Laut Preisangabenverordnung müssen Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise angeben. Nur bei wenigen Ausnahmen darf der Preis pro Kilogramm oder pro Liter am Regal fehlen. Wegen der mangelhaften Kennzeichnung von Grundpreisen hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun Klage gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co KG eingereicht.
Konkret geht es in dem aktuellen Verfahren um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde. Darüber hinaus haben die Verbraucherschützer der Hansestadt viele weitere Verstöße gegen die Preisangabenverordnung in Geschäften von Aldi Nord festgestellt. Mehr als 100 waren es in fünf stichprobenartig überprüften Hamburger Filialen des Händlers. „Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild“, berichtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Schlampigkeit hat anscheinend System.“
Verbraucherschützer Valet geht davon aus, dass andere Unternehmen auch nicht sorgfältiger sind. „Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. Die Supermärkte und Discounter wissen, dass praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt.“ Dabei hat der Grundpreis in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Seit einer Gesetzesreform dürfen Lebensmittel in der Europäischen Union in allen möglichen Füllmengen angeboten werden. Grundpreise sollen den Preisvergleich zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen. Die Händler selbst führen die Preise sogar oft als vermeintlich probates Mittel gegen versteckte Preiserhöhungen durch verringerte Füllmengen ins Feld.
„Vor diesem Hintergrund ist es besonders dreist, wenn Aldi Nord bei der Kennzeichnung von Grundpreisen eine solche Schludrigkeit an den Tag legt“, ärgert sich Valet. „Angesichts der zahlreichen Verstöße führen wir die Auseinandersetzung mit dem Discounter jetzt vor Gericht.“ Der Händler hatte sich geweigert, für die fehlenden Grundpreise beim veganen Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Weitere Informationen zum Verfahren gegen Aldi sind veröffentlicht auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/aldi-grundpreise.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.