Verbot irreführender Werbeaussagen zu Klimaneutralität

Deutsche Umwelthilfe begrüßt neue „Empowering Consumers Directive“ als Erfolg im Kampf gegen Greenwashing
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die heute durch das Europaparlament verabschiedete „Empowering Consumers Directive“ als Erfolg im Einsatz gegen Greenwashing. Die Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern untersagt es Unternehmen künftig, mit Begriffen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ zu werben, wenn diese auf der Kompensation von Emissionen basieren. Auch zukunftsbezogene Umweltaussagen von Unternehmen müssen nachvollziehbar begründet werden.

Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments markiert einen Meilenstein für den Verbraucherschutz. Endlich werden irreführende Werbeaussagen zur angeblichen Klimaneutralität von Produkten verboten. Damit tickt jetzt auch die Uhr für Justizminister Buschmann. Er muss die Richtlinie umgehend in nationales Recht umsetzen und der bisherigen Verbraucherinnentäuschung einen Riegel vorschieben. Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister auf Landesebene fordern wir dazu auf, die neuen Vorgaben durchzusetzen und Werbung mit vermeintlichen Umweltvorteilen mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Bereits seit zwei Jahren gehen wir in Deutschland erfolgreich gegen Unternehmen vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit irreführenden Behauptungen zu angeblich klimaneutralen Produkten täuschen und konnten damit maßgeblich zu dem Verbot dieser Aussagen beitragen. Wir machen weiter – jetzt mit Rückenwind aus Brüssel.“

Hintergrund:

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den grünen Wandel zielt darauf ab, die Produktkennzeichnung zu verbessern, Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucherinnen informierte Einkaufsentscheidungen zu ermöglichen. Sie beinhaltet Anpassungen der EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken (UGP) und Verbraucherrechte (VRR). Neben dem Verbot von Werbeaussagen wie „klimaneutral“, wenn diese mit Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette begründet werden, untersagt die Richtlinie die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen ohne Nachweis. Zudem regelt sie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und führt ein harmonisiertes Label zur Garantie von Waren ein. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Informationen zu weiteren rechtlichen Verfahren der DUH gegen als „klimaneutral“ beworbene Produkte: https://www.duh.de/themen/verbraucher/verbrauchertaeuschung/klimaneutral/

Pressemitteilung DUH

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