Kohlekraftwerk Moorburg: BUND Hamburg fordert Rücknahme der Revision beim Bundesverwaltungsgericht
Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende April festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg rechtswidrig ist (C-142/16), fordert der BUND Hamburg Umweltsenator Jens Kerstan auf, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe sofort stoppen. Das Kraftwerk darf nach derzeitiger Genehmigungslage bis zu 1,8 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr für Kühlzwecke aus der Süderelbe entnehmen und schädigt damit den Sauerstoffhaushalt und die Fauna des Gewässers massiv.
Die Europäische Kommission hat dem BUND Hamburg in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass die Kommission zwei Monate nach dem EuGH-Urteil vom 26. April eine Mitteilung erwartet, wie der Mitgliedsstaat Deutschland das Urteil umsetzen wird.
„Umweltsenator Kerstan hat nun genug Zeit gehabt, das Urteil aus Straßburg zu prüfen. Eine Rücknahme der Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe ist überfällig, zumal mit den jetzt ansteigenden Temperaturen die Sauerstoffsituation in der Elbe ohnehin wieder problematischer wird. Jetzt ist Gewässerschutz und nicht mehr Gewinnoptimierung bei Vattenfall angesagt“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der BUND fordert die Stadt Hamburg und den Kraftwerksbetreiber Vattenfall auf, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (5 E 11/08 vom 18.01.2013) zurückzunehmen. Das OVG hatte einer Klage des BUND Hamburg stattgegeben und die Kühlwasserentnahme aus der Süderelbe untersagt. Da Hamburg und Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatten, wurde das OVG-Urteil nicht rechtskräftig und Vattenfall konnte die Kraftwerkskühlung weiterhin mit Elbwasser betreiben.
„Die Rücknahme der Revision wäre jetzt ein konsequenter Schritt, um langwierige Streitigkeiten und weitere Gerichtskosten vermeiden. Der Gewässerschutz muss Vorrang haben“, so Manfred Braasch.
Pressemitteilung BUND-Landesverband Hamburg e.V.