European Food Safety Authority“) schätzt die Neonikotinoide als gefährlich für Bienen ein. Auf Initiative der Grünen/EFA-Fraktion forderten 87 Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Europäische Kommission in einem fraktionsübergreifenden Brief auf, die EU-Mitgliedstaaten vom Verbot zu überzeugen.
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Das ist ein großer Schritt gegen das Bienensterben und für die Biodiversität. Ich begrüße, dass die EU-Regierungen aufwachen und die Hochrisikopestizide vom Acker verbannen.
Die Bienenkiller sollten auch raus aus den Gewächshäusern, Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss sich für ein EU-weites Komplettverbot einsetzen und Ausnahmen für die Agrarlobby einen Riegel vorschieben.“
Maria Heubuch, stellvertretendes Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Sonderausschuss für die Zulassung von Pestiziden (PEST, „Special Committee on the Union’s authorisation procedure for pesticides”), ergänzt:
„Die erdrückende Beweislage und der Druck der Zivilgesellschaft zeigen ihre Wirkung. Weitere Pestizide müssen vom Markt, Alternativen gibt es.
Ich werde mich im Sonderausschuss für die Zulassung von Pestiziden dafür einsetzen, dass künftig das Vorsorgeprinzip früher angewendet wird und nicht erst, wenn drei Viertel der Insekten verschwunden sind. Es sind noch zu viele Pestizide auf dem Markt, bei denen es massive Lücken in der Risikobewertung gibt.“
Mehr Infos: https://www.greens-efa.eu/de/
Pressemitteilung Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament
WUZ-Info: In einem Jahr wählen die Europäer ein neues EU-Parlament (23. bis 26. Mai 2019). Wir veröffentlichen daher jetzt auch die Pressemitteilungen einiger Parteien im EU-Parlament aus dem Bereich Ökologie/Umwelt