Gehwegparken: BVerwG räumt Betroffenen Anspruch auf Handeln der Kommune ein
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute (6.6.) einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.
Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, kommentiert:
„Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen. Dies hat das BVerwG nun letztinstanzlich bestätigt. Jahrelang wurde das Gehwegparken von den Behörden geduldet und kaum geahndet. Dabei müssen alle sicher von A nach B kommen können, auch wenn sie zu Fuß unterwegs sind. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung.
Relevant für die Sicherheit ist das illegale Parken auch über Unterflurhydranten oder über Absperrhähnen für Wasser und Gas. Diese befinden sich in der Regel auf den Gehwegen. Wenn es brennt, kann der freie Zugang zu diesen Einrichtungen Leben retten. Ist er versperrt, kann die Feuerwehr nicht löschen oder es drohen Gasexplosionen. Immer wieder beklagen Feuerwehrleute, dass Falschparker Hydranten versperren. Damit ist jetzt Schluss.
Der VCD fordert die Kommunen auf, die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen. Es kann nicht sein, dass jahrzehntelanges Wegschauen die Autofahrer*innen begünstigt, während viele andere Nachteile in Kauf nehmen müssen. Kommunen sollten das Urteil auch nutzen, um im Rahmen eines städtischen Mobilitätskonzepts ein aktives Parkraummanagement einzuführen. So kann das Parken effektiver gesteuert und der Parkdruck verringert werden, gleichzeitig verringert es Konflikte und erhöht die Verkehrssicherheit für alle.“
Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.
Pressemitteilung VCD
Nach dem heutigen Grundsatzurteil: Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente Ahndung von Falschparkern und sofortiges Abschleppen von illegalen Gehweg-Parkern
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Klage von Bremer Bürgerinnen und Bürgern entschieden, dass Betroffene von illegalem Gehwegparken Anspruch auf die Prüfung haben, ob Straßenverkehrsbehörden einschreiten müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch dieses Urteil in ihrem Einsatz gegen illegales Gehwegparken bestätigt und ruft die Städte und Gemeinden auf, dieses Urteil konsequent umzusetzen und alle falsch parkenden Fahrzeuge mit einem Ordnungsgeld zu belegen oder konsequent auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen zu lassen. Dort wo die Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter sich immer noch weigern, diese Gefährdung von Fußgängern zu verfolgen, empfiehlt die DUH betroffenen Menschen, die Verstöße direkt den Ämtern zu melden und auf eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zu bestehen. Dies betrifft neben illegalem Gehwegparken auch das rechtswidrige Parken auf Radwegen.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Illegales Geh- und Radwegparken ist kein Kavaliersdelikt. Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos, wovon ein erheblicher Anteil illegal parkt. Mit dem heutigen Urteil der höchsten Instanz werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern massiv gestärkt. Bisher akzeptierten vielerorts die Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter illegales Gehwegparken und weigerten sich, die Verstöße konsequent mit Geldbußen und dem Abschleppen der Fahrzeuge zu ahnden. Damit nahmen sie tausendfaches Leid durch zum Teil tödlich verlaufende Unfälle billigend in Kauf. Als wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit, insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, fordern wir, wo dies möglich ist, eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern. Um die personell knapp ausgestatteten Kommunen beim Vorgehen gegen illegales Gehwegparken zu entlasten, braucht es endlich eine Gesetzesgrundlage für den längst geplanten Einsatz von Scan-Fahrzeugen. Solange die Behörden nicht aktiv werden, rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, illegales Gehwegparken zu dokumentieren und zu melden.“
Hintergrund:
Seit 2019 klagen fünf Anwohnerinnen und Anwohner in Bremen gegen die Mobilitäts- und die Innenbehörde der Stadt. Das Oberverwaltungsgericht hatte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen, demzufolge die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen müssen, zwar bestätigt, aber einen Ermessensspielraum eingeräumt. Beide Seiten gingen in Revision (BVerwG 3 C 5.23).
Die DUH hat bereits im Jahr 2022 eine erfolgreiche, wegweisende Klage über die Statthaftigkeit der Dokumentation von Falschparkern vor dem Verwaltungsgericht Ansbach unterstützt. Seit Jahren kritisiert sie die rechtswidrige Praxis vieler Städte und Gemeinden in Deutschland, rechtswidriges Parken zu tolerieren und hat hierzu auch eine Abfrage unter 104 Städten durchgeführt. Neben Bremen dulden zahlreiche weitere deutsche Städte die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Das zeigt eine im März 2023 veröffentlichte bundesweite Abfrage der DUH.
Pressemitteilung DUH