VCD: Neue Promillegrenze für Radfahrende gefordert

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar wird u.a. über mögliche Gefahren durch alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrende diskutiert. Der ökologische Verkehrsclub VCD spricht sich für die Einführung einer 1,1-Promillegrenze für Radfahrende aus, betont aber aber zugleich: Entscheidend für mehr Sicherheit sind bessere Radwegenetze und ein konsequentes Alkoholverbot für Autofahrende.

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar befasst sich ein Arbeitskreis mit den Risiken durch alkoholisierte Fahrende von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern. Für Radfahrende liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bislang bei 1,6 Promille – obwohl wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Fahrtüchtigkeit bereits ab etwa 0,8 Promille deutlich nachlässt. 83 Prozent der alkoholisierten Radfahrenden, die verunglücken, hatten mindestens 1,1 Promille im Blut. Der ökologische Verkehrsclub VCD sieht hier Handlungsbedarf und unterstützt die Einführung eines Bußgeldtatbestands ab 1,1 Promille für Radfahrende.

Gleichzeitig warnt der Verband davor, den Blick allein auf den Radverkehr zu richten. „Die größte Gefahr für Radfahrende geht nach wie vor vom Autoverkehr aus“, betont Harald Walsberg, Verkehrssicherheitsexperte und VCD-Vertreter auf dem Verkehrsgerichtstag. In über 75 Prozent der Fälle tragen Autofahrende die Hauptschuld an Unfällen mit Fahrradbeteiligung – etwa durch Fehler beim Abbiegen, unachtsames Öffnen der Autotüren („Dooring“), Wenden, Missachten der Vorfahrt oder fehlenden Sicherheitsabstand beim Überholen.

Um die Zahl der Verkehrstoten dauerhaft zu senken, fordert der VCD deshalb den zügigen Ausbau sicherer, komfortabler und durchgehender Radwegenetze sowie die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Diese Maßnahmen sind zentral, um die Vision Zero – Null Verkehrstote – zu erreichen.

Darüber hinaus setzt sich der VCD für die Einführung einer bundesweiten 0,0-Promille-Regelung für alle Kraftfahrzeuge ein. Der bestehende Grenzwert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit im motorisierten Verkehr reicht nicht aus, um Unfälle wirksam zu verhindern. Studien zeigen, dass das Unfallrisiko schon ab 0,2 Promille messbar steigt. Für Fahranfänger*innen gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer bereits heute.

„Die wenigsten Menschen können realistisch einschätzen, wann sie eine bestimmte Promillegrenze überschreiten“, so Harald Walsberg. „Denn der Blutalkoholwert hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa vom Körpergewicht, vom Alter oder von der vorherigen Nahrungsaufnahme. Eine 0,0-Promille-Regelung schafft Klarheit und kann Leben retten.“

Pressemitteilung VCD

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